(causasportnews / red. / 24. Januar 2017) Wenn es um Trend-Sportarten geht, scheint dem Einfallsreichtum der Sport-Ausübenden keine Grenze gesetzt. Kommt noch ein anderer Trend hinzu, konkret die „Selfie-Manie“, kann ein Unterfangen mit sportlichem Hintergrund auch unsportlich enden, wie ein von der St. Galler Staatsanwaltschaft zu beurteilender Vorgang, der vom „St. Galler Tagblatt“ kürzlich gemeldet wurde, belegt. Auf dem als „ruppig“ bekannte Walensee surfte im vergangenen Sommer ein 42-jähriger Schweizer hinter einem führerlosen Motorboot, das er zu diesem Zweck verlassen hatte, und filmte sich dabei mit einem auf einem Selfie-Stick angebrachten Mobiltelefon. Auf dem Video ist zu sehen, wie sich der „Wakeboarder“ („Wakeborading“ ist eine Mischung aus Wasserski und Wellenreiten auf einem Brett, das von einem Motorboot gezogen wird) vom Führerstand des Motorbootes entfernt und dann etwa 40 Sekunden auf der Welle des führerlosen Bootes surft. Diese waghalsige und gleichsam narzisstische Handlung hat dem Selbstverliebten Egomanen nun eine strafrechtliche Sanktion beschert, wie das „St.Galler Tagblatt“ berichtete. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen verurteilte den fehlbaren Mann nämlich mit Strafbefehl wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und belegte ihn mit einer bedingten Geldstrafe. Die Verurteilung ist rechtskräftig. Die Lehre aus der Geschichte: Die „Selfie-Kultur“, welche als Inbegriff moderner Ich-Bezogenheit zu qualifizieren ist, berührt nicht immer nur die persönliche, individuelle Ebene.
„Wakeboarder“ verstösst gegen das Binnenschifffahrtsgesetz
Kommentar verfassen