
(causasportnews / red. / 29. Dezember 2018) Und wieder ist ein Jahr vorüber… – Gemeint ist am heutigen Tag allerdings nicht das Kalenderjahr 2018, dessen Ende in zwei Tagen Tatsache sein wird, denn das Datum des 29. Dezember steht insbesondere für ein Ereignis, das die gesamte Sportwelt 2013 unter Schock gesetzt hat. Damals, vor fünf Jahren, verbreitete sich in Windeseile die Meldung um den Globus, dass der beste Formel 1-Fahrer aller Zeiten, Michael Schumacher, beim Skifahren in den französischen Alpen schwer verunglückt sei. Die Nachrichtenlage zum Gesundheitszustand des ehemaligen Champions war zuerst verworren; es schien zunächst nicht aussichtslos, dass der siebenfache Weltmeister in der Automobilsport-Königsklasse wieder genesen würde. Doch allmählich zerschlug sich jede diesbezügliche Hoffnung, und nach nun exakt fünf Jahren seit dem tragischen Unfall im Schnee sind sogar die Chancen auf ein Wunder als nicht allzu gross einzustufen. Gesichert ist bezüglich des Gesundheitszustandes von Michael Schumacher allerdings nichts. Dessen Familie schirmt den ehemaligen Top-Sportler gänzlich von der Öffentlichkeit ab, was in den letzten Jahren immer wieder zur juristisch relevanten Grundsatzdiskussion geführt hat und immer noch führt: Hat die Öffentlichkeit, in deren Rahmen sich Michael Schumacher während seiner aktiven Karriere einen der vordersten Plätz in den Sport-Annalen gesichert hat, auch einen Anspruch darauf zu wissen, wie es dem verunglückten Deutschen mit Wohnsitz in der Schweiz, der am 3. Januar 2019 50 Jahre alt wird, geht? Hat sie, juristisch qualifiziert, nicht, auch wenn Michael Schumacher persönlichkeitsrechtlich als „absolute Person der Zeitgeschichte“ gilt (vgl. dazu etwa Andreas Meili, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 6. Aufl., 2018, Rz. 52 zu Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Obwohl der Verunglückte seit fünf Jahren der Öffentlichkeit entrückt ist, gilt simplifiziert und auf einen Nenner gebracht noch immer die gleiche Rechtslage mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz der ehemaligen Rennsport-Legende: Privates bleibt privat! Dass gewisse Medien immer wieder versuchen, diese Vorgabe zu ignorieren oder zu umgehen und nur schon permanent Rahmengeschichten im Zusammenhang mit Michael Schumacher publizieren sowie Spekulationen zu seinem Gesundheitszustand in die Welt setzen, ist wahrscheinlich mit der Verwilderung der medialen Sitten und mit dem Konkurrenzdruck, dem etwa die Boulevard-Erzeugnisse ausgesetzt sind, zu erklären. Ethisch verwerflich ist solches Tun jedoch alleweil.