(causasportnews / red. / 13. Februar 2016) Am 26. Februar 2016 soll in Zürich ein neuer FIFA-Präsident gewählt werden. So lautet die Tagesordnung für diesen Wahlkongress in Zürich, an dem auch die FIFA-Reformen verabschiedet werden sollen. Explizit vorgesehen ist zwar die „Wahl des Präsidenten“, was den amtierenden, jedoch gegenwärtig gesperrten FIFA-Präsidenten Joseph S. Blatter in letzter Zeit dazu bewogen hat, vor allem über die Medien zu kommunizieren, er sei gar nicht zurückgetreten, und es könne aufgrund dieser Sachlage auch kein neuer Präsident gewählt werden. Aufwind hat der noch im Amt befindliche Präsident vor wenigen Tagen allem aus dem Ausland (!) erhalten. Insbesondere die immer wieder als FIFA-Kritikerin auftretende Frankfurterin Sylvia Schenk von „Transparency International“ hat – aus bislang nicht klar erkennbaren Motiven heraus – lauthals erklärt, die Rechtslage spreche für Joseph Blatter. Es existiere keine offizielle Rücktrittserklärung, deshalb sei die Tagesordnung des Kongresses fehlerhaft, und es könne am 26. Februar 2016 kein neuer FIFA-Präsident gewählt werden. Die Juristin, ehemalige Leichtathletin und – sich selbst offenbar so wahrnehmende – Gralshüterin alles Guten und Ethischen, dürfte im konkreten Fall allerdings weder mit den Fakten noch mit dem Schweizerischen Vereinsrecht hinreichend adäquat vertraut sein: Die FIFA hat die Rechtslage längst beurteilt und festgestellt, Joseph Blatter habe seinen Rücktritt rechtsgenüglich erklärt, weshalb es nicht noch einer zusätzlichen Rücktrittserklärung bedürfe.
Obwohl Sylvia Schenk falsch liegt, haben ihre Äusserungen auch in der „Causa Blatter“ zu Verunsicherungen und Umtriebigkeiten geführt. Die FIFA-Juristen, denen von einzelnen Exponenten in Deutschland aufgrund der Äusserungen von Sylvia Schenk „Schlamperei“ und Unvermögen vorgeworfen worden ist, haben sich jedoch nicht irritieren lassen und die Vorbereitungen auf den Wahlkongress programmgemäss weitergeführt. Sie haben nun sogar prominente, juristische „Schützenhilfe“ von Seite eines renommierten Vereinsrechtsspezialisten erhalten: Der emeritierte Zürcher Professor Hans Michael Riemer hat in einer Zürcher Tageszeitung für Klarheit gesorgt: Joseph Blatter habe eindeutig seinen Rücktritt erklärt, auch wenn das Wort „Rücktritt“ nicht explizit verwendet worden sei; das sei aufgrund der Gegebenheiten (Ankündigung an einer offiziellen Medienorientierung und schriftliche Mitteilung an die Mitgliedsverbände der FIFA) unzweifelhaft anzunehmen, lässt sich der erfahrene Vereinsrechtsspezialist zitieren. Zum Umstand, dass nun Joseph Blatter einen erklärten Rücktritt in Frage stelle, meint er, ein solches Verhalten sei als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren. Joseph Blatter hätte längst aktiv werden müssen, falls er davon ausgegangen sei, seinen Rücktritt nicht erklärt zu haben. Somit ist klar, dass am 26. Februar 2016 im Zürcher Hallenstadion ein neuer FIFA-Präsident gewählt werden kann. Joseph Blatters einzige Chance, am Wahlkongress auch nur dabei sein zu können, besteht darin, dass die FIFA-Berufungskommission, die in Kürze über seine Berufung gegen die Entscheidung der FIFA-Ethikommission urteilen wird, die Sperre aufhebt. Wird die Praxis der FIFA-Berufungskommission aus der Vergangenheit in solchen Fällen zugrunde gelegt, sind die Aussichten für Joseph Blatter allerdings eher düster.