
(causasportnews / red. / 11. Januar 2019) Es ist, wie es immer ist, wenn es um Missbrauchsvorwürfe und -vorgänge geht. Im Sport und anderswo. In der Regel wissen einzig die Betroffenen, was sich zugetragen hat; eine Kongruenz von Tatsachen und Auffassungen, was allenfalls einvernehmlich geschehen ist, bleibt der Öffentlichkeit meist vorenthalten. Diese wird meistens dann in Kenntnis gesetzt, wenn Betroffene Vorwürfe öffentlich erheben. Oder wenn gewisse Konstellationen öffentlich gemacht werden. So verhält es sich auch im „Missbrauchsskandal“ im Rahmen des österreichischen Skisports (vgl. auch causasportnews vom 28. Dezember 2018). Diesbezüglich sind zwei Skisport-Legenden ins Kreuzfeuer geraten bzw. werden mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert, nämlich der frühere, heute 86jährige Top-Trainer Karl Kahr, und die vor rund zehn Jahren verstorbene Fahrer-Ikone Toni Sailer. Für beide genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Die Missbrauchsvorwürfe gegen Karl Kahr und Toni Sailer sind nicht neu. Die jüngsten Anschuldigungen wurden ausgelöst von einer ehemaligen Rennläuferin, Nicola Spiess, heute Nicola Werdenigg. Bei einem derart brisanten Thema halten sich Anschuldigungen und Gegen-Anschuldigungen meistens die Waage. Im Zusammenhang mit den Öffentlichmachungen durch Nicola Werdenigg ging es gestern am Bezirksgericht Bludenz um Behauptungen, Wahrheiten, Bestreitungen, guten Glauben; juristisch gesprochen um „üble Nachrede“. Involviert in den Themenkomplex war u.a. die frühere Top-Skirennläuferin Annemarie Moser-Pröll, früher die Gegenspielerin der Schweizer Olympiasiegerin in der Abfahrt und im Riesenslalom von Sapporo, Marie-Therese Nadig. Die Österreicherin war als Zeugin vorgesehen, kam aber aus prozessualen Gründen gar nicht (mehr) zu Wort, was sie sichtlich enervierte. Geklagt hatte Karl Kahr gegen ein Ehepaar, das zumindest inkriminierende Anspielungen gegenüber dem ehemaligen Skitrainer getätigt hatte. Dagegen setzte sich „Downhill Charly“, wie er in der Branche genannt wurde, zur Wehr, unterstützt von Annemarie Moser-Pröll. Das beklagte Ehepaar wurde letztlich vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen, weil dem Ehepaar der Gutglaubensbeweis geglückt war; die Erbringung des Wahrheitsbeweises wurde demnach obsolet. Karl Kahr will gegen diesen Freispruch ankämpfen. Affaire à suivre also. In Bludenz wurde gestern nur ein (juristischer) Teilbereich des Missbrauchs-Skandals im Österreichischen Skisport abgearbeitet. Was sich wirklich zutrug, bleibt nach wie vor unklar. Wie meistens in solchen Vorgängen.