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Werbeknatsch vor dem Formel 1-Start 2024

causasportnews / Nr. 1108/02/2024, 12. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 12. Februar 2024) «Erst fehlte das Glück, dann kam noch Pech dazu», bilanzierte einmal ein Fussballspieler den Verlauf einer unglücklich verlaufenen Fussball-Partie. So könnte nun auch das Schweizer Formel 1-Team des legendären Rennstall-Gründers Peter Sauber die aktuelle Lage bilanzieren. Seit Jahren dümpelt der Rennstall in den Niederungen des Formel 1-Haifischbeckens herum, und vor allem mit Werks-Unterstützungen, Investoren und Werbe-Partnern tun sich die Zürcher Oberländer schwer und schwerer. Per Ende des Jahres 2023 verabschiedete sich Alfa Romeo aus Hinwil, und bis im kommenden Jahr, wenn Audi sukzessive die Regentschaft im Zürcher Team übernehmen wird, muss der Schweizer Rennstall die Saison 2024, die anfangs März in Bahrain beginnen wird, überstehen. Dies gilt vor allem bezüglich Finanzen. So kam es, dass der Teufel auch in der hochgezüchteten Top-Disziplin des Automobilrennsports derzeit die berühmten Fliegen frisst – wenn es denn sein muss, wie offensichtlich nun im «Stake F1 Team Kick Sauber», wie der Rennstall heuer heisst. Mit dieser Team-Bezeichnung kann selbstverständlich niemand etwas anfangen, und vor allem die Bezeichnung «Stake» ist geradezu mysteriös. Hinter dem Terminus steht ein australisches-curacaoisches Online-Casino-Unternehmen; und hier beginnen bereits die nicht nur nationalen Formel 1-Probleme für den Rennstall. Weil das Team natürlich das Logo und den Schriftzug des Glücksspiel-Unternehmens verwenden will oder muss, vor allem durch Schaffung von Präsenz auf dem Rennwagen, steht die Frage im Zentrum: Darf man das? Natürlich nicht. Oder nicht überall. Zum Beispiel in der Schweiz ist es niemandem erlaubt, für «Stake» werblich in Erscheinung zu treten, da das Online-Casino auf helvetischem Staatsgebiet nicht legal werben und beworben werden darf. Auch wenn in der Schweiz keine Formel 1-Rennen ausgetragen werden, dürfen nicht einmal Abbildungen des mit Werbung beklebten Autos verbreitet werden; und auch keine entsprechenden TV-Bilder der Rennen rund um den Globus. Nachdem das werbliche Problem des Hinwiler Rennstalls mit «Stake» bekannt wurde, berichteten die Schweizer Medien flächendeckend darüber. Eine grosse Reportage des Schweizer Fernsehens wurde mit dem bebilderten «Stake»-Auto illustriert, und genau damit verstiess z.B. auch das einheimische Fernsehen gegen das Geldspielgesetz – aber wohl ohne juristischen Folgen. Anders erlebt es nun der Sauber-Rennstall: Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat ein Verfahren gegen die Rennsport-Unternehmung aus Hinwil wegen des Online-Casino-Sponsorings eröffnet, vor allem auch deshalb, weil Logo und Schriftzug des Glücksspiel-Unternehmens z.B. auch auf der Teambekleidung der Mannschaft oder auf Team-Fahrzeugen zu sehen sind. Das Verfahren, das mit einer Busse von einer halben Million Franken zu Lasten des Hinwiler Teams enden könnte, versetzt die Rennstall-Verantwortlichen im Zürcher Oberland noch nicht in den Ausnahmezustand. Zudem wird bekräftigt, man halte sich an die geltenden Regeln, was wohl in einem Verfahren zu klären sein wird. Unschön ist dieser Formel 1-Werbeknatsch vor dem Saison-Start 2024 alleweil. Den Sauber-Verantwortlichen ist klar, dass in einigen Rennen in diesem Jahr die Glücksspiel-Werbung für «Stoke» nicht transparent gemacht werden darf. Logos und Schriftzug des Online-Glücksspiel-Unternehmens werden in diesen Ländern abgedeckt oder durch eine zulässige Werbung überklebt werden. Für das nicht gerade im Geld schwimmende Formel 1-Team ist es sicher ein Trost, dass derartige Verfahren über Jahre dauern können und in einem Jahr die Motorsport-Welt der Schweizer so oder so anders aussehen wird, wenn die Deutsche Renommier-Marke Audi übernehmen wird.

