
(causasportnews / red. / 27. November 2018) Der Mann, der am 11. April 2017 drei Sprengsätze in unmittelbarer Nähe des Mannschaftsbusses des BVB Dortmund gezündet und dadurch zwei Personen verletzt hat, ist zu einer unbedingten Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund erkannte auf versuchten Mord in 28 Fällen (so viele Personen befanden sich im Bus), blieb mit dem Strafmass jedoch deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Qualifikation des (versuchten) Mordes sah das Gericht in Habgier – der Täter hatte kurz vor dem Anschlag Put-Optionen gekauft, mit denen er an der Börse auf fallende Kurse der BVB-Aktie setzte; dies in Erwartung einer entsprechenden Kursentwicklung in der Folge des Sprengstoffanschlags. Dies trat übrigens nicht ein, da die Sprengsätze die hierfür erforderlichen, verheerenden Wirkungen nicht entfalteten (was allerdings lediglich glücklichen Umständen zu verdanken war). Die Tat scheint damit weder politisch noch sportlich oder religiös motiviert gewesen zu sein – die BVB-Spieler, die damals auf dem Weg zu einem Champions League Match gegen AS Monaco in Dortmund waren, sollten offenbar lediglich als „Kursmanipulationsmasse“ bezüglich der BVB-Aktie dienen. In Anbetracht der darin liegenden Geringschätzung von Leib und Leben von fast 30 Menschen durch den offenbar nach Einschätzung von Gutachtern psychisch zwar etwas auffälligen, aber nicht signifikant beeinträchtigten Täter wirken die 14 Jahre Freiheitsstrafe noch verhältnismässig milde.