Endgültige Freisprüche im Streit um Ski-Weltcup-Pistenprojekt am Matterhorn

causasportnews.com – 44/2026, 18. Mai 2026

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(causasportnews / red. 18. Mai 2026) Es war ein ambitioniertes Schneesport-Projekt, das vor allem von Walliser Seite inszeniert worden war: Speed-Rennen, die im Zwei-Länder-Eck Italiens und der Schweiz durchgeführt werden sollten. Dieser Umstand war an sich schon bemerkenswert, letztlich sollte aber ein grandioses Spektakel ermöglicht werden – am Fuss des weltberühmten Matterhorns (vgl. etwa causasportnews vom 3. Oktober 2021). Die Umsetzung dieses sport-bezogenen Vorhabens mit touristischen Hintergedanken nahm jedoch ein baldiges und jähes Ende. Die Idee des geplanten, grenzüberschreitenden Ski-Spektakels vor der Kulisse des Matterhorns musste aus diversen Gründen beerdigt werden. Für die Anpassung der geplanten, grenzüberschreitende Speed-Piste entfalteten die Projekt-Verantwortlichen damals umgehend Aktivitäten; unter Einhaltung aller Bewilligungen und Vorgaben, wie sie stets betonten. Es wurde in der Schnee- und Eiswelt gebaut und gebaggert, dies unter den Argus-Augen vor allem von Umweltschützern. Als Bagger in der Gletscherwelt auffuhren, um die Piste für die Rennen vorzubereiten, wurde auch die Öffentlichkeit in einen regelrechten Schock-Zustand versetzt. Für die geplante Weltcup-Speed-Piste sollte beispielsweise ein über 300 Meter langer und acht Meter breiter Graben im Bereich des Gletscherfeldes am Plateau Rosa im italienisch-deutschen Grenzraum, auf italienischem Boden, ausgehoben werden. Dies bescherte dem umtriebigen OK-Präsidenten und leitenden Angestellten der Zermatt Bergbahnen AG, Franz Julen, sowie dem Präsidenten der Cervinia-Bahnen und zwei weiteren Projekt-Verantwortlichen Strafverfahren seitens der Strafverfolgungsbehörden Italiens wegen Umweltdelikten. Die Staatsanwaltschaft in Aosta verlangte entsprechende Schuldsprüche, Freiheitsstrafen und Geldbussen. Gegen die erstinstanzlichen Freisprüche legte die Anklagebehörde Berufung ein, doch auch die Berufungsinstanz in Turin bestätigte die Entscheide der Vorinstanz. Die Staatsanwaltschaft gab sich allerdings noch nicht geschlagen und zog die freisprechenden Urteile an das oberste Gericht in Italien, an den Kassationshof in Rom, weiter. Dieser bestätigte nun die Freisprüche für die vier Angeklagten in allen Punkten. Franz Julen und die Mitangeklagten hatten in allen Gerichtsverfahren mit Freisprüchen gerechnet, zeigen sich dennoch erleichtert, dass diese dennoch belastenden Verfahren mit diesem Ergebnis beendet wurden. Gegenüber der Zeitung «Blick» (11. Mai 2026) bekräftigte Franz Julen: «Wir waren stets überzeugt, im Rahmen der erteilten Bewilligungen und geltenden Vorgaben die Arbeiten am Gletscher rechtmässig vorgenommen zu haben.». Die Freisprüche bestätigen diese Darstellung. Der 67jährige Zermatter Franz Julen will sich nun wieder voll auf seine Tätigkeiten im Rahmen der Zermatt Bergbahnen AG konzentrieren und zudem das Ski-Weltcup-Projekt 2028 vorantreiben (causasportnews vom 30. April 2026).

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