causasportnews.com – 45/2026, 19. Mai 2026
(causasportnews / red. / 19. Mai 2026) Am 11. Juni 1955 abends ereignete sich anlässlich des Motorsport-Klassikers in Le Mans eine Katastrophe, die bis heute Nachwirkungen zeitigt. Bei einem Überholmanöver im 24-Stunden-Rennen hob der «Mercedes»-Silberpfeil von Pierre Leveghs (eigentlich Pierre Eugène Alfred Bouillin) wie ein Flugzeug ab und prallt in die Balustrade; Motorblock und Karosserieteile des Silberpfeils flogen in die Zuschauerräume. Der Pilot, ein 50jähriger Franzose, der von «Mercedes» als Gast-Fahrer engagiert wurde, starb, und mit ihm 83 Zuschauer. Weit über 100 Motorsport-Fans wurden, teils schwer, verletzt. Die Tragödie in Le Mans schockierte nicht nur die Motorsport-Welt. Die Diskussionen über Sinn und Unsinn der Asphalt-Raserei wurden insbesondere in Europa teils heftig und emotional geführt. Sogar die Kirche forderte, dass der todbringende, unchristliche Motorsport überdacht werde. Einige Länder Europas verhängten nach der Katastrophe in Le Mans ein Motorsport-Moratorium. In der Schweiz wurden einschneidende, gesetzgeberische Konsequenzen gezogen. 1958 erfolgte die Aufnahme einer Norm in das Strassenverkehrsgesetz (SVG), wonach Rundstreckenrennen nicht mehr erlaubt waren. Betroffen war vor allem das beliebte und anspruchsvolle Rennen am Bremgartenring bei Bern, an dem jeweils die Koryphäen des Motorsports am Start waren. Männiglich fragte sich, welche Folgen ein Unfall in Bern haben könnte. Das Gespenst der Le Mans-Tragödie schwebte über der Bundeshauptstadt und über der Schweiz. Der letzte Grand-Prix der Schweiz fand 1954 im Raum des Bremgartenwaldes statt. Seit 1958 sind Rundstreckenrennen in der Schweiz verboten. In Art. 52 SVG hiess es schlicht und einfach: «Öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind verboten.». Nun sind Rundstreckenrennen, und somit etwa Formel 1-Veranstaltungen, wieder erlaubt. Der entsprechende, legendäre Verbots-Passus im SVG ist 2022 gestrichen worden. Rennsportveranstaltungen erfordern allerdings eine Bewilligung seitens der Kantone, in deren Gebiete die Rennen abgehalten werden sollen. Dies sieht neu die Verkehrsregelnverordnung vor.
Dürfen Rennsport-Fans nun ab 1. Juli, wenn die Neuregelung in Kraft tritt, darauf hoffen, dass der Formel 1 – Zirkus bald wieder in der Schweiz die Zelte aufschlägt? Wohl eher nicht, auch wenn die rechtlichen Grundlagen dies wieder möglich machen würden. Schweizer prägten immer wieder das Motorsport-Geschehen in der Königsklasse, etwa der Freiburger Joseph «Jo» Siffert (gestorben 1971 anlässlich eines Rennens in Brands Hatch in Grossbritannien), der «Unzerstörbare», wie er genannt wurde, Gianclaudio Giuseppe «Clay» Regazzoni, der seit 1980 nach einem Rennunfall in Long Beach (Kalifornien) querschnittgelähmt war (er starb 2006 bei einem Autounfall in Italien) und sich danach bis zu seinem Lebensende nur noch im Rollstuhl fortbewegen konnte. Der Formel 1 in der Welt den Stempel drückte der Zürcher Oberländer Rennsport-Pionier Peter Sauber auf, der mit seinem Team und mit Partner «Mercedes» ab 1993 erfolgreich in der Königsklasse des Motorsports wirkte (heute hat in diesem Team Audi, als Audi F1 Team, den Lead inne; das Formel 1 – Auto ist derzeit das Ergebnis einer Schweizerisch-Deutschen Kooperation). Zweifelsfrei ist der Motorsport in der Schweiz seit jeher und auch aktuell äusserst beliebt, obwohl in diesem Land beispielsweise nie eine nennenswerte Autoindustrie existierte. Trotz der ab 1. Juli 2026 formellen Möglichkeiten werden Formel 1 – Träume im Land der Eidgenossen jedoch wohl weiterhin Träume bleiben.

