causasportnews / Nr. 1171/08/2024, 15. August 2024

(causasportnews / red. / 15. August 2024) Festzustellen, der ehemalige Vorsitzende Geschäftsleiter der inzwischen Pleite gegangenen, ehemaligen Renommier-Bank «Credit Suisse», Tidjane Thiam, sei in jeder Hinsicht ein «Volltreffer» gewesen, dürfte wohl leicht übertrieben sein. Neben seiner nicht gerade überzeugenden Management-Aktivitäten tat er sich auch im privaten Umfeld einigermassen schwer. Kurz: Der Staatsbürger der Elfenbeinküste und Frankreichs hinterliess während seiner Tätigkeit in der Schweiz bis 2020 einen «schillernden» Eindruck (vgl. dazu auch causasportnews vom 10. August 2024). Erstaunlich mutet der Umstand an, dass Tidjane Thiam schon während seiner Zeit als «CS»-Top-Manager, nämlich 2019, ins Internationale Olympische Komitee (IOK) gewählt wurde. Diesem Verein nach Schweizerischem Recht mit Sitz in Lausanne gehören mehr als 100 Mitglieder an, allesamt natürliche (Individual-)Personen. Bis zur Wahl als IOK-Mitglied ist der ehemalige «CS»-Mann sportlich nicht sonderlich aufgefallen, auch wenn er in seinem sportlichen CV u.a. festhält, Affinitäten für den Judosport, für das Rudern und die Leichtathletik zu haben. Bekanntlich sind für IOK-Mitglieder neben der Liebe zum Sport insbesondere auch andere Fähigkeiten und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Vernetzungen von entscheidender Wichtigkeit. In dieser Hinsicht braucht sich der 62jährige Sportfunktionär selbstverständlich nicht zu verstecken.
Das Vereins-Mitgliedschaftsverhältnis zwischen dem IOK und Tidjane Thiam, das sich nach Schweizerischem Recht richtet, könnte dem Ex-«CS»-Mann nun aber zum Verhängnis werden. Die Haushalthilfe, mit der sich Tidjane Thiam in strafrechtlicher Hinsicht zofft (vgl. causasportnews vom 10. August 2024), hat, wie nun bekannt geworden ist, vor geraumer Zeit ein zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenes Zivilurteil vor Schweizer Gerichtsinstanzen gegen Tidjane Thiam erstritten, gemäss dem der ehemalige Banker und heutige Sportfunktionär seiner ehemaligen Angestellten einen Betrag von über 200 000 Schweizer Franken zu bezahlen hat bzw. hätte. Tidjane Thiam denkt allerdings nicht daran, diese Schuld zu begleichen. Nun droht ihm zufolge Betreibungsfähigkeit in der Schweiz die Zwangsvollstreckung (vgl. in diesem Zusammenhang auch den Bundesgerichtsentscheid vom 24. September 1973, BGE 99 III 4 ff.). Aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses IOK – Tidjane Thiam und darauf basierender, zweifelsfrei bestehender Ansprüche des Ex-Bankmanagers gegenüber dem Verein IOK kann er nun, gestützt auf das rechtskräftige Zivilurteil, nach erfolgter Betreibung ausgepfändet werden, falls er nicht noch zur Vernunft kommt und die Schuld gezwungenermassen freiwillig bezahlt. Affaire à suivre also auch hier…

