
(causasportnews / rbr. / 21. Januar 2019) Das Schweizerische Bundesgericht hat das neueste und wohl letzte Kapitel in der „russischen Doping-Saga“ geschrieben: Es hat die Beschwerde des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) gegen einen Schiedsspruch des Sportschiedsgerichts CAS (Court of Arbitration for Sport, Lausanne) mit Urteil vom 18. Januar 2019 abgewiesen. Der Schiedsspruch, welcher den russischen LangläuferAlexander Legkovbetraf, behält damit seine Gültigkeit.
Am 1. Februar 2018 hatte der CAS seine Entscheidungen in 39 Fällen russischer Wintersportler bekanntgegeben, u.a. auch zu Alexander Legkov. Er war im November 2017 – wie seine Kollegen – von der Disziplinarkommission des IOC wegen Dopingvergehen im Rahmen der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi disqualifiziert und für alle künftigen Olympischen Spiele gesperrt worden. Ihm wurden auch seine beiden Medaillen (Silber mit der 4×10-Kilometer Staffel und Gold in den 50 Km Einzel) aberkannt. Gegen diese Entscheidung rief der Athlet – wie 41 weitere – den CAS an. Dieses hob die Sanktion der IOC-Disziplinarkommission auf und sprach Alexander Legkov vom Vorwurf der Dopingvergehen frei. Am 23. April 2018 legte der CAS schliesslich die begründete Entscheidung vor (s. die Analyse des CAS-Entscheids in Causa Sport 2/2018, 135 ff.). Dagegen erhob das IOC Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. und Art. 77 des Bundesgerichtsgesetzes).
Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen; die Begründung der Entscheidung liegt allerdings nicht vor. Angesichts der traditionell zügigen Entscheidredaktion beim Bundesgericht ist sie wohl in den kommenden Wochen zu erwarten. Im anderen Verfahren, in dem der CAS am 23. April 2018 seine begründete Entscheidung veröffentlicht hatte (Bobpilot Aleksandr Zubkov; s. ebenfalls CaS 2/2018, 135 ff.), hatte das IOC auf eine Beschwerdeerhebung verzichtet. Der Entscheid der IOC-Disziplinarkommission betreffend Zubkov wurde vom CAS zwar (ebenfalls) teilweise aufgehoben; der CAS erkannte jedoch im Ergebnis auf eine Verletzung von Antidopingvorschriften und disqualifizierte bzw. sperrte den Athleten. Damit gab sich das IOC zufrieden.
Die Tragweite des vorliegenden Urteils geht über die Entscheidung eines Einzelfalls hinaus, hat der CAS doch noch in weiteren 38 Fällen entschieden. Die begründeten Urteile in diesen Fällen liegen jedoch noch nicht vor bzw. es ist davon auszugehen, dass der CAS mit deren Veröffentlichung zuwartete, bis der Entscheid des Bundesgerichts über den Pilotfall vorlag. Es ist zu erwarten, dass der CAS die weiteren Urteile nun zeitnah veröffentlichen wird. Das IOC kündigte seinerseits an, gegen die 27 weiteren Fälle, in denen der CAS auf Freispruch entschied, nicht nochmals Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen (obwohl diese Möglichkeit selbstverständlich bestünde). Mehr zu diesem Urteil in der nächsten Ausgabe von Causa Sport (1/2019).