
Uli Hoeness (Bild: Harald Bischoff)
(causasportnews / err. / 26. September 2016) Gewiss, Uli Hoeness, der ehemalige Präsident des FC Bayern München, hat seine Freiheitsstrafe abgesessen. Er hat nach verbüsster Strafe ein Recht auf Normalität, auch wenn er sich derzeit auf Bewährung in Freiheit befindet. Normalität bedeutet für ihn unter anderem eine Rückkehr zum FC Bayern München. Doch diesbezüglich zeigt sich, dass das Leben der Ikone des FCB (noch) nicht so normal ist, wie es ohne den „Straffall Hoeness“ wäre. Es scheint vorgegeben, dass Uli Hoeness an der Jahreshauptversammlung des FC Bayern München am 25. November 2016 erneut zum Präsidenten gewählt werden wird (siehe in diesem Zusammenhang auch Causa Sport News vom 19. Juli 2016). Schon diese angekündigte Kandidatur und die Äusserung des amtierenden FCB-Präsidenten, Karl Hopfner, den Weg für Uli Hoeness frei zu machen, stösst nicht nur auf Zustimmung. Der Umstand, dass Uli Hoeness wohl auch wieder im Aufsichtsrat der FC Bayern München AG Einsitz nehmen würde, bereitet vor allem den Teilhabern der Kapitalgesellschaft Kopfschmerzen, auch wenn die Unternehmen, die mit dem FC Bayern München auch über Sponsoringverträge verbandelt sind (wie Audi, Adidas oder Deutsche Telekom), bezüglich dieser sich abzeichnenden Konstellation keine Probleme sehen; Exponenten der Teilhaber und Sponsoren erklären etwa, dass sein Fehlverhalten keinen Zusammenhang mit den Tätigkeiten beim Klub gehabt habe. Das trifft wohl so zu – allerdings eher nicht unter Compliance-Gesichtspunkten. Anlässlich eines vor allem von Richtern und anderen Sport-Fachspezialisten besuchten Sportrechtsseminars des Württembergischen Fussballverbandes e. V. in Wangen im Allgäu vom vergangenen Wochenende herrschte der Tenor vor, Uli Hoeness sollte vom geplanten Schritt abgehalten werden. Allerdings wurde dabei auch manifest, dass sich Deutschland auch nach der im Gang befindlichen Demontage von Franz Beckenbauer mit „Lichtgestalten“ des Sports eher schwer tut. Die sonst um keine klare Stellungnahme verlegene Exponentin von Transparency International Deutschland, Sylvia Schenk, gab sich in Wangen betont zurückhaltend und würde Uli Hoeness „empfehlen“, von einer Kandidatur und von einer Einsitznahme in den Aufsichtsrat der FC Bayern München AG abzusehen. Die klare Antwort darauf, ob eine solche Konstellation unter Compliance-Gesichtspunkten zulässig sei oder nicht, blieb sie allerdings schuldig. Unisono herrschte anlässlich der Sportrechtstagung die Auffassung vor, dass das Comeback von Uli Hoeness im bayerischen Top-Klub Tatsache werden dürfte. Zumindest juristisch und insbesondere unter Compliance-Gesichtspunkten bleibt die Rückkehr des einst mächtigen Sport-Managers allerdings umstritten.