Opportunistische DFB-Justiz: Schuld war nur der Schiedsrichter!

Photo by Omar Ramadan on Pexels.com

(causasportnews / red. / 8. April 2022) Die Entscheidung war vorauszusehen, spätestens, als der Trainer des FC Bayern München, Julian Nagelsmann, dem SC Freiburg, der sich erlaubt hatte, nach dem sog. Einwechselfehler des Rekordmeisters aus München Protest gegen die Spielwertung in Freiburg (1:4 für den FC Bayern München) einzulegen und diesen Schritt quasi als Unfairness gegeisselt hatte. Wer hätte sich hier im DFB-Sportgericht in die Nesseln setzen und die Nobel-Truppe aus Bayern ins Unrecht versetzen wollen? So kam es, wie erwartet. Der sog. Einwechselfehler, der dazu führte, dass der FC Bayern während 17 Sekunden gegen den SC Freiburg mit 12 Akteuren auf dem Platz stand, hat für die Münchner keine Folgen. Schuld war nur der Schiedsrichter, der nun vom DFB-Sportgericht hart kritisiert wird, dass der FC Bayern diesen Einwechselfehler, der keiner war, begangen hatte. Dabei ging es gar nicht um die Auswechslung an sich, sondern darum, dass der FC Bayern München mit einem Mann zuviel auf dem Platz stand; es war die Folge einer missglückten Auswechslung also. Der Einwechselfehler, wie er nun (unkorrekterweise) genannt wird, zeitigte einzig diese Folge, dass für den FC Bayern ein Mann zuviel im Einsatz war; auch wenn es nur 17 Sekunden waren. Und auf die kommt es letztlich an. Dass nun das DFB-Sportgericht die Reinwaschung des FC Bayern München damit begründet, der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers liege beim Schiedsrichtergespann um Christian Dingert und insbesondere beim 4. Offiziellen, Arno Blos, ist einigermassen skurril. Diese Fehlentscheidung ist in zweierlei Hinsicht tragisch: Der Trainer einer Mannschaft ist verantwortlich, wen er wann auf den Platz schickt und wen er wann herausbeordert (so werden oft geniale Einwechseleinfälle der Trainer bekanntlich lautstark bejubelt). Dass sich nur 11 Akteur der Mannschaft auf dem Platz befinden dürfen, ist ebenso evident (und entspricht dem Regelwerk) wie die Vorgabe, dass der Trainer etwa nur qualifizierte Spieler (Akteure mit Spielberechtigung) einsetzen darf. Wie nun das Sportgericht juristisch und verbal auf die Schiedsrichter einprügelt, ist mehr als nur peinlich und hängt wohl mit der bekannten, deutschen Opportunitäts-Sportgerichtsbarkeit zusammen. Es kommt hinzu, dass gerade auch die Sportjustiz den Schiedsrichter bei seiner nicht leichten Aufgabe schützen und ihn nicht desavouieren sollte. Aber wer mag sich schon (auch juristisch) mit Julian Nagelsmann und dem mächtigen FC Bayern München anlegen? So vermeldete der SC Freiburg umgehend nach dem Bekanntwerden der DFB-Entscheidung des Sportgerichts einigermassen verzwergt, man werde die Entscheidung akzeptieren. Wen wundert’s? Es gilt realistischerweise auch hier: Lob der Schuldigen, Tadel der Unschuldigen. Dem SC Freiburg kann bei dieser Konstellation in der Tat kein Verschulden nachgesagt werden. So bleibt, weil der FC Bayern München in solchen Situationen quasi «untouchable» ist, nur der Schiedsrichter, dem es nun geht wie den Akteuren in Johann Strauss’ «Fledermaus»: Schuld war für einmal nicht der Champagner, sondern einzig und alleine der Schiedsrichter, der vom DFB-Sportgericht, quasi als Fledermaus verkleidet, vorgeführt wurde. Ein Schelm ist natürlich wer denkt, das Verdikt gegen den SC Freiburg, den Klub des im Streit aus dem DFB-Präsidium ausgeschiedenen Fritz Keller, sei eine Retourkutsche aus Frankfurt…

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s