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Skrupellose Schumacher-Erpresser schuldig gesprochen

causasportnews.com – 16/2025, 19. Februar 2025

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(cauasportnews / red. / 19. Februar 2025) Es ist wohl etwas vom Niederträchtigsten, aus dem Elend oder dem Unglück anderer, vorwiegend Prominenter, Kapital schlagen zu wollen. So kommt es immer wieder vor, und es erstaunt nicht, dass der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher einmal mehr ein Opfer dieser Begierde geworden ist. Der Ende 2013 beim Skifahren in den französischen Alpen schwer verunglückte, heute 56jährige Deutsche befindet sich offenbar zufolge des erlittenen Schädel-Hirn-Traumas in derart schlechter physischer und psychischer Verfassung, dass er seit dem Unfall durch seine Familie von der Öffentlichkeit abgeschirmt wird. Zur Befriedigung medialer und anderer Gelüste wird allerdings immer wieder versucht, z.B. Fotos vom Ex- Formel 1-Star, der in seinem Anwesen in Gland am Genfersee betreut und gepflegt wird, zu erhaschen. Solches Fotomaterial eignet sich bestens, um auch erpresserisch aktiv zu werden. Das geschah bisher einige Male, und stets wurde die Forderung gegenüber der Familie Schumacher erhoben, Fotos oder vertrauliche Unterlagen zum Gesundheitszustand von Michael Schumacher zu veröffentlichen, wenn nicht ansprechende Summen bezahlt würden. Man bewegt sich in der «Causa Schumacher» im Millionenbereich. Ein derartiger Vorgang, der juristisch «Erpressung» genannt wird, wurde kürzlich strafrechtlich beurteilt, nachdem von der Familie Schumacher Millionen verlangt wurden, damit es zu keiner Veröffentlichung von Fotos, Videos und Patientenakten im Darknet betreffend des schwer verletzten Ex-Rennfahrers kommen würde. Die Erpressung misslang und endete mit einer Verurteilung der Täter aus dem Türsteher-, Security- und Personenschützer-Milieu. Einer der verurteilten Männer missbrauchte in übelster Art seine Stellung als ehemaliger Sicherheits-Mitarbeiter bei der Familie Schumacher, was die langjährige und immer noch aktive Managerin von Michael Schumacher und Vertraute der Familie, Sabine Kehm, nachvollziehbar emotional so kommentierte: «Der Vertrauensbruch dieses ehemaligen Mitarbeiters tut besonders weh.»

Das Amtsgericht Wuppertal fällte kürzlich gegen die angeklagten Männer diskussionslose Urteile, wie die Deutsche Nachrichtenagentur «dpa» vermeldete:

«Für die gescheiterte Erpressung der Familie von … Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte 53jährige Hauptangeklagte wurde … wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldauflage. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldauflage verurteilt. Der 53Jährige habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichsten Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht», hiess es in der «dpa»-Meldung im Nachgang zur Gerichtsverhandlung vom 12. Februar 2025 in Wuppertal. Nachtrag: Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im Falle des Ex-Sicherheitsmitarbeiters ist seitens der Familie Schumacher Berufung angekündigt worden.

Die Angeklagten blieben anlässlich der Verhandlung in Wuppertal nicht unter sich. Der Zuschauerbereich war vollbesetzt mit Sympathisanten der Angeklagten aus der nationalen Türsteher- und Security-Szene, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» das Treiben im Gerichtssaal beschrieb. «In den hinteren Reihen herrschte zuweilen Stimmung wie bei einem Klassenausflug. … Hey Bruda, Digga, Habibi. Grosses Hallo.» («Der Spiegel», 8/2025, 15. Februar 2025, 36 f.).- Das ist offensichtlich der Nährboden, auf dem menschenverachtende Skrupellosigkeit gedeiht.

