ISU-Regelung im Visier der EU-Kommission

2000px-International_Skating_Union.svgDem internationalen Eislauf-Verband (International Skating Union; ISU) droht – nach der vor deutschen Gerichten (zumindest vorläufig) erlittenen Schlappe im „Fall Pechstein“ – weiteres juristisches Ungemach: Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2015 beschlossen, gegen die ISU ein förmliches Verfahren wegen möglichen Verstössen gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu eröffnen. Auslöser der entsprechenden Untersuchung ist eine Beschwerde zweier niederländischer Eisschnellläufer. Diese richtet sich gegen Bestimmungen im ISU-Regelwerk, nach denen Athletinnen und Athleten u.U. mit einer lebenslangen Sperre im Zuständigkeitsbereich der ISU belegt – und mithin insbesondere etwa von der Teilnahme an Olympischen Spielen ausgeschlossen werden – können, wenn sie an Sportanlässen teilnehmen, die nicht von der ISU veranstaltet oder anerkannt sind. Darin könnte nach Auffassung der Beschwerdeführer ein Verstoss gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäss Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; AEUV sowie ggf. gegen das Kartellverbot gemäss Art. 101 AEUV zu sehen sein. Die Europäische Kommission wird nun zunächst der ISU eine Möglichkeit zur Stellungnahme geben und anschliessend eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der ISU-Regelung mit dem EU-Wettbewerbsrecht erlassen. Gegen diese kann vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) Rechtsmittel eingelegt werden.

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