Auch zwei Jahre nach dem verhängnisvollen Skiunfall des früheren Formel 1-Rennfahrers Michael Schumacher am 29. Dezember 2013 besteht offenbar immer noch ein erhebliches Interesse von Teilen der Öffentlichkeit am Gesundheitszustand des Ex-Sportlers. Die Familie Schumachers will dazu jedoch keine Informationen mitteilen. Nach Auffassung des Anwalts von Michael Schumacher existiert diesbezüglich auch kein (rechtlicher) Anspruch der Öffentlichkeit. Vielmehr habe Schumacher ein Recht darauf, dass seine Privatsphäre, innerhalb derer sich der Genesungs- bzw. Rehabilitationsprozess abspiele, geschützt werde.
Die Abwägung der widerstreitenden (rechtlichen) Interessen in Konstellationen wie dieser sorgt immer wieder für Konflikte; nicht selten müssen diese letztlich durch die Gerichte entschieden werden. Die entsprechenden, durchaus komplexen Rechts- und faktischen Verhältnisse werden im März 2016 auch Gegenstand einlässlicher Diskussionen an einer Fachtagung in Zürich bilden (siehe Veranstaltungshinweise).