Der frühere FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke unterliegt vor dem CAS

(causasportnews / red. / 27. Juli 2018) Das internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport, CAS) hat die Berufung des früheren FIFA-Generalsekretärs Jérôme Valcke gegen seine Sanktionierung durch die FIFA abgewiesen. Mit Entscheid der FIFA-Berufungskommission vom 24. Juni 2016, dem ein Verdikt der FIFA-Ethikkommission vorausgegangen war, ist Jérôme Valcke für zehn Jahre jegliche Tätigkeit im organisierten Fussball untersagt worden; zudem musste er eine Busse von CHF 100’000 bezahlen. Er war für schuldig befunden worden, mehrere Verhaltensvorschriften des FIFA-Ethikreglements missachtet zu haben. Die entsprechenden Vorgänge hatten den unrechtmässigen (Wieder-)Verkauf von Tickets für die FIFA-Fussballweltmeisterschaft, die Involvierung in dubiose Transaktionen mit einer Software-Entwicklungsfirma, die Abrechnung von Reisespesen, ein Angebot von unrechtmässigen Vorteilen an den karibischen Fussball-Regionalverband Caribbean Football Union sowie die (teilweise) Weigerung, bei der Untersuchung der FIFA-Ethikkommission zu kooperieren betroffen. Das CAS befand, dass die gegen den früheren FIFA-Generalsekretär verhängten Sanktionen angesichts der Schwere seiner Verfehlungen vollkommen verhältnismässig seien. Jérôme Valcke kann jetzt noch Rechtsmittel gegen das CAS-Urteil beim Schweizerischen Bundesgericht einlegen. Die Erfolgsaussichten entsprechender Verfahren sind indessen erfahrungsgemäss eher gering.

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