Schweizerisches Bundesgericht schützt Athleten-Ausschluss für Paralympics

(causasportnews / red. / 5. September 2016) Auf Grund der (klaren) Rechtslage war eher nicht zu erwarten, dass das Russische Paralympische Komitee (RPC) gegen den Ausschluss-Entscheid des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) betreffend der Teilnahme russischer Sportlerinnen und Sportler für die am 7. September 2016 beginnenden Paralympics an das Schweizerische Bundesgericht gelangen würde (vgl. auch causasportnews vom 31. August 2016 – Paralympic-Ausschluss Russlands auch 2018). Das RPC, welches vom Internationalen Paralympischen Komitee (IPC) wegen des Dopingskandals in Russland ausgeschlossen wurde (mit der Folge, dass auch alle russischen Athletinnen und Athleten Rio fernzubleiben haben), war beim CAS abgeblitzt, das den Ausschluss des RPC aus dem IPC guthiess. In einer Zwischenverfügung hielt das vom RPC angerufene Bundesgericht fest, das RPC habe nicht dargetan, seine Verpflichtungen zur Einhaltung der Doping-Regularien erfüllen zu wollen, weshalb die CAS-Entscheidung weiterhin Gültigkeit behält. Das Bundesgericht wird zu einem späteren Zeitpunkt definitiv über den Ausschluss des RPC aus dem IPC befinden. Die russischen Behindertensportlerinnen und Sportler werden somit in Rio nicht dabei sein können. Diese für die Betroffenen harte Entscheidung wird dadurch etwas gemildert, weil das RPC nun für die ausgeschlossenen Sportlerinnen und Sportler in dieser Woche in Russland „Ersatzspiele“ durchführen will.

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