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FIFA-Agenten-Regelung auf Eis gelegt

causasportnews / Nr. 1097/01/2024, 4. Januar 2024

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 4. Januar 2024) War es zuerst nur Pech – und dann fehlte noch das Glück? Oder wurde Gianni Infantinos FIFA schlicht von der Realität eingeholt?- Wie dem auch sei: Zum Jahresende schien der Fussball-Weltverband mit Sitz in Zürich mit seinem Präsidenten von jeglichem juristischen «Fortune» verlassen. Erst torpedierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Attacken der FIFA gegen die Superliga-Pläne sezessionswilliger Klubs (vgl. auch causasportnews vom 25. Dezember 2023), dann kippte das Französische Verfassungsgericht die Steuererleichterungs-Pläne der Regierung mit Blick auf die Umzugspläne der FIFA und deren Mitarbeitenden nach Paris, und am vorletzten Tag des Jahres mussten sich Gianni Infantino & Co. dem Diktat des Landgerichts Dortmund beugen und die neue, umstrittene Agenten-Regelung auf Eis legen.

Grundsätzlich ist es umstritten, ob die FIFA, ein Schweizer Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), überhaupt rechtlich befugt ist, den weltweiten Markt der Spieler-Agenten zu regulieren. Die neuste Regelung, die vom Weltverband im Dezember 2022 erlassen wurde und eine Totalkontrolle der FIFA über das lukrative Fussball-Agenten-Gewerbe bedeutet, wurde im Mai des letzten Jahres von einem Deutschen Gericht, dem Landgericht Dortmund, einstweilen ausser Kraft gesetzt. Der EuGH wird nun wohl nicht so rasch über die Europarechtskonformität der Regelung befinden. Die FIFA sah sich nun veranlasst, die erlassene, für den Weltfussball gültige Regulierung des Spieler-Agenten-Marktes gezwungenermassen freiwillig zurückzunehmen. Dies geschah am 30. Dezember 2023 mit «Zirkular Nr. 1873», der FIFA, das allen 211 Mitglieds-Verbänden (Nationalverbänden) der FIFA zugestellt wurde.

Die FIFA wäre nun nicht die FIFA, um einen Total-Abbruch der nicht nur juristisch unhaltbaren Regelungs-Übung vorzusehen. Beschönigend wird im zitierten Zirkular darauf hingewiesen, dass es neben dem Urteil des Landgerichts Dortmund auch andere Gerichtsinstanzen geben würde, welche die Agenten-Regulierung der FIFA gutgeheissen hätten, so etwa auch das Internationale Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) in Lausannen (bezüglich dieser Gerichtsinstanz ist anzumerken, dass die FIFA als Partei kaum je ein Verfahren am TAS verliert – ein Schelm, der Böses denkt). In der Mitteilung bedauert der «Secretary General ad interim» (die einst hoch-gelobte FIFA-Generalsekretärin und Fussball-Quotenfrau Fatma Samoura wurde zum Jahresende 2023 abserviert), dass an diesem Regulierungs-Machwerk zum Schutz der Integrität des Fussballs und eines einwandfreien Funktionierens des globalen Fussball-Transfersystems (sic!) einstweilen nicht festgehalten werde. Einsicht sieht grundsätzlich anders aus.

Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zusammenzureimen, dass dieser Versuch der FIFA, vor allem die wirtschaftlichen Belange des weltweiten Transferwesens mit der umstrittenen Regulierung (eines privaten Vereins) unter Kontrolle zu bringen, einigermassen kläglich gescheitert ist. Das alles hat zweifelsfrei jedoch nicht nur mit fehlendem «Fortune» zu tun…

Spielervermittler vs. FIFA und umgekehrt

causasportnews / Nr. 1042/07/2023, 31. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 31. Juli 2023) Seit Jahrzehnten tobt ein manchmal offener, zuweilen auch im sport-politischen Hinter- oder sogar im Untergrund geführter Machtkampf zwischen dem Weltfussballverband (FIFA) und den professionellen Spielervermittlern und -beratern, wobei in diesem Business die Vermittlung, weil lukrativer, im Vordergrund steht. Die Vermittler (nach Schweizerischem Recht nach Art. 412 ff. des Obligationenrechts, OR) kassieren Provisionen, die Berater (Manager) müht sich mit der (oft aufwendigen) Erbringung von Dienstleistungen für Sportler (Art. 394 ff. OR) ab. Vermittlung und Management geschehen in der Praxis oft zusammen.

