Ärztlicher Behandlungsfehler bei Ex-Fussball-Professionalspieler

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Ivan Klasnic (Bildrechte: commons/wikimedia, Die Bildermacherei Cuxhaven; Kerstin Tietja)

(causasportnews / red. / 3. April 2017) Der frühere Bundesliga-Fussball-Professionalspieler Ivan Klasnic hat etwas bewirkt, was nur selten vorkommt: Er hat seine damaligen Team-Ärzte wegen Behandlungsfehlern auf Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen verklagt – und Recht bekommen! Das Landgericht Bremen hiess am vergangenen Freitag eine Klage des Ex-Fussballspielers gut und sprach dem Kläger eine ansehnliche Genugtuungssumme (100 000 Euro) zu und grundsätzlich auch Schadenersatz, der allerdings in einem weiteren Verfahren noch ziffernmässig festgesetzt werden muss, falls sich die Parteien nicht vergleichsweise einigen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Urteil des Landgerichts Bremen auch einer allfälligen weiteren Rechtskontrolle standhält.

Prozesse gegen Ärzte gehen meistens für die Kläger erfolglos aus. Ärzten „Kunstfehler“ nachzuweisen ist etwa so schwierig wie ein Kamel durch ein Nadelöhr treten zu lassen. Ivan Klasnic hat aber das schier Unmögliche möglich gemacht. Es ist ihm gelungen, den ihn behandelnden Ärzten von Werder Bremen „grobe Behandlungsfehler“ nachzuweisen. Das Landgericht sah diese Behandlungsfehler eindeutig als erwiesen an. Von 2001 bis 2008 stürmte der agile Kroate für Werder Bremen. Im Jahr 2005 stellten Ärzte anlässlich einer Blinddarmentzündung eine Nierenschwäche fest, die seit Jahren unentdeckt geblieben war. Die Werder Ärzte hätten das auffällige Nierenleiden längst bemerken und behandeln müssen, erkannte das Gericht. Die Bremer Instanz machte die Werder-Ärzten, und insbesondere den damaligen Mannschaftsarzt Götz Dimanski und die Internistin Manju Guha, für „grobe Behandlungsfehler“ verantwortlich. Eine dauerhafte Schmerzmittelabgabe habe letztlich dazu geführt, dass der Spieler seine Niere verloren habe und danach zwei Transplantationen über sich habe ergehen lassen müssen (zuerst spendete die Mutter des Spielers eine Niere, danach noch der Vater). Das Gericht sprach anlässlich der Urteilseröffnung von „schweren Sorgfaltspflichtverstössen“ durch die Ärzte, wobei die Hauptschuld Götz Dimanski zuerkannt wurde. Aufgrund der Beurteilung des Landgerichts Bremen scheint die Sach- und Rechtslage in diesem Fall relativ klar zu sein. Falls das Urteil rechtskräftig wird, dürfte es danach um Millionen im Rahmen der Festsetzung des Schadenersatzes gehen.SONY DSC

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