(causasportnews / rbr. / 21. September 2017) Die europäische Fussballkonföderation UEFA (Union des Associations Européennes de Football) beschloss gestern (20. September 2017), dass künftig die Vertreter des professionellen Fussballs – insbesondere der Klubs und der Ligen – als offizielle Anspruchsgruppen (Stakeholder) der UEFA anerkannt und in ihre Strukturen integriert werden sollen. Insbesondere sollen diese Vertreter – konkret die European Club Association (ECA) als Vertreter der Klubs und die Association of European Professional Football Leagues (EPFL) als Vertreter der Ligen – künftig Einsitz in das UEFA-Exekutivkomitee nehmen. In der ECA sind 230 Klubs aus 54 UEFA-Mitgliedsverbänden (u.a. Real Madrid, Bayern München oder Manchester United) vertreten, die EPFL besteht aus 32 europäischen Profiligen (u.a. der spanischen La Liga, der englischen Premier League und der deutschen Bundesliga).
Den erwähnten Beschluss fasste die UEFA, die als Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches organisiert ist, gestern im Rahmen eines ausserordentlichen Kongresses in Genf. Der Kongress wählte dabei einerseits zwei Vertreter der ECA (bzw. bestätigte die Wahl der beiden von der ECA selbst gewählten Vertreter), wie in Art. 21 der UEFA-Statuten vorgesehen, in ihr Exekutivkomitee. Es handelt sich um den Präsidenten von Juventus Turin, Andrea Agnelli, und den CEO des FC Arsenal London, Ivan Gazidis. Andererseits beschloss der Kongress, dass das gleiche Recht – allerdings beschränkt auf einen Vertreter – künftig auch der EPFL zustehen solle, und verabschiedete eine entsprechende Statutenänderung. Im Anschluss an den Kongress genehmigte das UEFA-Exekutivkomitee zudem gestützt auf den betreffenden Beschluss ein Memorandum of Understanding mit der EPFL. Die EPFL wird nun ebenfalls einen Vertreter für das Exekutivkomitee wählen, der vom UEFA-Kongress anschliessend – wie bereits die Vertreter der ECA – bestätigt werden muss. Diese Wahl bzw. Bestätigung wird anlässlich des nächsten ordentlichen UEFA-Kongresses (26. Februar 2018 in Bratislava) erfolgen.
Sowohl die Vertreter der Klubs als auch der Vertreter der Ligen sind vollwertige Mitglieder des UEFA-Exekutivkomitees, insbesondere was das Stimmrecht betrifft. Das Exekutivkomitee, der Vorstand i.S.v. Art. 69 ZGB des Vereins UEFA, ist gemäss den UEFA-Statuten das oberste Exekutiv- und Managementorgan der UEFA (Art. 23 der UEFA-Statuten) und wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (Art. 22 der UEFA-Statuten). Künftig wird das UEFA-Exekutivkomitee somit aus zwanzig Mitgliedern bestehen (17 gewählt vom UEFA-Kongress, zwei von der ECA und eines von der EPFL, die letzteren drei mit Ratifikation des UEFA-Kongresses).