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Nun mögliche Fahrer-Ortung an der Tour de Suisse 2025 nach dem Tod von Muriel Furrer an der Rad-WM 2024

causasportnews.com – 43/2025, 12. Mai 2025

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(causasportnews / red. / 12. Mai 2025) Noch immer versucht die Radsport-Community den Unfalltod der jungen Rennfahrerin Muriel Furrer anlässlich der Rad-Weltmeisterschaft vom letzten Jahr in Zürich zu verarbeiten. Was im U19-WM-Rennen der Frauen in der Abfahrt in einem Waldstück in Küsnacht am Zürichsee geschah, bleibt bis heute in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Am 27. September 2024 kam die am 1. Juli 2006 geborene Schweizer Fahrerin im WM-Frauen-Rennen von der Rennstrecke, die durch ein Waldstück führte, ab und blieb offenbar unbemerkt, jedoch schwer verletzt eineinhalb Stunden im Wald liegen, bis sie entdeckt wurde und ins Kantonsspital Zürich überführt werden konnte. Es stellt sich nun vor allem die Frage, ob das Leben der jungen Fahrerin hätte gerettet werden können, falls die ärztliche Betreuung umgehend nach dem Sturz möglich gewesen wäre.

Nach dem Vorfall anlässlich der Rad-WM, der das Leben der begnadeten, jungen Rennfahrerin derart brüsk und dramatisch ausgelöscht hatte, wurden seitens der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft umgehend umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs aufgenommen. Die Spezialisten der Kantonspolizei und des Forensischen Instituts Zürich hatten nach der Bergung der Fahrerin im Wald von Küsnacht die möglichen Spurensicherungen in die Wege geleitet; u.a. wurde das Rennrad von Muriel Furrer sichergestellt. Nach den nach dem Unfall bekanntgegebenen Erkenntnissen stürzte die Fahrerin während einer Abfahrt durch ein Waldstück in einer Linkskurve. Der Sturz wurde von niemandem beobachtet; Fernsehaufnahmen und andere Aufnahmen sowie Aufzeichnungen des Geschehens lagen und liegen nicht vor. Die gestürzte Athletin wurde von einem Angehörigen der Streckensicherheit etwa eineinhalb Stunden nach dem Vorfall bewusstlos abseits der Strecke im Wald entdeckt. Die sodann aufgebotenen Rettungskräfte übernahmen die Erstversorgung.- Dies wurde in einer Medienmitteilung vom 30. September 2024 von der Zürcher Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Zürich vermeldet. Nach rund acht Monaten nach dem tragischen Unfalltod der Fahrerin sind die Untersuchungen aktuell noch immer nicht abgeschlossen. Somit liegen auch keine konkreten Untersuchungsergebnisse vor, wie die Oberstaatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte. Darüber soll zur gegebenen Zeit orientiert werden. Auf Nachfrage dieses Mediums bezüglich der doch einigermassen langen Untersuchungsdauer hielt die Oberstaatsanwaltschaft fest: «Es handelt sich um umfangreiche Untersuchungen, was stets seine Zeit braucht». Üblicherweise werde bei einem derartigen Vorfall seitens der Strafverfolgungsbehörden abgeklärt, ob allenfalls strafrechtlich relevantes Fehlverhalten (aufgrund eines konkreten Anfangsverdachts bezüglich eines bestimmten Tatbestandes) vorliegt. Bis dato sei in dieser «Causa» aktuell kein Strafverfahren eröffnet worden, bestätigte die Oberstaatsanwaltschaft.

Der Umstand, dass eine Fahrerin in einem WM-Rennen eineinhalb Stunden wohl schwer verletzt, jedoch unentdeckt, in einem Wald liegt, hat Funktionäre der Radsport-Szene aufgeschreckt. Dass nun aufgrund der Geschehnisse im WM-Rennen in der Schweiz diesem Missstand zukunftsgerichtet abgeholfen werden soll, verwundert nicht. Bei der bevorstehenden Tour de Suisse der Männer und der Frauen im Juni soll ein sog. «Tracking-System» eingeführt werden. Mit diesem technisch komplexen System lassen sich Fahrerinnen und Fahrer im Rahmen eines Radrennens jederzeit orten. Eher eigenartig mutet der Umstand an, dass sich der Verband der nationalen Radsport-Verbände (Union Cycliste Internationale, UCI, mit Sitz in Aigle im Wallis) mit der Einführung dieses Systems bei Rennen, die unter der Ägide des Verbandes stattfinden, Zeit lässt. Dieser Weltverband macht meistens durch Funktionärs-Streitigkeiten von sich reden und gilt als unbeweglich und träge. Die Bestrebungen in der Schweiz initiiert hat der Tour de Suisse-Direktor Oliver Senn, der auch anlässlich der WM in der Schweiz als Rennleiter amtete. Offen ist selbstverständlich im Moment, ob den WM-Rennleiter und Direktor der Schweizer Rundfahrt sowie auch andere Funktionäre der UCI eine strafrechtliche Verantwortlichkeit am Tod von Muriel Furrer treffen könnte.

Dramatische Wende im Versicherungsfall „Lukas Müller“

(causasportnews / red. / 6. Mai 2019) Der tragische Unfall des Skispringers Lukas Müller hat eine dramatische, juristische Wende erfahren: Im Gegensatz zum Österreichischen Bundesverwaltungsgericht (Erkenntnis vom 17. Oktober 2018; „Causa Sport“ 1/2019, 67 ff.), welches das Ereignis mit den entsprechenden, versicherungsrechtlichen Folgen als „Freizeitgeschehnis“ einstufte, qualifizierte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof den Horrorsturz des Skispringers anfangs 2016 in Bad Mitterndorf als Tätigkeit eines Beschäftigten (Arbeitnehmers) mit allen versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Unfall-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsansprüchen). Insbesondere werden nun aufgrund dieser rechtlichen Qualifikation der Betätigung von Lukas Müller, der im Vorfeld der Skiflug-WM 2016 auf dem Kulm als Vorspringer verunglückte, die lebenslangen Folgekosten des heute 26-jährigen abgedeckt (Erkenntnis vom 3. April 2019; Ro 2019/08/0003).

Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich schwerpunktmässsig mit der Frage zu befassen, ob der Betroffene bei der Veranstalterin der Skiflug-WM in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt war. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht wurde dies bejaht. Das zu erzielende Arbeitsergebnis habe darin bestanden, für die WM alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Athleten in einen Wettkampf gemäss Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) treten könnten. Dafür habe der Veranstalter entsprechende infrastrukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen schaffen müssen, wozu auch die Tätigkeit der Vorspringer gehört habe.

Die Entscheidung, welche mit Blick auf das verwaltungsgerichtliche Erkenntnis geradezu als „dramatische Wende“ bezeichnet werden kann, kommt allerdings nicht ganz unerwartet: Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts mutet in der Tat teilweise arg gekünstelt an (vgl. „Causa Sport“ 1/2019, 67 ff.). Die notwendige und auch folgerichtige Korrektur ist nicht zuletzt für den tragisch verunglückten, jungen Sportler, der sich von den Folgen des verhängnisvollen Sturzes nie mehr erholen wird und lebenslang auf Dritthilfe angewiesen sein wird, wenigstens eine gewisse Genugtuung. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“ (2/2019) anfangs Juli 2019 (lkl./err.)