Uli Hoeneß vor Comeback – „Integrity Check“ würde ihn wohl stoppen

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Uli Hoeneß (Bild: Harald Bischoff)

(causasportnews / red. / 19. Juli 2016) Die Anzeichen verdichten sich, dass der ehemalige Fussball-Manager und zwischenzeitlich wegen Steuerhinterziehung einsitzende Uli Hoeneß an die Spitze des FC Bayern München (Verein und FC Bayern München AG) zurückkehren wird. Im November dürfte das charismatische Bayern-Urgestein die Funktionen, die er wegen seines strafrechtlichen Intermezzos (Verurteilung und Verbüssung einer Haftstrafe) hat abgeben müssen, erneut übernehmen. Der derzeitige Amtsinhaber, Karl Hopfner, hat stets betont, dass er Uli Hoeness den Vortritt lassen würde, falls er in den Fussball zurückkehren würde. Dieses Comeback steht nun offensichtlich bevor, und an sich sind die Meinungen gemacht, dass Uli Hoeneß im Spätherbst wieder an die Spitze des Top-Klubs zurückkehren wird. Glück für den ehemaligen und höchstwahrscheinlich neuen Bayern-Boss, dass auf Klubebene keine „Wählbarkeitsprüfungen“ wie im Weltfussballverband FIFA vorgeschrieben sind. Eine solche würde er auf Grund seiner Vorstrafe nämlich wohl nicht bestehen. Die Verurteilung von Uli Hoeneß wies einen wirtschaftlichen Bezug auf, weshalb er für ein Amt mit ökonomischen Konnex – wie es die Spitzenfunktionen im FC Bayern München bzw. in der FC Bayern München AG zweifellos aufweisen – kaum in Frage käme, wenn dieses an eine Wählbarkeitsprüfung nach FIFA-Vorbild geknüpft wäre. Mit anderen Worten: Eine solche Wählbarkeitsprüfung würde ihn „unwählbar“ machen. In Deutschland wird Uli Hoeneß ein „Integrity Check“ indessen erspart bleiben. Aber vielleicht intervenieren ja noch die Sponsoren des FC Bayern-München, die vor allem bei den Diskussionen rund um die FIFA immer höchste Integrität auch für Fussball-Funktionäre gefordert haben; namhafte Sponsorvertreter sitzen im Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender Uli Hoeneß werden soll… Letztlich wird jedoch der Fan den Ausschlag über die Rückkehr von Uli Hoeneß geben. Und die Meinungen der Bayern-Anhänger liessen seit dem Auffliegen des „Hoeneß-Skandals“ bis jetzt nie Zweifel aufkommen, dass der Manager trotz strafrechtlicher Verurteilung zurück gewünscht wird.

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