Ein Sport(ler)-Drama geht ins zwölfte Jahr

causasportnews / 1215/12/2024, 29. Dezember 2024

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(causasportnews / red. / 29. Dezember 2024) Jeweils zum Jahresende rückt er wieder in die Schlagzeilen, und das seit dem 29. Dezember 2014, nachdem sich ein Jahr zuvor, am 29. Dezember 2013, ein Drama ereignet hatte, das die Sport- und die restliche Welt noch immer erschüttert. An jenem 29. Dezember 2013 verunfallte der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher in Méribel in den französischen Alpen beim Skifahren. Nach sieben Weltmeistertiteln in der Königsklasse, 91 Renn-Siegen und 155 Podest-Platzierungen wurde ihm beim Skifahren ein unpräparierter Pistenabschnitt zum Verhängnis: Er zog sich bei einem Sturz irreversible Kopfverletzungen zu. Welcher Zynismus – welch’ ein Drama! Von 1991 bis 2012 überstand der wohl charismatischste und resultatmässig (zusammen mit Lewis Hamilton) erfolgreichste Formel 1-Fahrer der Neuzeit die bekanntlich nicht ungefährlichen Rennen, beim Freizeit-Skifahren schlug das Schicksal unbarmherzig zu. An jenem 29. Dezember 2013 nahm das Drama um den Sport-Star seinen Anfang. Seither ist der Deutsche, der sein Leben seit geraumer Zeit am Genfersee verbringt, der Öffentlichkeit entrückt. Das Drama um Michael Schumacher, der am 3. Januar 2025 56 Jahre alt wird, geht jetzt dann ins zwölfte Jahr. Ein Ende dieser Tragödie ist nicht abzusehen. Die Spekulationen um den Gesamt- und insbesondere den Gesundheitszustand des ehemaligen Stars auf allen Formel 1-Pisten werden weitergehen.

Das Drama um den Deutschen ist auch eine (betrübliche) Medien-Geschichte. Die Familie des Sportidols schirmt den verunfallten Champion konsequent von der Aussenwelt ab. Eine Vorgehensweise, welche natürlich im Medien-Business, das heute weitgehend auch voyeuristische Züge aufweist, schlecht ankommt; wobei man sich insbesondere die Trilogie des Sportes, nach dem er funktioniert, zu vergegenwärtigen hat. Einen Teil des Sport-Business’ machen die Medien aus – neben dem realen Sport und dem Kommerz; im vergleichbaren, professionellen Fussball werden immer wieder als Basis-Elemente pointiert genannt: Fussball ist eben Fussball (Sport), Fernsehen (Medien) und Flaschenbier (Kommerz). Das mag in der «Causa Michael Schumacher» eine Erklärung dafür sein, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf zu haben glaubt, am Schicksal um den Verunfallten und Verletzten permanent teilhaben zu dürfen. Selbstverständlich kann ein solches Recht auf öffentliche Anteilnahme an dem Schicksal dieses Sport-Idols nicht damit begründet werden, Michael Schumacher sei eine «relative Person der Zeitgeschichte» (vgl. hierzu etwa die Ausführungen im «Basler Kommentar», 7. Auflage, 2022, Rz. 20 zu Art. 28 ZGB), weshalb die Öffentlichkeit, vor allem repräsentiert durch die Medien, auch ein Recht habe, den aktuellen Werdegang des verunglückten Sportlers mitzuverfolgen. Was völlig verfehlt ist, da hier der Persönlichkeitsschutz (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) zum Tragen kommt, z.B. hier vordergründig das Recht des ehemaligen, herausragenden Sportlers am eigenen Bild (bezüglich des Verunglückten) und somit jede Wiedergabe von Fotos verhindert werden kann. Nur wenige wissen, wie sich der Gesundheitszustand von Michael Schumacher derzeit präsentiert. Nicht mehr der strahlende Renn-Sieger steht nun im Zentrum des Interesses, sondern die nach der brillanten Karriere vom Skiunfall malträtierte Person. Es geht also (auch) um die Privat-, Geheim- und Intimsphäre («Basler Kommentar», Rz. 23 ff. zu Art. 28 ZGB), die es zu wahren und zu sichern gilt, falls dies die Familie des Sportlers so wünscht. Dies heisst vor allem, dass verhindert werden darf, dass Bild-Aufnahmen des verunfallten Sportlers in die Öffentlichkeit gelangen. In dieser Hinsicht geht die Familie Schumacher rigoros gegen alle Versuche vor, dass aktuelle Bild-Aufnahmen von Michael Schumacher nach aussen getragen werden. Sie geht hier, falls notwendig, gegen natürliche und juristische Personen, die an solchen Persönlichkeitsverletzungen mitwirken (Art. 28 Abs. 1 ZGB), konsequent, auch zivilrechtlich, vor. Diese Situation «motiviert» auch immer wieder Ganoven und halbseidene Gestalten dazu, z.B. Bilder und Informationen über den Zustand des Verunglückten öffentlich zu machen; vor Erpressungen wird nicht zurückgeschreckt. Es scheint fast an der Tagesordnung zu sein, dass die Familie mit entsprechenden Erpressungsversuchen (Geld gegen Veröffentlichungsverzicht) behelligt wird. Eine Zeitung sprach in diesem Zusammenhang kürzlich von «Jagdszenen am Genfersee»; im Artikel («Tages-Anzeiger», Zürich, 21. Dezember 2024) wird beschrieben, wie Erpresser mit dem Drama und mit der Situation um Michael Schumacher durch angedrohte Bild-Veröffentlichungen Kasse machen wollen. Demnach muss geradezu von einer mehr als betrüblichen Perpetuierung des Dramas auf anderer Ebene nach dem Unfall vom 29. Dezember 2013 auf anderer Ebene gesprochen werden.

