causasportnews.com – 40/2025, 30. April 2025

(causasportnews / red. / 30. April 2025) Man hat es geahnt, doch nun ist es auch gerichtlich beurteilt worden: Fahrten mit dem E-Bike (Elektro-Fahrrad) sind weit gefährlicher als mit dem konventionellen Fahrrad; die rechtlichen Folgen sind entsprechend.
Etwa die Hälfte der Radunfälle, bei denen die Fahrerin oder der Fahrer ums Leben kamen, geschahen mit einem E-Bike. Dies, obwohl immer noch deutlich mehr konventionelle Fahrräder als Elektro-Fahrräder auf den Strassen verkehren. Weil also Fahrten mit Elektro-Fahrrädern grundsätzlich gefährlicher sind als mit gewöhnlichen Fahrrädern, hätten sich E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer besonders vorsichtig zu verhalten, führte das Gericht aus. Das gelte auch für das Helmtragen. Es existiere zwar keine Helmtragpflicht, das Tragen eines Helmes sei aber notwendig. Die Unfallhäufigkeit mit Elektro-Fahrrädern habe in der Bevölkerung zu diesem Bewusstsein geführt. Etwa bei Unfällen sei eine E-Bike-Fahrerin oder ein E-Bike-Fahrer, die oder der bei den Fahrten keinen Helm getragen habe, bei einem Unfall für den erlittenen Schmerz mitverantwortlich. Das Nichttragen eines Fahrradhelms bei E-Bike-Fahrten sei als Sorglosigkeit in eigener Angelegenheit zu qualifizieren. Bei diesen Fahrten müsse in Anbetracht der Risiken eine erhöhte Vorsicht, also das Tragen eines Helms, erwartet werden. Bei einer Kollision zwischen einem Auto und einem E-Bike-Fahrer könne deshalb bei erlittenen Verletzungen von einem Mitverschulden des E-Bike-Fahrers ohne Helm ausgegangen werden. In diesem Sinne äusserte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH).
Zu beurteilen waren die Schadens- und Genugtuungsfolgen nach einem Unfall, der sich 2023 ereignete. Die Kollision zwischen einem Auto und einem E-Bike-Fahrer, der ohne Helm mit ca. 20 bis 25 Stundenkilometer unterwegs war, führten beim E-Bike-Fahrer zu gravierenden Kopf- und Gesichtsverletzungen. Weil der Fahrer ohne Kopfschutz unterwegs war, erkannte das Gericht auf eine Mitschuld des Fahrers mit dem Elektro-Fahrrad am Unfall. Diese Konstellation hatte keine Auswirkungen auf den gesamten Schadenersatz, sondern einzig auf das Schmerzensgeld (Genugtuung).
(Quelle: «Salzburger Nachrichten» vom 18. April 2025; «Causa Sport», causasport.org, wird auf diesen Fall zurückkommen.)









