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Das bittere Ende eines ehemaligen Sport-Funktionärs der Spitzenklasse

causasportnews / Nr. 1152/06/2024, 19. Juni 2024

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2024) In den 1990er-Jahren erlangte er einen besonderen Bekanntheitsgrad als Präsident der Professional-Abteilung des Schweizerischen Eishockeyverbandes, der Eishockey Nationalliga GmbH. Diese Abteilung führte er während mehr als zehn Jahren souverän und nachhaltig. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere machte der heute 75jährige Franz A. Zölch auch auf anderen Ebenen von sich reden. Er war vielumjubelter Starjurist (obwohl sein juristischer Ausbildungs-Rucksack eher nicht sehr gewichtig war), insbesondere im Bereich Medienrecht, Brigade-General (Miliz-Brigadier) der Schweizer Armee (Hauptverantwortlicher des Truppen-Informationsdienstes, TID), und auch auf dem politischen und gesellschaftlichen Parkett kam niemand am umtriebigen Hansdampf in allen gesellschaftlichen Gassen vorbei. Zusammen mit seiner damaligen Gattin, der immer noch hoch-angesehenen Berner Ex-Regierungsrätin Elisabeth Zölch, verkörperten der Spiezer Hoteliers-Sohn mit Ehefrau nicht nur in Bern und Umgebung so etwas wie das Traumpaar des helvetischen Jetsets. Was Elisabeth und vor allem Franz A. (A steht für Adolf) Zölch auch taten, wurde zum Medienthema oder zum Gegenstand von «Homestorys». Franz A. Zölch hatte sein juristisches Handwerk beim legendären Zürcher Medienrechtler und Anwalt Hans W. Kopp erlernt, dessen Frau, Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin wurde und, weil sie ihren Mann wegen eines Klienten gewarnt hatte, unrühmlich aus der Landesregierung verjagt wurde. Franz A. Zölch verhedderte sich letztlich im Medien-Dickicht. In seiner Situation fuhren die Medien mit Franz A. Zölch hoch, und fuhren mit ihm auch wieder hinunter. Irgendwann, nach dem der Ex-Eishockey-Funktionär sein Präsidentenamt abgegeben hatte, muss etwas Gravierendes vorgefallen sein. Offenbar, so die Gerüchteküche, hatte der joviale und vertrauenerweckende Berner Oberländer, in seiner Medienrechts-Kanzlei einen potenten Klienten verloren; das Geld wurde knapp und knapper. So ging es dann bergab. Franz A. Zölch bewegte sich immer mehr in Richtung «Schuldenfallen». Letztlich wurde gemutmasst, der von ihm angehäufte Schuldenberg sei im Bereich von zehn Millionen Franken anzusiedeln. In dieser wirtschaftlich elenden Situation soll der ehemalige Starjurist und anerkannte, erfolgreiche Ex-Eishockey-Präsident, der gesellschaftlich längst erledigt war, begonnen haben, Freunde und Bekannte anzupumpen, um dem finanziellen Elend zu entrinnen. Dumm nur, dass Franz A. Zölch offenbar nie daran dachte, die erbettelten Darlehen zurückzuzahlen. Der im 76. Lebensjahr stehende, ehemalige prominente Erfolgsmann wurde 2022 rechtskräftig wegen mehrfachen Betrugs verurteilt und mit 4 Jahren und 5 Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert. Angeblich wegen eines Nierenleidens entzog sich Franz A. Zölch bis heute dem Strafvollzug. Die Gläubiger wirkten aktiv mit, dass der Verurteilte sich nicht definitiv der Strafe würde entziehen können. Geschädigte versuchten, die zuständigen Behörden zu aktivieren, damit das Urteil endlich vollzogen würde. Vor dem Wohnhaus des Verurteilten positionierten sich Mahnwachen, usw. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Strafvollzug umgehend anzuordnen sei und die geltend gemachten, gesundheitlichen Argumente gegen den Vollzug der Haftstrafe nicht greifen würden. So endet die Geschichte eines ehemaligen erfolgreichen Menschen und umjubelten Ex-Sportfunktionärs nun für ein paar Jahre hinter Gittern. Die Lehre aus diesen Gegebenheiten mit bitterem Ende: Immer nur so lange Schritte unternehmen, wie es die Beinlängen zulassen…

Ein juristisches Eigentor, Unsportliches und Deliktisches ausserhalb des Sportes

causasportnews / Nr. 1114/02/2024, 24. Februar 2024

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(causasportnews / red. / 24. Februar 2024) Sportlerinnen und Sportler sollen auch in einer Zeit, in welcher die Welt aus den Fugen geraten ist, Vorbilder sein. So wollen es Tradition und Legende; entsprechendes Tun und Lassen der Sporttreibenden wird erwartet. Diese Vorbildfunktion sollen Athletinnen und Athleten auch ausserhalb des Sportes vorleben. Zweimal innert weniger Stunden ist dieses Axiom nun malträtiert worden.

Da wäre einmal der begnadete, frühere Weltklasse-Fussballspieler Daniel «Dani» Alves da Silva. Der 40jährige Brasilianer gehörte lange zu den besten Akteuren des FC Barcelona. Von 2008 bis 2016 bildete er den harten Kern der Leistungsträger der Katalanen, der in seiner Karriere insgesamt 46 Titel gewann. Zu Silvester 2022 soll er sich in einer Diskothek gegenüber einer Frau zuerst mehr als unsportlich verhalten haben, bevor er sie dann in einen Toilettenraum lockte und vergewaltigte; ein unentschuldbares Delikt also. So hat es ein Strafgericht in der katalanischen Hauptstadt gesehen und den gestrauchelten, ehemaligen Top-Fussballspieler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dani Alves sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde im Strafprozess zum Verhängnis, dass er immer wieder neue, andere Versionen vom Tathergang auftischte und, wie bei «Vier-Augen-Delikten» üblich, schliesslich von einem einvernehmlichen Tun in der Toilette sprach, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm. Es folgte der glaubwürdigeren Version des Opfers.

Wegen krass Deliktischem ausserhalb des Sportes geriet die Berufsboxerin Viviane Obenauf Tagliavini in die Schlagzeilen, die wegen Mordes an ihrem Mann Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun zu 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweises verurteilt wurde. In einem vor allem in den Medien hochgekochten Berufungsprozess kämpfte die ehemalige Weltmeisterin dieser Tage um einen Freispruch – obwohl zumindest vieles gegen sie sprach (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2024). Insbesondere ihr Verteidiger zog alle Register nicht nur der juristischen Kunst, verbreitete vor dem Berner Obergericht Thesen jedwelcher Art, um seine Mandantin freizuboxen und legte sich für seine Mandantin arg ins Zeug. Das alles verfing letztlich nicht, und die Taktik, neben abstrusen Theorien auch die Polizei zu beschuldigen, machte alles noch schlimmer. Mit «Sport ist Mord» hatte das alles nichts zu tun. Das Berufungsverfahren endete soeben erwartungsgemäss mit einem Schuldspruch. Die Ex-Boxerin wird zudem noch härter bestraft als in der ersten Instanz (mit 18 Jahren Haft und mit 14 Jahren Landesverweis). Der vielbeachtete Mordprozess im Kanton Bern wurde letztlich, im übertragenen Sinn, zum juristischen Eigentor. Es bewahrheitete sich wieder einmal das Bonmot: Wenn es der Klientschaft nicht nützt, schadet es der Anwaltschaft sicher nicht.