(causasportnews / red. / 12. November 2019) Muss bewiesen werden, was nur zwei Menschen untereinander vereinbart oder mitbekommen haben, ist dies in der Regel ein schwieriges Unterfangen. So geschehen in einem Betrugsprozess, in dem die beiden Radrennfahrer Alexander Winokurow (Kasachstan) und Alexander Kolobnew (Russland) die Hauptrollen spielten. Gegenstand des Prozesses am Strafgericht in Lüttich war das Finale des Frühjahrsklassikers Lüttich – Bastogne – Lüttich am 25. April 2010. Dem heute 46jährigen Alexander Winokurow wurde von der Anklagebehörde vorgeworfen, den Sieg im bedeutenden, traditionellen Eintagsrennen seinem Konkurrenten, dem 38jährigen Alexander Kolobnew, für 150 000 Euro abgekauft zu haben. Diese von der Anklage vorgebrachte Tatsachendarstellung liess sich allerdings nicht beweisen. Der Prozess endete somit – in dubio pro reo (diese Maxime bezieht sich auf die Tat- nicht auf die Rechtsfrage) – mit Freisprüchen. Nur Geständnisse der involvierten Fahrer hätten zu einem anderen Ende des Strafprozesses führen können. Aber vielleicht war ja auch nichts….
Kein erwiesener Betrug bei Klassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich
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