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Wanda Rutkiewicz: Verschollen in Eis und Schnee – oder zurückgezogen im Kloster?

causasportnews.com – 7/2025, 23. Januar 2025

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(causasportnews / red. / 23. Januar 2025) Wem sagt der Name Wanda Rutkiewicz etwas? Wohl nur den Insidern und Beobachtern des extremen Bergsports. So wie der Name Kangchendzönga. Dies ist der dritthöchste Berg der Erde. Über seinen Gipfel, auf 8’586 Metern, verläuft die Grenze zwischen Nepal und dem indischen Bundesstaat Kikkin. Nur die weit besser bekannten Mount Everest (8’848 Meter) und K2 (8’611 Meter) sind auch den Bergsport-Laien ein Begriff. Alle diese Berge stehen für Bergsteiger-Schicksale, Träume, Tragödien, Mysterien und Mythen, aber auch für Heldenhaftes und Triumphe des Menschen über die Natur. Eine der bewegendsten Geschichten im Bergsport wurde von einer Frau geschrieben, der Polin Wanda Rutkiewicz, welche geradezu unglaubliche, alpinistische Höchstleistungen erbrachte. Der am 4. Februar 1943 geborenen Alpinistin gelang die Besteigung von acht Achttausendern; sie bezwang auch die beiden höchsten Berge der Welt, den Mount Everest, an dem derzeit die Erde bebt, und den K2. Sie wollte mehr erreichen und lebte den Traum, den sie als «Karawane der Träume» betitelte, der sie auf die sechs weiteren Berggipfel über 8’000 Metern bringen sollte.

Als sie sich 1992 im Alter von 49 Jahren aufmachte, den Kangchendzönga, den höchsten Berg auf diesem Planeten nach dem Mount Everest und dem K2 zu besteigen, ahnte sie nicht, dass sie auf dem Weg zum Gipfel ihre letzte Ruhestätte finden würde. Nicht weit vom Ziel entfernt wurde sie vom Weggefährten, dem Mexikaner Carlos Corsolio, der auf dem Abstieg war, noch gesehen. Wanda Rutkiewicz wollte, gleichsam koste es was es wolle (einkalkuliert das Leben), hoch zum Gipfel. Die Bemühungen von Carlos Corsolio, seine Bergsteiger-Kollegin zu bewegen mit ihm abzusteigen, fruchteten nicht. Wanda Rutkiewicz wollte um jeden Preis auf den Gipfel. Dieser Preis war offensichtlich zu hoch. Carlos Corsolio war der letzte Mensch, der Wanda Rutkiewicz noch lebend sah. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Polin am 13. Mai 1992 ihre Seele am Kangchendzönga aushauchte. Hier beginnen die Spekulationen, nämlich, dass die zielstrebige Bergsteigerin, zwar am Berg für immer verschwand, aber vielleicht in einem buddhistischen Frauenkloster eine irdische Bleibe gefunden habe. Mit dieser Spekulation wurde das Mysterium um die berühmteste Bergsteigerin der Welt befeuert; und bewegt die Menschen auf der Welt nach wie vor. Zumindest in den Erinnerungen, was sich aktuell so manifestiert:

In den Kinos läuft derzeit der Film «The Last Expedition» der polnischen Regisseurin Eliza Kubarska. Das Werk, das die Geschichte einer aussergewöhnlichen Frau nachzeichnet, die sich in einer Männerdomäne nicht nur durchsetzte, sondern ihrer Zeit in jeder Hinsicht voraus war, ist ein bewegendes Epos mit einem Ende, das breiten Raum für Mutmassungen belässt. Wohl nie wird die vordergründige Frage beantwortet werden können, ob Wanda Rutkiewicz in Eis und Schnee am Kangchendzöng in Nepal in die Ewigkeit hinüberdämmerte oder sich als zwischenzeitlich 81jährige Frau in einem Kloster dem Jenseits entgegenblickt. Die Ungewissheit des Seins verstärkt die Erinnerung an eine ausserordentliche Frau, die sich in der Todeszone des Alpinismus’ mirakulös bewegte.

