(causasportnews / red. / 11. Februar 2016) Am 1. April 2015 ist das Reglement für Spielervermittlung des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) in Kraft getreten. Dagegen opponierte die Gesellschaft eines Spielervermittlers und erwirkte am 29. April 2015 auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes am Landgericht Frankfurt am Main eine Anordnung, nach der dem DFB die Anwendung einzelner Reglementsbestimmungen untersagt worden war. Sowohl die Gesellschaft als auch der DFB legten gegen diese Anordnung des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, das am 2. Februar 2016 die Entscheidung der Vorinstanz weitgehend bestätigte (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 11 U 70/15). Unangefochten blieb am Oberlandesgericht die im vergangenen Jahr vom Landgericht gestoppte DFB-Regelung, die vorsieht, dass Vereine einem Vermittler, dessen Dienste sie in Anspruch nehmen, als Transfervergütung einen vor Abschluss der Transaktion zu vereinbarenden Pauschalbetrag zu zahlen haben. Nicht angewendet werden dürfen vom DFB weiterhin folgende Regelungen: Die Registrierungspflicht für Vereine bezüglich Spielervermittler, die sie in Anspruch nehmen; die gleiche Verpflichtung trifft Fussballspieler, welche die Dienste eines Spielervermittlers beanspruchen. Unzulässig ist gemäss Oberlandesgericht auch die Pflicht der Vereine und Spieler, darauf hinzuwirken, dass Spielervermittler ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Weil die Spielervermittler der Regelung des DFB nicht unterstellt sind und demnach auch in keiner Weise vom Verbandsrecht erfasst werden können, hat der Verband versucht, Verpflichtungen, welche Spielervermittler betreffen, über die Vereine und Spieler durchzusetzen. Von der im Eilverfahren ergangenen, nun rechtskräftigen Entscheidung gegen den DFB ist der Weltfussballverband FIFA, dessen internationale Spielervermittlerregelung Leitlinie für die DFB-Reglementierung war, nicht tangiert. „Natürlich ist es unerfreulich, wenn Reglementierungen des internationalen Fussballverbandes in einem Land gemäss nationalem Recht für unzulässig erklärt werden“, meint dazu der Sportrechtsexperte Kai Ludwig. Siehe dazu auch Beitrag vom 3. Juli 2015 in causasportnews
Auch OLG Frankfurt untersagt Anwendung von Teilen der der DFB-Spielervermittlungs-Regelung
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