Archiv für den Monat November 2018

Rücktritt der englischen «Sportministerin» wegen Geldspielgesetzgebung weckt falsche Assoziationen

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Informationen: Bitte nicht zu kompliziert…

(causasportnews / rem. / 7. November 2018) Der kürzlich erfolgte Rücktritt der «Sportministerin» des Vereinigten Königreichs ist ein aktuelles und illustratives Beispiel dafür, wie die heute allgegenwärtigen Simplifizierungen zu unzutreffenden Assoziationen führen (können). Sowohl in englischen als auch in deutschsprachigen Medien wurde am bzw. kurz nach dem 1. November 2018 vermeldet, dass die (damalige) englische «Sportministerin» Tracey Crouch per sofort zurückgetreten sei, und zwar wegen Verzögerungen bei der Umsetzung von Gesetzgebungsmassnahmen in Bezug auf Glücks- bzw. (nach schweizerischer Terminologie) Geldspiele. Nun sind gewisse Verflechtungen zwischen Geldspielen und dem Sport sowie die damit einhergehenden Probleme durchaus notorisch (insbesondere im Bereich der Sportwetten – Stichwort «Spielmanipulationen»), und vor diesem Hintergrund ist der Rücktritt einer «Sportministerin» unter Berufung auf Unzulänglichkeiten bei der Gesetzgebung im Geldspielbereich geeignet, Assoziationen dahingehend zu wecken, dass der Rücktritt etwa deshalb erfolgt sei, weil die betreffende Magistratin die durch die entsprechenden Unzulänglichkeiten bewirkten Gefahren für den Sport nicht mehr länger mitzutragen bereit war.

Die Wahrheit sieht in diesem Fall allerdings anders aus – und hat mit einem Konnex der vorstehend dargestellten Art nicht das Geringste zu tun. Die Reduzierung von Tracey Crouch (wie natürlich auch ihrer Vorgänger und Nachfolger) auf die Bezeichnung «Sportminister» stellt nämlich Weiterlesen

Keine „Steuerstrafe“ für die FIFA

Zürich-FIFA_US(causasportnews / red. / 6. November 2018) Der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich wird, wie erwartet, weiterhin wie ein Verein besteuert. Der Zürcher Kantonsrat, das Parlament des Kantons, lehnte gestern mit 101 : 60 Stimmen eine parlamentarische Initiative aus dem linken Lager ab, die verlangte, die FIFA sei künftig wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern (Gewinnsteuersatz von 12 Prozent bei einem Verein, 21 Prozent bei einer Kapitalgesellschaft; vgl. auch causasportnews vom 30. April 2018). Weil die Initiative einzig gegen die FIFA gerichtet war, erhielt sie schnell einmal die Bezeichnung „Lex FIFA“. Die Bürgerlichen im Kantonsrat monierten gerade dies, weil es nicht angehe, eine gesetzliche Regelung auf eine einzige, juristische Person zu fokussieren. In der Debatte, die an den traditionellen Klassenkampf erinnerte,  wurde überdies von bürgerlicher Seite auch ein Bekenntnis zum Weltfussballverband mit Sitz in der Limmatstadt abgegeben, was allerdings nach den Medienkampagnen gegen den organisierten Fussball vom letzten Wochenende nicht vorbehaltlos geschah. Die Rats-Linke begründete die verlangte Änderung des kantonalen Steuergesetzes damit, dass sich die FIFA wie eine Kapitalgesellschaft gebärde und die Gewinnmaximierung bei ihr im Vordergrund stehe. Es wurde etwa der Vergleich zu den Grossbanken in Zürich gezogen. Die Debatte zeigte, wie sehr der Weltverband polarisiert. So wurde etwa erwähnt, dass aufgrund der jüngsten Medienberichte bei der FIFA eher von einer „kriminellen Organisation“ auszugehen sei als von einer Vereinigung zur Verfolgung nicht-wirtschaftlicher Zwecke. Nach der Abstimmung im Zürcher Parlament bleibt (vorderhand) also alles so, wie es bis anhin war. Die in der Abstimmung unterlegene Rats-Linke hat jedoch angekündigt, dass das Thema auch nach dieser Abstimmung nicht für allezeit „vom Tisch“ sei. Die FIFA ist also in Zürich grundsätzlich gemäss Parlamentsmehrheit nach wie vor willkommen (immerhin zahlen über 500 Angestellte jährlich zusammen rund 12 Millionen Franken an Einkommenssteuern), wird aber darauf bedacht sein müssen, dass sie nicht, ähnlich wie im Mai 2015 nach der Funktionär-Verhaftungswelle in Zürich), image-mässig Schaden nimmt.