Golf-„Jahrhundert“-Fehlschlag mit Folgen

CausaSport_2017-3_COVER (causasportnews / red. / 23. Mai 2018) Früher galt die Golf-Konstellation als Lehrbuchbeispiel oder Comic-Thema, nun wird aus der Theorie und aus einer humoresken Sequenz aber immer mehr Praxis. Erneut hatte sich ein Gericht mit einem verunglückten Schlag, der beigezogene Experte nannte ihn sogar einen „Jahrhundert“-Fehlschlag, der zu Verletzungen eines Unbeteiligten führte, zu befassen. Getroffen von einem abgeirrten Golfball wurde ein 13-Jähriger, der einen über einen Golfplatz führenden Weg benutzte. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte sich intensiv mit der Rechtslage zu befassen und war gehalten, die Verantwortlichkeiten des Golfplatzbetreibers (eines Vereins) und des abschlagenden Spielers zu beurteilen. Das Gericht sah letztlich die Verantwortlichkeit beim abschlagenden Spieler, nicht jedoch beim Golfplatzbetreiber, der auf die Gefahr mit Warntafeln hingewiesen hatte. Damit widerlegte der Oberste Gerichtshof die immer wieder ins Feld geführte, generelle Argumentation, Warntafeln auf einem Golfplatz („Achtung, fliegende Bälle“; „Achtung Lebensgefahr durch tieffliegende Golfbälle“) stelle keine ausreichende Erfüllung der entsprechenden Verkehrssicherungspflicht dar; selbstverständlich kommt es im konkreten Fall jeweils auf die jeweiligen Umstände an. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs vom 27. Februar 2018 (1Ob4/18x) wird in Heft 2/2018 (erscheint am 30. Juni 2018) detaillierter abgehandelt.

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