(causasportnews / red. / 24. April 2017) Obwohl die (alte) Geschichte kaum Wellen geschlagen und den Betroffenen auf dem internationalen Fussball-Parkett alles andere als gelähmt hat, legt das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ nach der schmerzhaften Niederlage des FC Bayern gegen Cristiano Ronaldos Real Madrid im Champions League-Viertelfinale in der neusten Nummer (17/22. 4. 2017) nochmals nach: Die Vergewaltigungsbehauptung einer Frau gegenüber dem Fussballstar und das Dementi des Ronaldo-Umfeldes ist dem Blatt nur wenige Tage nach der Bayern-Pleite nochmals eine vierseitige Story wert (vgl. auch Causa Sport News vom 20. April 2017). Die „olle Kamelle“ will als Neuigkeit belegen, dass in den nach dem Vorfall zwischen den Anwälten von Ronaldo und der involvierten Frau abgeschlossenen Vergleich der Fussballspieler eingeweiht worden sei. – Wie wenn es Vergleiche geben würde, von denen eine Partei keine Kenntnis hätte…
Nichts deutet denn auch in dieser „Causa Ronaldo“ ausserhalb des Fussballplatzes darauf hin, dass ein Vergleich auf unlautere Art und Weise zustande gekommen wäre. Über das neuerliche Aktivwerden des „Spiegels“ in dieser Sache, das schlicht als „mediales Nachtreten“ zu qualifizieren ist, kann nur spekuliert werden: Ein Informationsanspruch der Öffentlichkeit auf diese Geschichte kann wohl nicht ernsthaft behauptet werden. Es stellt sich bei diesem Vorkommnis höchstens die Frage, weshalb die betroffene Frau denn 2010 überhaupt einen Vergleich abgeschlossen und dafür immerhin stattliche $ 375 000 kassiert hat. Vielleicht ist der Grund für die aufgewärmte Publizität des Vorgangs darin zu suchen, dass sich das Hamburger Blatt nun plötzlich mit den Bayern aus München, die von Ronaldo & Co. vorgeführt worden sind, solidarisieren will. Oder versteht der „Spiegel“ solche Geschichten als „Qualitätsjournalismus“, wie er ihn im selben Heft (wieder einmal) bemüht? Wie dem auch sei, wäre es dem Blatt gut angestanden, sich vom ehernen Spruch leiten zu lassen: Si tacuisses, philosophus mansisses…