Vor allem der FIFA sind die Spielvermittler, seit diese Branche boomt und teils horrende Provisionen bei Fussball-Transfers (meistens von Klubs) bezahlt und von Vermittlern kassiert werden, mehr als nur ein Dorn im Auge. Der Verband ist bestrebt, die im Fussballgeschäft zirkulierenden Gelder innerhalb des Fussball zu sichern. Das gelingt bei lukrativen Transfers immer seltener; Provisionen, Vertragsauskaufs-Entschädigungen und Transfer-Erträge aller Art werden, vor allem wegen und dank der Spielervermittler, dem geschlossenen Kreislauf im Fussball-Business entzogen. Deshalb herrscht zwischen der FIFA und den Spielervermittlern ein Dauerkrieg. Mit allen möglichen Mitteln versucht die FIFA, ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Agenten und Berater, wie Vermittler auch genannt werden, aus dem Markt zu drängen, was nachweislich rechtlich nicht geht, oder die Vermittler-Brache zu regulieren. Hauptziel dabei ist, das wirtschaftliche Potential der Vermittler einzuschränken. Das geschieht seit Jahren mit Regularien, durchwegs unter dem Deckmantel der Transparenz, des Integritätsschutzes und anderer hehrer Absichten (etwa mit dem Argument der Bekämpfung der Geldwäsche). Die «Entmannung» des Spielervermittler- Gewerbes funktioniert jedoch weitgehend nicht, und alle paar Jahre versucht der Weltverband, mit immer neuen Regularien, der Vermittler-Zunft den Garaus zu machen. Auch jetzt wieder: Im Herbst führt die FIFA wieder einmal neue Regeln ein, um das Beraterwesen einzuschränken, etwa durch eine Registrierungspflicht bezüglich der Vermittler. Zudem sollen die Höhe der Transfersummen vereinheitlicht und die davon abhängenden Provisionen (zu Gunsten der Vermittler) gedeckelt werden. Der Agent soll «nur» noch 5% (allenfalls 8%) mit Bezug auf die Transferentschädigung verdienen. Alle Transferzahlungen sollen zudem über ein Fifa-eigenes Bezahlsystem abgewickelt werden. Nach dem Motto: Kontrolle ist besser…

Gegen diese neuste Regelung laufen die Spielervermittler Sturm. In der Schweiz (Sitzland der FIFA) soll im Herbst die Wettbewerbskommission über das von der FIFA Vorgesehene entscheiden. In Deutschland hat das Landgericht Dortmund das neue Spielervermittler-Reglement einstweilen ausser Kraft gesetzt, bevor es gültiges Satzungsrecht wurde. Negativ für die Vermittler ist, dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne soeben eine Klage des Branchenverbandes der Spielervermittler gegen die FIFA, bzw. gegen die Neu-Regulierung des Weltverbandes, abgeschmettert hat. Diese Klage belegt vor allem die Blauäugigkeit der Vermittler: Nur schon anzunehmen, dass das TAS einer Regelung der FIFA den Segen verweigern würde, ist reichlich naiv, denn es darf nicht vergessen werden, dass das TAS krass verbandslastig ist und der gerichtliche Instanzenzug in diesem Bereich von (persönlichem) Filz und Opportunismus durchsetzt ist. Die Spielervermittler gelten zwar durchwegs als schlitzohrig und oft «bauern-schlau», allein es fehlt ebenso oft der juristische Sachverstand – vgl. den gewählten, aussichtslosen Weg an das Internationale Sportschiedsgericht.

Die Gesamtsituation ist jedenfalls so klar wie verzwickt. Auch die neuste Spielervermittlerregelung der FIFA ist in vielen Teilen rechtlich unhaltbar und widerrechtlich. Doch auch hier prävaliert das Faktische vor dem Normativen. Die FIFA will die Vermittler in die Knie zwingen, indem regulativer Druck über Spieler und Klubs aufgebaut wird. Die Spieler und die Klubs unterstehen, im Gegensatz zu den Spielervermittlern, den FIFA-Satzungen, und so lässt sich indirekt das Vermittlungs-Gewerbe in bestimmte Bahnen lenken. Über diesen Verbandsdruck gelingt es, die Vermittler auf FIFA-Kurs zu bringen. Es wäre grundsätzlich ein Leichtes, gegen eine derartige FIFA-Regelung anzukämpfen, doch das Transfer-Business findet letztlich im Rahmen des Monopol-Verbandes FIFA statt. Letztlich verliert auch die Grundsatzfrage an Bedeutung, ob die FIFA als Verein überhaupt berechtigt ist, eine globale Regelung für einen ganzen Berufszweig zu erlassen – ist sie natürlich nicht, auch wenn diesbezüglich andere, juristische Irrmeinungen herumgeistern (so Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Berlin, 2002). Doch das Faktum ist eben stärker als das Normierte.