Schlusspfiff für „Totogoal“: Das Ende einer Ära

(causasportnews / rbr. / 5. Dezember 2017) „Per Ende Jahr nimmt Swisslos Totogoal vom Markt.“ So unspektakulär beginnt eine Medienmitteilung, die Swisslos (offiziell: Swisslos Interkantonale Landeslotterie, eine Genossenschaft nach Art. 828 ff. OR) am 1. Dezember 2017 veröffentlicht hat. Mit dieser Ankündigung endet indessen ein Stück schweizerischer Sportwettengeschichte: Der „Dreizehner“ wird ab dem Jahr 2018 vom Markt verschwinden.

Totogoal wurde 1938, damals noch unter der Bezeichnung „Sport-Toto“, erstmals angeboten und war die erste in der Schweiz spielbare Sportwette überhaupt. Ursprünglich veranstaltet von der „Sport-Toto-Gesellschaft“, einem Verein nach Art. 60 ff. ZGB, übernahm im Jahr 2007 Swisslos das betreffende Angebot. Swisslos ist, obwohl auf rechtlich wackligem Fundament (s. Urs Scherrer/Remus Muresan, Handbuch zum schweizerischen Lotterie- und Wettrecht, Zürich/St. Gallen 2014, 170 ff.), die Monopolanbieterin von Lotterien in der Deutschschweiz und im Tessin (ihr Pendant in der französischsprachigen Schweiz ist Loterie Romande). Die Schweiz war in Sachen Sportwetten eine Pionierin, war sie doch nach Schweden erst das zweite Land in Festlandeuropa, in dem solche Wetten angeboten wurden. Der Boom des Totos dauerte zunächst bis 1970, als in der Schweiz das Zahlenlotto Einzug hielt. Viele Spieler, insbesondere Fussballlaien, wechselten alsdann zum Spiel mit den Zahlenkugeln. Dank verschiedener Neuerungen erfuhr das Toto bis im Jahr 2000 zwar nochmals einen Aufschwung; seither verlor es jedoch erneut kontinuierlich an Popularität. Im Rahmen von Totogoal wurden Woche für Woche dreizehn Fussballspiele zusammengefasst, deren Ausgang richtig getippt werden musste. Dabei war nicht das Resultat, sondern die sog. Tendenz massgeblich: „1“ für einen Sieg der Heimmannschaft, „X“ für Unentschieden und „2“ für einen Auswärtssieg. Unter den Spielern wurde sodann ein mit den Einsätzen geäufneter Jackpot ausgeschüttet. Moderne Sportwetten funktionieren demgegenüber nach dem Festquotenprinzip, bei dem der Spieler schon beim Eingehen der Wette weiss, wieviel er mit seinem Einsatz gewinnen kann.

Mit der Einstellung von Totogoal wird Ende Jahr still und leise eine Ära in der schweizerischen Sportwettgeschichte zu Ende gehen. Die Zukunft gehört Sporttip: Unter dieser Bezeichnung vermarkten Swisslos und Loterie Romande seit 2003 gemeinsam ihr Sportwettenangebot; und dies, obwohl Sportwetten in der Schweiz – und insbesondere solche, die wie Sporttip online angeboten werden – rechtlich gegenwärtig gar nicht bewilligungsfähig sind (siehe Art. 34 des Lotteriegesetzes). Die Aufsichtsbehörde Comlot behilft sich hier eines Kniffs, indem sie Sporttip als „lotterieähnliche Unternehmung“ qualifiziert, was aus rechtlicher Sicht wiederum äusserst fragwürdig ist (s. Scherrer/Muresan, Rz. 226 f.).  Das schweizerische Parlament hat sich in diesem Herbst auf ein neues „Bundesgesetz über Geldspiele“ geeinigt (s. causasportnews vom 29. September 2017), das auch auf Sportwetten Anwendung finden wird. Damit werden die Sportwetten der Schweiz fortan auf eine vollkommen neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Ungeachtet dieser jüngsten Entwicklungen besteht für Totogoal, rund achtzig Jahre nach seiner Einführung, offenbar keine Nachfrage mehr. Die FIFA-Fussballweltmeisterschaft 2018 (TM), die am 14. Juni 2018 in Moskau angepfiffen werden wird, wird somit der erste Fussballgrossanlass seit der WM 1934 in Italien sein, an dem in der Schweiz kein Toto gespielt werden kann.

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