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Sportler als Vergewaltiger – die Sache mit den «Vieraugen-Delikten»

causasportnews / 1202/11/2024, 19. November 2024

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(causasportnews / red. / 19. November 2024) In letzter Zeit herrschte der Eindruck vor, Sportler hätten ihre Triebe nicht mehr oder immer weniger im Griff. «Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt», hiess es allerdings schon in Goethes «Erlkönig». Der thematisierte «Naturgeist» war alles andere als das, was heute mit dem menschlichen Triebleben gleichgesetzt wird. Der Betrachter der Sport-Szene mag sich täuschen, doch sorgen Sportler immer mehr für Schlagzeilen auch neben den Spiel- und Sportfeldern. Die Thematik ist nicht selten unappetitlich. Oft beschuldigt eine Frau einen Sportler der unangebrachten Annäherung oder sogar der Vergewaltigung. Die Fälle, die mit Negativ-Grundton in die Öffentlichkeit getragen werden, sind insofern meist speziell, weil nicht selten Behauptung gegen Behauptung steht. Die Frau legt dar und behauptet, der Mann negiert und bestreitet. Oft ist es schwierig, die objektive Wahrheit zu ermitteln, weil sich zwei Positionen konträr gegenüberstehen und die involvierten Parteien an ihren Darstellungen festhalten. Man spricht dann von sog. «Vieraugen-Delikten». Kommt der Vorgang zur juristischen Beurteilung, geht es letztlich um die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.

Derzeit steht einer der besten Fussballspieler der Welt im Fokus von Beschuldigungen wegen einer angeblichen Vergewaltigung, der französische Top-Spieler Kylian Mbappé. Dieser steht aktuell bei Real Madrid unter Vertrag, nachdem sein Transfer von Paris Saint-Germain nach Spanien im Sommer nicht ganz geräuschfrei verlief. Mit der französischen Nationalmannschaft ist er 2018 Weltmeister geworden. Der Kapitän des Nationalteams ist im Moment unter Druck – eben, weil degoutante Vergewaltigungs-Anschuldigungen im Raum stehen. Die Vorfälle, die sich in einem Hotel in Stockholm in der Zeitspanne vom 9. bis 11. Oktober dieses Jahres zugetragen haben sollen, scheinen den 25jährigen Fussballspieler derart zu belasten, dass er derzeit auch nicht mehr für die französische Nationalmannschaft aufläuft. Wer die Beschuldigungen erhoben hat, ist aktuell weder bekannt noch klar. Der Fussballspieler weist jede Schuld von sich und kündigt im Gegenzug Verleumdungsklagen an. Ob die Angelegenheit schliesslich ein gerichtliches Nachspiel haben wird, ist ungewiss. Oft hält man es in der Branche mit der Philosophie des ehemaligen FIFA-Präsidenten, Joseph Blatter: «Was man korrekterweise mit Geld regeln kann, soll man mit Geld regeln.».

Der frühere französische Nationalspieler Wissam Ben Yedder ist kürzlich wegen sexueller Gewalt gegenüber einer 23jährigen Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der ehemalige Kapitän von AS Monaco hat die Vorhalte bestritten und lediglich den Tatbestand der Trunkenheit am Steuer zugegeben. Das Gericht sah es anders. – Unschönes in dieser Hinsicht ist auch aus Korea zu vermelden. Noch vor dem Jahresende soll ein Urteil bezüglich gravierender Vorwürfe gegen den ehemaligen Nationalspieler Hwang Ui-jo ergehen. Der 32jährige Stürmer ist beschuldigt worden, Geschlechtsverkehr mit zwei Frauen gegen deren Willen gefilmt zu haben. Er hat sich soeben für schuldig erklärt und wartet nun auf das Urteil des Gerichts in Seoul.

Derartige Konstellationen finden sich natürlich nicht nur im (Fussball-)Sport. Aufsehen erregte kürzlich ein Vergewaltigungsprozess in Chur im Kanton Graubünden. Angeklagt wurde ein Richter, der sich Übergriffigkeiten gegenüber einer Mitarbeiterin geleistet hatte. Dieses «Vier Augen-Delikt» endete in der Beurteilung mit einem Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten und zu Gunsten der Geschädigten. Dem Gericht schien die Version der Frau als plausibler als diejenige des angeklagten Richters.- Also kein Messen mit zweierlei Ellen; oder kein: «Quod licet Jovi, non licet bovi» (was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt).