„Operation Aderlass“ und ihre juristischen Folgen

(causasportnews / red. / 18. November 2019) Die Aussagen des 32jährigen, ehemaligen Langläufers Johannes Dürr in den Medien haben anlässlich der Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld anfangs dieses Jahres zur „Operation Aderlass“ des Österreichischen Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit der Schwerpunkts-Staatsanwaltschaft München geführt (vgl. auch causasportnews vom 21. Mai 2019). Die sog. „Dopingrazzien“ hatten insgesamt fünf Verhaftungen in Seefeld und in Erfurt zur Folge; Johannes Dürr wurde nach den Aktionen der Ermittlungsbehörden ebenfalls (in Innsbruck) festgenommen. Der Österreicher wird seit 2013 mit Doping in Verbindung gebracht. 2014 gestand er den Gebrauch von EPO (ein Glykoprotein-Hormon zur beschleunigten Bildung von leistungsfördernden, roten Blutkörperchen). In der ARD sprach der ehemalige Leistungssportler aus Göstling in Niederösterreich zu seiner eigenen (Doping-)Vergangenheit (u.a. gestand er jahrelanges „Blutdoping“) und legte zudem Zustände im Österreichischen Skiverband offen. Eine weitere Schlüsselfigur des Doping-Skandals ist ein Erfurter Sportarzt, zu dem der ehemalige Wettkampfsportler intensive Kontakte gehabt haben soll und mit dem er offenbar auf verschiedenen Ebenen zusammen gearbeitet hatte. Verbandsrechtlich wurde Johannes Dürr als „Wiederholungstäter“ von den zuständigen Sanktionsgremien zuletzt lebenslänglich gesperrt; die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖDAR) hat die Entscheidung im Oktober bestätigt. Nun folgt die strafrechtliche Aufarbeitung des „Dopingfalls Dürr“. Wie kürzlich offiziell bekannt gegeben wurde, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck den ehemaligen Athleten, der sich offenbar seit Jahren im Dunstkreis der Dopingvorkommnisse bewegte, unter anderem wegen gewerbsmässigen, schweren Sportbetrugs angeklagt. Im Falle einer Verurteilung muss er mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Die „Operation Aderlass“ hat soeben ein weiteres „Opfer“ gefordert: der 65jährige, frühere estnische Langlauftrainer Mati Alaver ist von einem Straf-Gericht in Tallinn (Estland) zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr (auf Bewährung) verurteilt worden.

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