Deutsche Sportwettenregelung (mal wieder) vor dem EUGH

Teile des deutschen Glücksspieländerungsstaatsvertrags, der 2011 bis auf Schleswig-Holstein von allen Bundesländern unterzeichnet worden ist und u.a. das Sportwettenkonzessionsverfahren regelt, werden wohl noch in diesem Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) überprüft werden. Grund dafür ist ein Vorlageverfahren aus Bayern. Die Regulierung des Sportwettenmarktes im Rahmen des Vertrags bildet seit dessen Inkraftsetzung einen Zankapfel. Mit dem Vertrag sollte der Weg zur Öffnung des Sportwettenmarktes geebnet und 20 Konzessionen an Wettanbieter vergeben werden. Gemäss Fachleuten ist das Vergabeverfahren intransparent, fehlerhaft und europarechtswidrig. Mehrere Gerichte haben zwischenzeitlich das Konzessionsverfahren gestoppt; der Ball liegt nun im Rahmen des Vorlageverfahrens aus Bayern vorläufig beim EUGH. Nach einer mündlichen Anhörung in Luxemburg sprach der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) von einem unhaltbaren gegenwärtigen Zustand. Nach der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags sei das Sportwettenkonzessionsverfahren völlig im Chaos versunken. „Wir sind froh, dass eine bayerische Richterin die verquerte Logik der deutschen Sportwettenregulierung erkannt und dem EUGH zur Prüfung vorgelegt hat“, liess sich der Präsident des DSWV, Mathias Dahms, zitieren. Mehr noch als eine gerichtliche Aufarbeitung benötige Deutschland aber einen politischen Reformprozess, um die Schwachpunkte des Staatsvertrags zu beseitigen. Die aktuelle Rechtsunsicherheit befördere nämlich nur den Schwarzmarkt, während Verbraucher, Sport und Wettanbieter als Verlierer dastehen würden. Man erlebe im Moment ein „Glücksspielstaatsvertragsversagen auf der ganzen Linie“, liess Mathias Dahm verlauten.

Mit den Schlussanträgen des zuständigen Generalanwalts am EUGH in der Causa „Glücksspielstaatsvertrag“ ist im Verlauf des Monats September zu rechnen. Ein zentraler Aspekt, den der EuGH zu beurteilen haben wird, dürfte gemäss Verlautbarung des DSWV sein, ob das Sportwettenmonopol der deutschen Bundesländer tatsächlich abgeschafft sei oder mit dem novellierten Staatsvertrag faktisch fortgeführt werde.

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