Ein neuer Trend im Alpinismus: FKT

causasportnews / 1214/12/2024, 26. Dezember 2024

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(causasportnews / red. / 26. Dezember 2024) «Citius, altius, fortius» (schneller, höher, stärker) ist ein hehres Motto im Rahmen der olympischen Ideen; seit 2021 haben diese drei Schlagworte eine Erweiterung erfahren: «communiter» (gemeinsam) ist die vierte Losung im Olympionismus’ (vgl. auch causasportnews vom 13. August 2024). An dieser Stelle geht es um einen neuen Trend im Alpinismus; dabei steht das «citius» (schneller) im Fokus: FKT (fastest known time) genannt. Was gleichbedeutend ist mit der ambitionierten Ausgangslage: «Wer erreicht einen Berggipfel am schnellsten»? Nicht mehr der Gipfelerfolg oder eine neue, noch nie benutzte Route zählt, sondern die möglichst kurze Zeit, die benötigt wird, um den höchsten Punkt eines Berges zu erreichen.

Für die Disziplin FKT steht federführend der Amerikaner Tyler Andrews, der vor ein paar Wochen am achthöchsten Berg der Welt, am 8163 Meter hohen Manaslu in Nepal, einen geradezu wahnwitzigen Speed-Rekord aufstellte und eine Alpinismus-Schallmauer durchbrach. Den Berg vom Basislager auf 4750 Metern bis zum Gipfel in weniger als zehn Stunden zu erlaufen, galt bis vor Kurzem als unmöglich. Der 34jährige Tyler Andrews hat es dennoch geschafft. Vom Basislager aus erspurtete er den Manaslu in 9 Stunden und 52 Minuten. Der Amerikaner hält heute mehr als 70 FKT-Marken. Vor zwei Monaten folgte der letzte, bekannt gewordene Weltrekord (es werden wohl im kommenden Jahr noch einige Weitere dazukommen): In weniger als vier Stunden lief der Ausnahme-Athlet auf den Ama Dablam, auch das «Matterhorn Nepals» genannt, vom Basislager zum 6814 Meter hohen Berggipfel.

Tyler Andrews versteht sich eher nicht als Bergsteiger, denn als Leichtathlet. Seine Speed-Läufe unter Extrem-Bergbedingungen absolviert er in leichter Kleidung. Drei Kleiderschichten am Oberkörper und eine leichte Schneehose schützten ihn angemessen vor der Kälte. Sich immer möglichst rasch bewegen, ist die Devise des Speed-Läufers, der sich auch der Risiken dieser sportlichen Betätigung bewusst ist. Er räumt ein, dass es im Speed-Laufen in den Bergen durchaus Situationen geben würde, die schwierig einzuschätzen seien. Er nennt etwa die Traversierung eines Eiskanals bei seinem Rekordlauf am Manaslu. Das sei schon sehr herausfordernd gewesen. Er sei dann einfach schneller (citius) gelaufen, um die gefährliche Passage rascher hinter sich zu bringen. Die Sinnesfragen seines Tuns in extremen Berglagen stelle er nicht, unterstreicht Tyler Andrews. Weshalb auch? Speed-Laufen in den Bergen sei ja Sport, und dieser müsse ja nicht unbedingt Sinn machen oder hinterfragt werden. Das gelte auch für diese und andere Sportarten. Er fühle sich letztlich einfach dem sportlichen «citius» verpflichtet. Das treibe ihn an, um noch schneller zu laufen.

(Quelle, insbes. Neue Zürcher Zeitung vom 20. November 2024)