Schumacher-Erpresser versuchten private Fotos zu Geld zu machen

causasportnews / Nr. 1159/07/2024, 8. Juli 2024

(causasportnews / red. / 8. Juli 2024) Die neuste, geradezu ungeniessbare Erpresser-Geschichte um den seit über zehn Jahren der Öffentlichkeit entrückten Ex-Rekord-Weltmeister in der Formel 1, Michael Schumacher (vgl. auch causasportnews vom 29. Juni 2024), fördert immer mehr Details zu Tage. So geht es nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft um private Fotos, an deren Nichtveröffentlichung die Familie Schumacher, die den verunglückten, heute 55jährigen Ex-Star konsequent von der Öffentlichkeit abschirmt, ein Interesse haben könne. Die beiden in Deutschland verhafteten Täter sollen der Familie des Ende 2013 verunglückten und schwer verletzten ehemaligen Top-Sportlers zum Beweis, dass solche Aufnahmen existieren und im Besitze der Täter seien, Fotos zugeschickt haben; Michael Schumacher hat damals offenbar ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Die Erpressung ist gescheitert, die Täter konnten vor der Deliktsvollendung verhaftet werden und sitzen derzeit in Untersuchungs-Haft. Soeben ist zudem ein Hintermann in der Affäre festgenommen worden, der als Mitarbeiter der Familie Schumacher mit der Beschaffung der Fotos in Verbindung gebracht wird. Da die Familie Schumacher im Kanton Waadt in der Schweiz wohnt (und sich der verunglückte Ex-Champion dort wohl im Kreise seiner nächsten Verwandten aufhalten dürfte), ist auch die Schweiz von Ermittlungen betroffen.

Somit gilt es als erstellt, dass der Erpressungsversuch mit Privatfotos vorgenommen worden ist; ebenso, dass in der Erpressungssache selbst keine Weiterungen mehr zu befürchten sind. Unklar ist jedoch, was auf den Fotos, mit denen die Erpressung vorgenommen wurden, zu sehen ist und was mit ihnen geschieht. Zeitungen in Deutschland meldeten, die Bildaufnahmen würden die Formel 1-Legende nach dem schweren Skiunfall in Méribel in den französischen Alpen am 29. Dezember 2013 zeigen. Das heisst, dass die Welt offenbar ein reales Interesse daran hat, den wohl traurigen Zustand von Michael Schumacher bildlich nachvollziehen, bzw. miterleben zu können. Letztlich ist dies nichts als unappetitlicher Voyeurismus, also ein Kernthema gewisser Medien, vor allem der Boulevard- und Regebogenpresse. Die Sensationslüsternheit zumindest eines Teils der Menschheit bewirkt, dass der Unfall-Vorgang von Méribel und die Folgen des tragischen Ereignisses Menschen dazu verleiten oder animieren, das Elend anderer zu Geld zu machen – indirekt und mit gütiger Mithilfe eines Teils der Medien.