(causasportnews / red. / 23. Juli 2016) Der mit Spannung erwartete Entscheid des Zürcher Obergerichts im Golf-Fall „Kyburg“ (SB 150038 vom 20. Juli 2016) wird die Golf-Welt nicht verändern: Wie zuvor das Bezirksgericht Pfäffikon ZH sprach das Obergericht den angeklagten Golfspieler sowie den Golfplatzbetreiber frei; das Verfahren gegen den Erbauer des Golfplatzes wurde eingestellt (dies im Gegensatz zum Urteil des Bezirksgerichts, das den Erbauer des Golfplatzes ebenfalls freigesprochen hatte). Ein auf dem Golfplatz „Kyburg“ (Kanton Zürich) beim Abschlag 9 von einem Golfspieler (Angeklagter) geschlagener Ball traf eine auf der gegenüberliegenden Seite ca. 60 Meter entfernt bei Abschlag 7 stehende Person (geschädigter Privatkläger) im Gesicht, was zu Verletzungen führte. Das Bezirksgericht sprach in der Folge die drei Angeklagten vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 125 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) frei (vgl. auch Causa Sport 2015, 192 ff.; zudem Dorothe Scherrer/Urs Scherrer, „Achtung, fliegende Golfbälle!“, in: Anna Böhme und andere (Hrsg.), Festschrift für Willi Fischer, Ohne jegliche Haftung, Zürich 2016, 431 ff.). Bei diesem unglücklichen Unfall habe sich das sport- bzw. golfspezifische Risiko verwirklicht, und Verkehrssicherungspflichten seien nicht verletzt worden, fasste die erste Gerichtsinstanz die Rechtslage zusammen. Das Pfäffiker Urteil ist nun vom Obergericht mit Entscheid vom 20. Juli 2016 im Ergebnis bestätigt worden. Eine Verurteilung in diesem Strafprozess hätte erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten von Spielern auf Golfplätzen (wann darf ein Golfer noch spielen und wann nicht mehr?) sowie auf den Bau und den Unterhalt betreffend Golfplätzen gehabt. Es wäre dann etwa unmöglich geworden, auf gegenüberliegenden Abschlägen parallel abzuschlagen; auch die Platzsicherungspflichten wären wohl vollständig neu zu definieren gewesen. Das Urteil ist vom Zürcher Obergericht im Dispositiv eröffnet worden; die Begründung dürfte in einigen Wochen zu erwarten sein. Aufgrund der Gesamtumstände und die Auswirkungen auf die zivilrechtliche (haftpflichtrechtliche) Seite ist davon auszugehen, dass sich auch noch das Schweizerische Bundesgericht mit dem Vorfall in „Kyburg“ wird befassen müssen.
Golf-Fall „Kyburg“ endet auch vor Obergericht mit Niederlage der Anklage
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