„Fall Scharapowa“: Unachtsamkeit schützt vor (Doping-)Strafe

 

(causasportnews / red. / 6. Oktober 2016) Zu Folge einer Unachtsamkeit ist die russische Tennis-Spielerin Maria Scharapowa von der Disziplinarkammer des Internationalen Tennisverbandes (ITF) für zwei Jahre gesperrt worden (vgl. auch Causa Sport News vom 16. Juni 2016). Nun hat sich für sie der Gang nach Lausanne, an den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (TAS), gelohnt. Um volle neun Monate hat das Gericht die vom Verband festgesetzte zweijährige Sperre reduziert, was bedeutet, dass die 29jährige Top-Athletin schon ab 26. April 2017 wird ins Wettkampfgeschehen eingreifen können. Die drastische Reduktion der Sanktion erstaunt, zumal sie für ihr Vergehen auch hätte mit einer vierjährigen Strafe belegt werden können – was zweifelsfrei das Karriereende der Russin bedeutet hätte. Bereits die Disziplinarkammer des Verbandes zeigte sich bei der Ausfällung der Sanktion gnädig gestimmt, weil die Spielerin nicht vorsätzlich gegen die Dopingbestimmungen verstossen habe. Maria Scharapowa bestritt nie, das Mittel Meldonium, das seit 1. Januar 2016 auf der Dopingliste steht und durch Intensivierung der Sauerstoffaufnahme die physische Regenerierung fördert, eingenommen zu haben. Sie erklärte jedoch, vom Verbot nie etwas gehört zu haben, obwohl die Athletin mit zwei Schreiben hierauf hingewiesen worden ist. Die milde Strafe von nun insgesamt 15 Monaten Sperre lässt sich vertreten, zeigt aber, wie dynamisch Dopingsanktionen ausgefällt werden können. Unachtsamkeit kann jedenfalls gemäss Rechtsprechung des Lausanner TAS massiv vor (Doping-)Strafe schützen. Ein Grund für das moderate Strafmass dürfte insbesondere darin zu erblicken sein, dass die Sportlerin mit 29 Jahren dem Ende ihrer Aktiv-Karriere entgegen sieht, aber auch, dass die Russin in jeder Hinsicht für einen nicht zu unterschätzenden „Farbtupfer“ im internationalen Frauentennis sorgt.

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