Todesrisiken im Sport

causasportnews / 1192/10/2024, 23. Oktober 2024

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(causasportnews / red. / 23. Oktober 2024) Der Sportabstinenzler Sir Winston Churchill (1874 – 1965), der Grossbritannien als Premierminister gekonnt durch die schwierigen Zeiten des 2. Weltkrieges geführt hat, würde sich bestätigt fühlen, wenn er die aktuellen Zahlen zu Sport- und Todesfällen vorgelegt bekäme. «no sports» war offensichtlich sein Motto für ein langes Leben, neben dem Konsum von Whisky und Zigarren (so will es die Legende, dass der nicht gerade mit einer Adonis-Figur ausgestattete Politiker auf die Frage eines Journalisten, wie ein langes Leben Tatsache werden könnte, geantwortet haben soll). Dass sich Verletzungen und sogar Todesfälle bei der Sportausübung nicht gänzlich ausschalten lassen, versteht sich von selbst. Umfassend wird zudem versucht, die Risiken der Sportausübung auf ein Minimum zu reduzieren. Wichtig ist es, Sport zu treiben nach individuellen physischen und psychischen Fähigkeiten. Zudem sei es notwendig, bei der Sportausübung die eigenen Leistungsgrenzen im Auge zu behalten und je nachdem mit den sportlichen Aktivitäten aufzuhören oder sich beim Training oder Wettkämpfen Pausen zu gönnen. Das empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) in Bern, welche Zahlen zu Todesfällen und Verletzungen im Sport statistisch erfasst. Jeder Mensch, der sein Leben bei der Sportausübung verliert, ist einer zuviel. Das hat kürzlich auch der Todessturz der erst 18jährigen Schweizerin Muriel Furrer gezeigt, welche ihr junges Leben auf dramatische Art und Weise verlor. Der immer noch ungeklärte, mysteriöse Todessturz der Nachwuchshoffnung anlässlich eines Rennens im Rahmen der Rad-Weltmeisterschaften in der Schweiz im September haben Entsetzen und Trauer nicht nur in der Rennsport-Community bewirkt (vgl. auch causasportnews vom 2. Oktober 2024). Klar ist, dass insbesondere jeder Todesfall, der sich im Zusammenhang mit der Sportausübung ereignet, tragisch, traurig und nicht zu verstehen ist. Immerhin sterben jährlich im Durchschnitt 185 Personen in der Schweiz bei sportlichen Aktivitäten. In den letzten 24 Jahren kamen fast 4’500 Personen, mehr Männer als Frauen (nur im Pferdesport werden mehr Frauen als Männer verletzt oder stürzen zu Tode), ums Leben. Die meisten Sportunfälle ereignen sich im Freien. Die meisten Todesfälle sind beim Bergsteigen zu verzeichnen. In dieser Disziplin verlieren durchschnittlich 84 Personen pro Jahr ihr Leben. Jedes Jahr kommen zudem im Schneesport (38) und im Wassersport (31) relativ viele Akteure (Männer und Frauen) ums Leben.

Apropos Bergsport: Derzeit bewegt und berührt ein Bergsport-Unfall, der sich im Mai dieses Jahres beim Oeschinensee im Berner Oberland ereignete. Ein Berg-Wanderer, der mit seiner Partnerin und Verwandten eine Tour unternahm, wurde an diesem idyllischen Ort bei einem Lawinenabgang von einem herunterdonnernden Stein erschlagen. Seither wird die Schuldfrage am tragischen Ereignis vor allem in den Medien diskutiert (vgl. etwa Tages-Anzeiger vom 19. Oktober 2024, 35/36). Sind die Wanderer ausreichend über die Gefahren am Berg gewarnt worden oder waren sich diese ihrer Eigenverantwortung zu wenig bewusst? In diesem Spannungsfeld bewegen sich die Diskussionen um Schuldzuweisungen zwischen den Hinterbliebenen des getöteten Wanderers und den Behörden. Eines scheint allerdings sicher: Schuld war primär die Natur, die objektive Gefahren in sich birgt. Ihr wird jedoch noch keine Parteifähigkeit zugesprochen, obwohl solche Bestrebungen (ernsthaft) im Gange sind.

