Anwälte als Unternehmer, Klubpräsidenten und Spielervermittler

(causasportnews / red. / 22. Februar 2023) Anwälte fühlen sich zu allem berufen und gewinnen immer – auch wenn sie als Prozessanwälte vor Gericht verlieren. Das durch nichts zu rechtfertigende Verbot von Erfolgshonoraren macht’s möglich. Diese Juristen-Kategorie ist überall tätig, wo es Geld zu verdienen gibt. Etwa als Unternehmer, wobei sie oft heterogen agieren und auch dadurch reich werden oder bleiben. So etwa im Banken-Business; prominente Beispiele der jüngeren Wirtschaftsgeschichte sind die Anwälte Peter Kurer (UBS) und Urs Rohner (Credit Suisse). Weil die Wirtschaft und der organisierte Sport seit Jahrzehnten intensiv verknüpft sind, versuchen sich vor allem sog. «Wirtschafts-Anwälte» auch immer wieder als gutbezahlte Klubpräsidenten. So etwa in der Fussball-Sektion des Zürcher Grasshopper Clubs: Vor längerer Zeit installierte das Zürcher Wirtschafts-Establishment in diesem Klub eben einen solchen «Wirtschafts-Anwalt» ohne jegliche Kenntnisse im Sport-Business, aber immerhin mit dem know how ausgerüstet, wie man es fertig bringt, es sich trotzdem selber gut gehen zu lassen. Auch derzeit ist im Grasshopper Club (wieder und erneut) einer dieser juristischen Bahnhofstrassen-Heroen, wie sie auf dem Platz Zürich genannt werden, am Werk. Dem Klub geht es schlecht, aber wenigstens dem Star-Juristen gut. Das Anwalts-Leben hat sich in kurzer Zeit massiv verändert. Durchwegs finden sich immer weniger Klienten, meistens und vor allem anonyme Gesellschaften und Unternehmen, welche bereit sind, in unnütze Gerichtsverfahren zu «investieren» und Prozess-Anwälte durchzufüttern. Dies trotz der Erkenntnis, dass das Prozessieren nur noch für die Anwälte Sinn macht und sie in jedem Fall die pekuniären Gewinner sind; vgl. oben und den Begriff «Erfolgshonorar». Vor allem im Sport, in dem es Missbrauchsfälle und Frauendiskriminierungen zuhauf gibt, haben Anwälte ein neues Betätigungsfeld erschlossen: Die Untersuchung von Skandalen jeglicher Art in Sport-Unternehmen, Verbänden und Klubs, so wie es auch in der katholischen Kirche seit Jahren Usus ist. Durch Untersuchungen schaffen sich die an sich Verantwortlichen Luft und besorgen sich durch die Erteilung derartiger, lukrativer Aufträge an Anwaltskanzleien die notwendigen «Feigenblätter» zur unbehelligten Weiterexistenz. Beispiele für dieses Tun gibt es im Sport en masse: Der Deutsche Fussball-Bund (DFB) tat es («Freshfields-Bericht» zur WM-Endrunden-Vergabe 2006) wie auch verschiedene Sportverbände und -organisationen in der Schweiz und rund um den Globus. Für die Anwälte sind solche Untersuchungs-Aufträge lukrativ und bilden gleichzeitig Marketing-Tools für weitere Aktivitäten, da die sünden-teuren Berichte oft nach der beauftragten Anwaltskanzlei benannt werden (vgl. oben und den Begriff «Freshfields-Bericht»). Diese neue Betätigungs-Segment wollte der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter natürlich nicht wahrhaben und bezeichnete Anwälte als «so wichtig wie Kröpfe» (Kropf oder «Struma»: Entstellende Schwellung im Hals durch vergrösserte Schilddrüse).

Seit im bezahlten Fussballsport die pekuniäre Komponente immer wichtiger geworden ist, haben Anwälte in dieser Sparte ein neues Betätigungsfeld entdeckt und gefunden, auf dem sie wirtschaftlich gar nicht scheitern können. Sie sind als Spielervermittler oder Sport(ler)-Manager tätig und können es in dieser Sparte, wenn ihnen das Sportler-Evaluations-Glück hold ist, gar nicht scheitern. Der Wildwuchs in dieser Branche ist allerdings bekannt, und die Anwälte, die hier tätig sind, können oft ihren Hang zum Winkeladvokatentum ausleben. Anwälte, die sich in irgendeiner Form etwa mit einem Fussballspieler zusammentun, fühlen sich auch für das persönliche Wohl ihres Klienten verantwortlichen und bilden oft einen Teil der betreffenden (Fussball-)Familie. Und so, wie es sich mit Familien an sich verhält, sind Streit und Missgunst vorprogrammiert, vor allem deshalb, weil es Anwälte im Spielervermittler- und -management-Geschäft oft an der an sich notwendigen Distanz zum Klienten fehlen lassen. Anwälte brüsten sich oft vielmehr in der Öffentlichkeit mit ihren prominenten Klienten.

So wird die Thematik der Anwälte, die gleichzeitig auch Spielervermittler und -berater sind, derzeit am Regionalgericht Bern manifest. Wie wild es in dieser Szene zu und her geht, zeigt der Prozess, den der Vater des Nationalmannschafts-Spielers Granit Xhaka gegen den zwischenzeitlich über 70jährigen Anwalt André Gross führt. Ja, es prozessiert der Vater des Spielers gegen den «Star-Anwalt», der Jürgen Klinsmann und Schauspieler jedwelcher Couleur zu seinen Klienten zählt. Neben den «Wirtschafts-Anwälten» gibt es eben auch die «Star-Anwälte, und selbstverständlich existieren auf diesen Ebenen Deckungsgleichheiten. Der Vater des Spielers und der Anwalt sollen einmal vereinbart haben, dass Honorare, die bei Übertritten des Fussballspielers Granit Xhaka fällig wurden, «fifty-fifty» aufgeteilt wurden. Natürlich geht es jetzt um Geld, um Provisionen, bezüglich dieser sich der Vater des Spielers benachteiligt fühlt und nun gegen den Anwalt klagt. So schnell kann das im Fussball gegen: Der Anwalt als Freund der Familie, bei der er jahrelang ein- und aus ging, findet sich plötzlich in der Beklagten-Rolle, nachdem der Anwalt sein Mandat mit dem Spieler verloren hatte. In einer ersten Gerichtsverhandlung in Bern war offenbar eine Einigung nicht zu erzielen. Im weiteren Verlauf des bizarren Prozesses dürften noch interessante Einzelheiten von der Bühne, auf der Anwälte oft in dieser lukrativen Glitzerwelt des Fussballs eine Hauptrolle spielen, zu vernehmen sein.

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