Bernhard Pfister, ein „Doyen“ des Sportrechts, gestorben

(causasportnews / red. / 7. Mai 2019) Genau vor zehn Jahren publizierte „Causa Sport“ eine Festgabe zum 75. Geburtstag für ihn („Causa Sport“ 2/2019), nun ist ein ganz „Grosser“ des Sportrechts in Deutschland und in Europa verstorben: Bernhard Pfister, ehem. Professor für Zivilrecht, insbesondere Sportrecht, an der Universität Bayreuth, verschied kurz vor seinem 85. Geburtstag am letzten Samstag. Mit ihm ist ein „Doyen“ der Sportrechtswissenschaften nicht nur von der Lebensbühne, sondern auch von der Bühne des Sportrechts abgetreten. Vor allem Opern-Bühnen bedeuteten dem vielseitig interessierten Gelehrten seit jeher viel, weshalb er immer wieder von der „Bühne des Rechts“ sprach – auch wenn es um die Belange des Sportrechts ging. Nicht ganz zufällig lautete der Titel der Festgabe, welche „Causa Sport“ vor zehn Jahren auf Initiative seines Lehrstuhl-Nachfolgers in Bayreuth, Prof. Peter W. Heermann (u.a. Redaktionsmitglied der Zeitschrift), erschien: „Ein Leben in harmonischer Vielseitigkeit“. Bernhard Pfister hat das Zivilrecht und die Sportrechtswissenschaft seit Jahrzehnten massgeblich geprägt und dogmatische Basisarbeit zuhauf geleistet. Die „Sonderdisziplin Sportrecht“ lag ihm dabei besonders am Herzen. Auch nach seiner Pensionierung blieb er dem Zivilrecht und insbesondere dem Sportrecht, nicht nur durch kontinuierliche Besuche bei seinem Lehrstuhl-Nachfolger mit entsprechenden Fachgesprächen treu und machte immer wieder mit klugen Einwendungen, Erwägungen und Theorien von sich reden. Der Verstorbene hielt stets die Endlichkeit des Lebens vor Augen und sorgte in Bayreuth dafür, dass mit seinem Lehrstuhl-Nachfolger, Peter W. Heermann, sein akademisches zivil- und sportrechtliches Lebenswerk perpetuiert würde. Letztgenannter ist seit der Pensionierung von Bernhard Pfister bestrebt, die Tradition der Universität als „Hochburg“ des Sportrechts und auch der Sportökonomie weiter leben zu lassen. Wie es seinem Wesen entsprach, hat Bernhard Pfister gewünscht, dass nach seinem Tod von Ehrungen abgesehen werde. Ob demnächst noch eine Würdigung des Verstorbenen erscheinen kann, ist derzeit ungewiss.

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