Gewaltige Umsätze bei illegalen Online-Geldspielen

causasportnews / Nr. 1061/09/2023, 21. September 2023

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(causasportnews / red. / 21. September 2023) In den undurchsichtigen Gefilden des Internets gibt es praktisch keine Tabus. So verwundert es auch nicht, was nun im Raum Zürich geschehen ist: Seit ein paar Tagen sitzen fünf Männer, vier Schweizer und ein Angehöriger türkischer Nationalität, in Untersuchungshaft, denen vorgeworfen wird, seit einigen Jahren illegale Online-Geldspiele, darunter auch Sportwetten, angeboten zu haben. Diese Tatsache an sich erschüttert die Konsum-Welt noch nicht; aufhorchen lässt aber die Intensität und die Quantität, mit denen dieses verbotene Gewerbe betrieben wird. Die Beschuldigten und Inhaftierten sollen Wetten im dreistelligen Millionenbetrag organisiert haben. Die genauen Umsatzzahlen lassen sich im Moment offenbar nicht beziffern. Der dreistellige Millionenbetrag kann sich also zwischen 100 Millionen und 999 Millionen Franken bewegen. Seit 2019 ermitteln die zuständigen Staatsanwaltschaften gegen die nun inhaftierten Männer, die sich wohl dereinst wegen gewerbsmässigen, illegalen Glücksspielen und zudem wahrscheinlich wegen Geldwäscherei werden verantworten müssen. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten des Quintetts soll in der Türkei liegen. Verwendet worden ist bei den Spielen offensichtlich auch das als einigermassen undurchsichtig qualifizierte Bezahlsystem «AntePay». Damit wurde aber immerhin während zwei Jahren auf den Spieler-Trikots des FC Zürich geworben. Noch nicht bekannt ist, in welchen Dimensionen sich die Aktivitäten der Bande im Sportwetten-Bereich bewegten. Ebenso unklar ist derzeit, ob es im Zusammenhang mit solchen illegalen Sportwetten auch zu Manipulationen bei sportlichen Wettbewerben gekommen ist. Bis jetzt existieren mit Blick auf die Verhaftungsaktion der fünf Männer keinerlei Anzeichen, dass mit Blick auf im Internet angebotene Sportwetten Spiel- und Wettbewerbsmanipulationen bemerkt worden wären. Die laufenden Ermittlungen werden wohl auch über diesen Punkt Aufschluss geben. Bei Durchsuchungen nach den Verhaftungen sollen diverse Sicherstellungen gemacht worden sein. Nach erfolgter Auswertung des sichergestellten Materials dürften einige der im Moment offenen Fragen geklärt werden.

Unglück auf Erden, Glück im Himmel?

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(causasportnews / red. / 29. Juni 2022) Mit dem Jenseits ist es so eine Sache. Signifikant ist es bekanntlich mit den Ehen, die im Himmel geschlossen, jedoch auf Erden gelebt werden. Diese Erfahrung, wenn auch auf einer etwas anderen Ebene, machte der ehemalige, katholische Pfarrer in Küssnacht am Rigi (von 2009 bis 2018). Von Gläubigen seiner Gemeinde erbettelte der Gottesmann mehrere Millionen Franken zur Befriedigung seiner Spielsucht. Der Priester versuchte sein Glück auf Erden, weil er offenbar insofern mit seinem Glauben in Konflikt geriet, dass dieses eben umfassend nur im Jenseits zu finden sei. Der 52jährige hatte jedoch kein Glück, dann kam noch Pech dazu, wie Lothar Matthäus eine solche Situation beurteilen würde. Jedenfalls verzockte der ehemalige Küssnachter Pfarrer das Geld vorwiegend im Casino in Konstanz, insgesamt über drei Millionen Franken. Seine 70 Gläubigen und Gläubiger schauten in die Röhre und sahen vom erbettelten Geld, das vor allem beim Roulette und beim Blackjack draufgingen, nichts mehr. Das Desaster endete nun vor dem Luzerner Kriminalgericht, das den Pfarrer wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte; sechs Monate muss der Priester absitzen. Der Gottesmann, der heute in einem Kloster lebt und arbeitet und seinen Lohn weitgehend zur Tilgung der Schulden verwendet, erlebte wegen seiner Spielsucht ein riesiges Unglück auf Erden und wird nun auf Glückseligkeit im Himmel hoffen. Weil der von menschlichen Schwächen ereilte Schweizer im Ausland (in Konstanz) spielte, wären für ihn Spielsperren gemäss Schweizer Geldspielgesetz vom 29. September 2017, in Kraft getreten am 1. Januar 2019, so oder so nutzlos gewesen.

Geldspiele zum zweiten: Im Zusammenhang mit ausländischen Online-Geldspielen hat das Schweizerische Bundesgericht soeben markante, wenn auch nicht überraschende Urteile gefällt und Netzsperren in der Schweiz gegen drei ausländische Anbieter von Online-Geldspielen bestätigt. Solche Anbieter könnten sich gemäss Bundesgericht nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Wegen der mangelhaften Aufsichtsmöglichkeiten in der Schweiz rechtfertige es sich, ausländische Geldspielanbieter nicht zuzulassen; dies sei verhältnismässig und stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH (Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 18. Mai 2022; 2C_336, 337, 338, 2022; Causa Sport wird auf diese Entscheidungen zurückkommen).