Schickt die Box-Weltmeisterin nun auch Bundesrichter auf die Bretter?

causasportnews.com – 63/2026, 9. Juli 2026

Hat die verurteilte Box-Weltmeisterin Viviane Obenauf Tagliavini, hier im Strafvollzug, wirklich final vernichtend zugeschlagen? Am Bundesgericht verlangt sie die Aufhebung des Urteils.

(causasportnews / red. / 9. Juli 2026) Brisante Post ging anfangs Juni am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne ein: Die nach Indizienprozessen wegen Mordes verurteilte, ehemalige Boxweltmeisterin Viviane Obenauf Tagliavini verlangt vom obersten Gericht der Schweiz im Zuge einer Revision die Aufhebung des Urteils vom 13. Januar 2025 (6B_736/2024), aufgrund dessen sie zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt wurde.

Wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilte das Regionalgericht Berner Oberland die angeklagte Sportlerin 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und verwies sie für 12 Jahre des Landes. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte 2024 die Verurteilung der ehemaligen Box-Weltmeisterin wegen Mordes, verschärfte die ausgefällte Freiheitsstrafe auf 18 Jahre und setzte die Landesverweisung auf 14 Jahre fest.

Der Fall von Viviane Obenauf Tagliavini bewegte im Oktober 2020 im Berner Oberland und in der ganzen Schweiz die Öffentlichkeit. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihren Ehemann in der ehelichen Wohnung hinterhältig mit einem Baseballschläger traktiert und auch mit Faustschlägen verletzt zu haben. 19 einzelne Verletzungen hätten dann zum Tod des Ehemanns der gebürtigen Brasilianerin geführt. An der Verurteilung der Sportlerin hatten die Berner Strafgerichte keine Zweifel. Eine Frau als Boxerin, in einem nicht ganz unproblematischen Sport- und Gastroumfeld im Berner Oberland, eine schlagkräftige, gebürtige Brasilianerin – das liess die Berner Gerichte zum Schluss kommen, dass an der Täterschaft der Frau keine Zweifel bestehen konnten und insbesondere jegliche Dritt-Einwirkung auszuschliessen sei. Dieser Ansicht war letztlich auch das Bundesgericht, welche die Mordqualifikation der kantonalen Instanzen sowie das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern bestätigte.

An dieser Stelle ist anzufügen, dass die verurteilte Sportlerin, die sich im Strafvollzug befindet, immer wieder betonte und dies auch heute noch tut, dass sie ihren Ehemann gemäss Anklage nicht getötet habe. Haben es sich die Gerichte, inklusive Bundesgericht, allenfalls zu einfach mit dem Schuldspruch zu Lasten der Boxerin lediglich aufgrund von Indizien gemacht? Wäre bezüglich der Tatfrage nicht eine «in dubio pro reo»-Entscheidung angebracht gewesen?- Nach Durchsicht einiger der produzierten Akten hinterlässt das Urteil gegen Viviane Obenauf Tagliavini zumindest ein gewisses Unbehagen, da doch alles darauf  hindeutet,  dass die Verurteilte die Tat begangen haben musste und alles für sie als Täterin sprach. Es erstaunt, dass das Bundesgericht das Urteil gegen die Boxerin alles in allem auf lediglich knapp weniger als 15 Seiten abhandelte; was einigermassen sportlich wirkt in einem Indizienprozess von einer solchen Tragweite. Auch die Verfahrensdauer am Bundesgericht war einigermassen kurz.

Seit ein paar Wochen ist das Bundesgericht selber zum Thema geworden. Der Grund dafür ist ein Liebesverhältnis zwischen einem Bundesrichter und einer Bundesrichterin. Dies ist gemäss Bundesgerichtsgesetz unzulässig (Art. 8): «Dem Bundesgericht dürfen nicht gleichzeitig als Richter oder Richterinnen  … Personen… angehören», « die in dauernder Lebensgemeinschaft leben.» Offensichtlich bildeten die Bundesrichterin und der Bundesrichter eine Lebensgemeinschaft. Die Bundesrichterin befand sich nun, namentlich festgehalten, in der Besetzung des Bundesgerichts, welche am Urteil vom 13. Januar 2025 mitwirkte. Die Folgen der Missachtung dieser Bestimmung durch die Bundesrichterin sind klar und führen auch nach Auffassung diverser, auch hochkarätiger Rechtsgelehrten, zur Nichtigkeit des Urteils, an dem konkret die Richterin mitgewirkt hat. Die Nichtigkeit ist in einem Revisionsverfahren festzustellen. Die Boxerin hat nun innerhalb der vorgesehenen Frist (nach Publikation des Liebesverhältnisses zwischen der Bundesrichterin und dem Bundesrichter durch das Magazin «Die Weltwoche») ein Revisionsbegehren nach Lausanne geschickt. Das Bundesgericht hat zu entscheiden, ob das Urteil vom 13. Januar 2025 zufolge des Verstosses gegen Art. 8 des Bundesgerichtsgesetzes durch die Bundesrichterin und den Bundesrichter wegen der monierten Nichtigkeit aufgehoben werden muss. Die Annahme ist nicht abwegig, dass dem so sein wird. Falls das Bundesgericht das Begehren der Boxerin jedoch abweist, könnte sie letztlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangen. Es scheint im Moment nicht abwegig zu sein, dass die zierliche Boxerin nicht nur ihre Gegnerinnen, sondern auch noch den amourös verstrickten Bundesrichter und die Bundesrichterin auf die Ring-Bretter schickt.

Affaire à suivre…

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