Zwei Wirtschaftsgiganten streiten sich vor Gericht

causasportnews / Nr. 1176/08/2024, 31. August 2024

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(causasportnews / red. / 31. August 2024) Wenn es um den Internationalen Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich geht, ist die öffentliche Meinung rasch gemacht. Die hässlichen Seiten im Weltfussball haben dazu geführt, dass das Image der als Schweizer Verein organisierten FIFA nicht das Beste ist. Es sei an dieser Stelle nicht weiter kommentiert, ob die immer wieder erhobenen Vorwürfe an die Adresse des Verbandes berechtigt sind oder nicht. Jedenfalls ist immer wieder im Zusammenhang mit dem Verband und einflussreichen Funktionären etwa von Nepotismus, Funktionärsfilz, unredliche Geschäftsgebaren und sogar von Korruption die Rede. In der Vergangenheit sind auch schon Vorwürfe einer kriminellen Organisation (vor allem seitens der US-Justiz und von investigativen Journalisten) erhoben worden. Das Internet-Zeitalter ist die Ursache dafür, dass die Hemmschwellen bezüglich Vorwürfen aller Art allgemein und auch gegenüber der FIFA immer weiter sinken. So können auf einem an sich bescheidenen Internetportal, dessen Spuren im konkreten Fall in Mittelamerika versanden, gegenüber dem Weltverband, bzw. hochrangigen Verbandsfunktionären, u.a. Korruptionsvorwürfe nachverfolgt werden. Über den Internet-Suchdienst «Google» lassen sich Vorwürfe, wie der Korruption im Zusammenhang mit der FIFA, einsehen.

Dies hat nun die FIFA veranlasst, gegen den Internet-Giganten «Google» vor dem Zürcher Handelsgericht zu klagen. Es geht um Persönlichkeitsverletzungen (Art. 28 des Zivilgesetzbuches), ein Artikel, der besagt, dass «gegen jeden», der an einer Persönlichkeitsverletzung «mitwirkt», das Gericht angerufen werden kann. Gegenstand der Klage ist der Ehrenschutz. «Google», so die Argumentation der FIFA, wirke an der Persönlichkeitsverletzung, verbreitet durch das Internetportal, mit. Der Prozess in Zürich dürfte vor allem die involvierten Anwälte freuen. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Klage des Weltverbandes lässt sich im Moment nichts Schlüssiges sagen. «Google» vertritt die Auffassung, sie sei lediglich Betreiber der Suchmaschine, für die Inhalte der gesuchten und verbreiteten Beiträge trage sie keine Verantwortung, was bedeuten würde, dass das betreffende Internetportal, und nicht «Google», verklagt werden müsse.

Das Verfahren in Zürich dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine gütliche Einigung scheint praktisch unmöglich zu sein. Nicht nur deshalb, weil sich beide Parteien diesen Prozess leisten können – und offenbar auch wollen.