Unerträglich lange strafrechtliche Aufarbeitung der Folgen des Bergsturzes von Bondo

causasportnews / Nr. 1166/07/2024, 30. Juli 2024

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(causasportnews / red. / 30. Juli 2024) Vor ziemlich genau sieben Jahren, am 23. August 2017, ereignete sich an der Nordflanke des Piz Cengalo (3363 m. ü. M.) auf dem Gebiet von Bondo im Bergell (Kanton Graubünden) ein gewaltiger Bergsturz. Acht Personen wurden auf einem frei gegebenen Wanderweg verschüttet und konnten bis heute unter den ungefähr zwanzig Meter hohen Steinmassen noch nicht geborgen werden. 2019 kam die Staatsanwaltschaft Graubünden zum Schluss, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Für den Tod der Berggänger könne niemand (strafrechtlich) verantwortlich gemacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht verlangte auf Beschwerde von Angehörigen der Verschütteten hin, der Fall müsse in strafrechtlicher Hinsicht neu aufgerollt werden. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde gab ein Gutachten beim Geologen Thierry Oppikofer in Auftrag, das Ende des letzten Jahres ergab, dass sich der Bergsturz durch zahlreiche Vorboten (u.a. durch Steinschlag) angekündigt habe. Die Wanderwege im betroffenen Abschnitt des Piz Cengalo hätten deshalb gesperrt werden müssen. Nun werden die Ermittlungen sieben Jahre nach dem Bergsturz weitergeführt; allenfalls haben letztlich die Gerichte zu entscheiden, ob die Beschuldigten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Beschuldigt sind Personen, teils Mitarbeiter des Kantons und der Behörden, denen vorgeworfen werden könnte, dass sie trotz der «zahlreichen Vorboten» am Berg die Wanderwege im betroffenen Gebiet und am Unglücksort nicht geschlossen, sondern freigegeben haben.

Das Prozessthema ist im Spannungsfeld zwischen «Eigenverantwortung» (hier von Berggängern) und der Verantwortlichkeit von (Dritt-)Personen für Wandernde in den Bergen (z.B. von Behörden und Ämtern) anzusiedeln. Die juristisch relevante Grundsatzfrage: «Wo hört die Eigenverantwortung des Bergsportlers auf und in welchen Situationen darf das Individual-Schicksal in die Hände Dritter (öffentliche Hand, Behörden, Ämter, usw.) gelegt werden?», ist in der Tat nicht einfach zu beantworten. Dennoch befremdet in diesem konkreten Fall der Umstand, dass die strafrechtliche Aufbereitung des fatalen Bergsturzes Jahre in Anspruch nimmt. Der Vorfall ereignete sich 2017, und es ist davon auszugehen, dass weitere Jahre ins Land ziehen werden, bis letztlich eine rechtkräftige, strafrechtliche Beurteilung des Unglücks vorliegt. Natürlich ist diese Situation für die Hinterbliebenen der Opfer ebenso belastend wie der Druck eines Strafverfahrens bezüglich der beschuldigten Personen; es muss von einer geradezu unerträglichen Situation für alle Betroffenen gesprochen werden. Tendenziell kann aufgrund dieses (Einzel-)Falles aber nicht geschlossen werden, dass sich bei derartigen Unglücksfällen in den Bergen eine juristische Beurteilungs-Tendenz weg von der Eigenverantwortung abzeichnet. Im Strafrecht ist jeder Fall einzeln zu beurteilen. Eine Verurteilung Dritter bei Bergunfällen ist objektiv betrachtet eher seltener als umgekehrt. Wer Bergsport betreibt, hat sich eigenverantwortlich zu verhalten. Erst, wenn besondere Umstände vorliegen, kann ein strafrechtliches Verschulden Dritter zum Thema werden.

