(causasportnews / red. / 22. Januar 2016) Dass das Niveau von Werbung in intellektueller und unterhaltungsmässiger Hinsicht keine Grenzen nach unten kennt, ist hinlänglich bekannt. Offensichtlich scheinen aber auch in hemmungslos sinnentleerter Art und Weise transportierte Werbebotschaften gewisse Zielgruppen zu erreichen, denn der Nachschub an entsprechenden Aktionen will partout nicht abreissen. In dieser Hinsicht hat sich kürzlich – einmal mehr – der Energy-Drink-Hersteller Red Bull hervorgetan.

Red Bull RB7 (Bild: Morio).
Dieser ist auf die Idee gekommen, den Formel 1-Piloten Max Verstappen mit einem Boliden des hauseigenen Rennteams am 14. Januar 2016 einen Bereich bei der Bergstation Hahnenkamm in Kitzbühel befahren zu lassen; der Konzern ist u.a. Hauptsponsor des Hahnenkamm-Skirennens. Für die Aktion wurde ein Red Bull RB7 mit Schneeketten bestückt. Angesehen haben sich das lärmige „Spektakel“ etwa 3500 Zuschauer – das eigentliche Hahnenkammrennen erreicht regelmässig ein Vielfaches davon. Die Aktion war bei aller Niveaulosigkeit dann offenbar doch zu wenig massentauglich.
Bei Red Bull scheint man aber noch etwas anderes übersehen zu haben: Der „Snow Run“ war bewilligungspflichtig; erforderlich wäre eine „naturschutzrechtliche Erlaubnis“ gewesen. Diese hat Red Bull nicht eingeholt, wobei davon auszugehen ist, dass die Aktion von der zuständigen Behörde zweifelsfrei genehmigt worden wäre – wer würde sich schon im eigenen Land gegen den gewichtigen Konzern stellen? Bemerkenswert ist, dass Red Bull auf die Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht worden sein soll; dies sei jedoch vom Konzern offensichtlich ignoriert worden. Nun droht dem Energy-Drink-Produzenten eine Strafzahlung in Höhe von maximal 30 000 Euro – die wird Red Bull aber locker wegstecken. Die Strafbehörde wird den in Österreich Kultstatus geniessenden Getränkehersteller vermutlich ohnehin mit Samthandschuhen anfassen.