
(causasportnews / red. / 31. Januar 2019) Tätowierungen, landläufig als „Tattoos“ bezeichnet, sind gemeinhin dazu da, eine zumindest temporäre Aussenwirkung zu vermitteln und vor allem Aufmerksamkeit zu erzielen. Das war einmal. Heute gehören Tattoos zum Leben wie gestyltes Auftreten. Sie sind längst keine „Assets“ mehr des Kirchweihgewerbes, von Rockern, Seeleuten oder Gestrandeten. Geht es um Tattoos, wird längst die Kunst bemüht; Provokationen laufen derzeit anders ab. Tattoos haben nicht nur alle Gesellschaftsschichten erfasst, sondern auch den Sport bzw. dessen Protagonisten. Nicht nur Durchschnitts- und Freizeitsportler lassen sich Tattoos auf bzw. in die Haut ritzen, sondern auch Top-Shots der Branche. Zwar ist es eher schwer nachvollziehbar, weshalb beispielweise die Fussballspieler Arturo Vidaloder Zlotan Ibrahimovicsich derart mit Tattoos geradezu verunstalten und den Körper eher exzessiv diesem Kunst-Genre widmen; der beste Fussball-Spieler der Welt, Cristiano Ronaldoverzichtet offenbar bewusst auf derartigen Kunst-Kult – und erntet auch wegen dieses Verzichts Bewunderung und Anerkennung. Wer einen solchen Body und derart gutes Aussehen vorweisen kann, darf letztlich auf jeden auch künstlerisch-dekorativ motivierten, endogenen Zusatz verzichten. Das dürfte die Motivation des Portugiesen für den Verzicht auf diese Kunst-Art sein.
Die etablierte Bedeutung der Tattoos in der Gesellschaft und im modernen Sport führt erwartungsgemäss auch zu rechtlichen Implikationen. Wie der US-Korrespondent der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ), Jürgen Kalwa, unlängst zu berichten wusste, geben Sportler-Tattoos auch Juristenfutter ab. Es geht um eine urheberrechtliche Frage, welche das Welt-Blatt aus Zürich auf diese Rechtsfrage reduziert: „Wem gehört das Urheberrecht an den Tätowierungen der Athleten, wenn sie in beliebten Computerspielen wie „NBA 2K“ (Basketball), „Fifa“ (Fussball) oder „Madden“ (American Football) vorkommen?“ (NZZ vom 10. Januar 2019). Verfügt also der Tattoo-Künstler über das Urheberrecht oder der Mensch, der den Körper quasi als Basismaterial für diese Kunst-Art hergibt? Oder beide? Oder Unternehmen, die mit Bildern tätowierter Sportler werben? Im Rahmen der Vermarktung eines Sportlers stellt sich diese Frage aktuell und beschäftigt seit geraumer Zeit ein US-Bundesgericht in New York. Tätowierte Sportler/-innen, Tattoo-Künstler und Vermarkter erwarten mit Spannung eine gerichtliche Entscheidung in dieser Sache – nicht nur in den Staaten. Tendenziell dürfte die Rechtslage in etwa so sein, wie es der Basketball-Spieler LeBron James sieht: Er ist der Auffassung, dass die Tätowierungen, die er trägt, einen Teil seiner Identität darstellen. Eine Abbildung ohne Tattoos wäre keine „echte“ Darstellung seiner Person, sagt er. (Quelle: „Neue Zürcher Zeitung“ vom 10. Januar 2019)