Verhältnismässigkeit von Polizeieinsätzen bei „Risikospielen“

Zurich_police_riot_control

Polizeieinsätze gehören nach wie vor (zu) häufig zu Fussballspielen (Bild: Mark Hull)

(causasportnews / red. / 2. März 2016) Polizeieinsätze im Zusammenhang mit gewaltbereiten bzw. gewalttätigen „Fans“ geben – vor allem im Bereich des Fussballs – immer wieder Anlass zu Diskussionen oder gar Rechtsstreitigkeiten; dies insbesondere, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gewalttätern kommt. In Österreich ist indessen kürzlich ein Erkenntnis eines Landesverwaltungsgerichts ergangen, das die Frage der Verhältnismässigkeit einer blossen Polizeipräsenz zum Gegenstand hatte. Dabei hatte ein Regionalliga-Verein Beschwerde gegen den Bescheid des zuständigen Bezirkshauptmanns eingelegt, ein Fussballspiel, bei dem zwischen 600 und 800 Zuschauer – und unter ihnen einige „Risikofans“ – erwartet worden waren, mit sage und schreibe 17 Polizisten überwachen zu lassen. Der beschwerdeführende Klub hatte geltend gemacht, dass eine (noch) geringere Zahl von Beamten ausgereicht hätte.

Das zuständige Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG-750295 vom 18. Februar 2016) hielt indessen dafür, dass die Prognose, nach der die Fans der Gästemannschaft bereits erheblich alkoholisiert am Veranstaltungsort eintreffen würden und mangels baulicher Einrichtungen ein Aufeinandertreffen mit den Anhängern der Heimmannschaft nicht ausgeschlossen werden konnte, „nicht unplausibel“ gewesen sei. Demnach sei die Qualifikation, dass eine besondere Überwachung gemäss österreichischem Sicherheitspolizeigesetz in casu erforderlich war, nicht unzutreffend gewesen, so dass die Anordnung der Überwachung durch 17 Polizeibeamte auch nicht unverhältnismässig gewesen sei.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s