Die Umstände eines Bergtodes als Abbild der aktuellen Gesellschaft

causasportnews / Nr. 1046/8/2023, 12. August 2023

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(causasportnews / red. / 12. August 2023) Der Bergsport in seiner exzentrischsten Dimension, der vorwiegend in der «Todeszone», im Bereich von über 8000 Höhenmetern, stattfindet, ist in den letzten Jahren regelrecht entartet, oder wie es das Urgestein des Extrem-Alpinismus’, der Südtiroler Reinhold Messner, sieht: «Das ist nicht mehr Alpinismus, sondern Tourismus». Was die Welt in unseren Niederungen, nicht zuletzt dank der neuen Medien, mitbekommt, wenn es um die Besteigung vor allem der höchsten Berge der Welt geht, ist in der Tat eindrücklich und bedrückend zugleich: Die Rede ist von begüterten Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, von Helfern auf die markantesten Gipfel der Welt schieben lassen, oder von Agenturen, welche «Kunden» jedwelcher Couleur meistens gegen viel Geld vor allem mit der Hilfe von Sherpas, die durchwegs schamlos ausgebeutet werden, die Erklimmung des Mount Everest (8848 Meter ü. M.), des Mount Godwin Austen (K2; 8610 Meter) oder des Kangchendzönga (8586 Meter) ermöglichen. Die Besteigung dieser und weiterer Gipfel in der «Todeszone» geht einher mit Dramen, Tragödien und Todesmärschen in Eis, Schnee sowie bei Winden und Stürmen. Der pervertierte Alpinismus, der also zum Tourismus verkommen ist, beschert den Daheimgeblieben auch immer wieder kaum für möglich gehaltene Bilder, etwa die berühmt gewordene «Stau»-Aufnahme unter dem Gipfel des Mount Everest (vgl. Titelbild von Causa Sport 3/2019 – causasportnews vom 28. Mai 2023).

Wenn Bilder sprechen, wird alles noch nachvollziehbarer. So verhält es sich aktuell mit dem Tod des pakistanischen Trägers Mohammed Hassan, bzw. mit den Umständen dieses Todes. Video-Aufnahmen zeigen den Mann, der auf dem Weg zum Gipfel des K2 stürzte und ums Leben kam. Dieses Faktum alleine könnte noch als Folge des am Berg eingegangenen Risikos qualifiziert werden; wer in der «Todeszone» unterwegs ist, hat auch das Sterben einzukalkulieren. Doch was sich an der Unfallstelle abspielte, war nicht nur dramatisch und entsetzlich, sondern geradezu surreal. Bergsteiger passierten die Unfallstelle des noch lebenden Pakistaners (dieser stürzte ein paar Meter ab und wurde dann von seiner Seilschaft wieder in die Spur gezogen), überstiegen ihn, den zum Hindernis gewordenen Sterbenden, gleichsam, um raschmöglichst auf den Gipfel des K2 zu gelangen. Um den Sterbenden kümmerte sich keiner. Der Träger im Todeskampf war einzig ein Hindernis für die Berggänger, welche in diesem Moment über eine Fast-Leiche gingen, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen und die Besteigung des K2 frenetisch – unempathisch – bejubelten. Im Nachhinein hat sich nun eine Diskussion entwickelt, ob der qualvoll Verstorbene hätte gerettet werden können – nicht, ob er hätte gerettet werden müssen. Ethik am Berg ist etwa so skurril wie der Einsatz von Weihwasser gegen alles Teuflische. Jetzt wird das Thema, wie üblich in der heutigen Zeit, auf eine juristische Ebene verlagert: Die pakistanischen Behörden haben Untersuchungen aufgenommen. In den Medien wird hauptsächlich diskutiert, ob es – theoretisch – drei, vier oder sechs Leute gebraucht hätte, um den regelrecht krepierenden Mohammed Hassan zu retten.

Der Bergsport, der eben nach Meinung von Reinhold Messner zum Bergtourismus mutierte, ist wohl, wie dieser aktuelle Fall belegt, ein Abbild, wie die heutige Gesellschaft funktioniert. Zwar wird Betroffenheit markiert, die Welt findet ein solches Vorkommnis erschütternd, schockierend, dramatisch und empörend, aber auf einen Nenner gebracht ist dieses Fazit zu ziehen: Eigeninteressen und Egoismus überlagern alle übrigen Untugenden und Werte. So gesehen sind die Umstände des Todes des pakistanischen Trägers, der inmitten von Bergsteigern auf rund 8300 Metern über Meer am K2, rund 300 Meter unterhalb des Gipfels starb, und auch Opfer des egoistischen Verhaltens der Mit-Bergsteiger wurde, nichts Aussergewöhnliches. Wie die Reaktionen der Betroffenheits- und Empörungsgesellschaft zeigen.