causasportnews / Nr. 1107/02/2024, 7. Februar 2024

(causasportnews / red. / 7. Februar 2024) FIFA-Präsident Gianni Infantino lobt sich vor allem immer wieder selber für seinen Vorwärtsdrang in allen Lebenslagen. Im (Fussball-)Spiel, das er ab und zu nicht lassen kann, ist er für die allerdings bescheidene Tor-Produktion zuständig, bei seiner Funktionärsarbeit lautet die martialische Devise: «Immer vorwärts». Sowohl auf dem Spielfeld als auch in seinem Job als Präsident des Weltverbandes bekleckert sich der bald 54jährige Wallis allerdings nicht gerade mit Ruhm. Manchmal täte der Nachfolger von Joseph Blatter auf dem FIFA-Thron gut daran, auch einmal die Defensive zumindest ernst zu nehmen. Wie im «Fall Toni Polster», über den das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» kürzlich berichtete (5/2024, 27. Januar 2024). Der auch international bekannte Österreicher Toni Polster, zweifelsfrei eine Fussball-Legende, die in diesen Tagen 60 Jahre alt wird, sah seine Hoffnung zur Lösung seines Problems in Gianni Infantino – und scheiterte kläglich. Dies, obwohl sich der FIFA-Präsident liebend gerne mit Fussball-Legenden umgibt, in deren Aura er sich zu suhlen pflegt. Doch Toni Polster blitzte am Zürcher Sonnenberg ab, als sich der Österreicher an Gianni Infantino wandte. Nicht einmal eine Antwort habe er aus dem FIFA-Hauptquartier erhalten, monierte der Österreicher. So haben nun die Gerichte das Sagen, bzw., ein Vorgang, der wohl mit etwas Empathie auf dem kurzen Dienstweg hätte erledigt werden können, wird nun zum Juristen-Futter. Der Rechtsstreit dreht sich zwar nicht um Lebenswichtiges, aber immerhin um Statistisches. Toni Polster schoss im Verlaufe seiner Karriere 119 Tore für Austria Wien, 55 für den FC Sevilla und 79 für den 1. FC Köln. Gemäss offizieller Statistik der FIFA erzielte er für die Nationalmannschaft Österreichs 44 Treffer. Das könne nicht sein, ihm würden bei dieser Berechnungsweise drei Tore fehlen, es müssten 47 statt 44 sein. Die Differenz zwischen der offiziellen Statistik und der Zählart von Toni Polster liegt wohl im Umstand begründet, dass die drei Tore, um die Toni Polster nach seiner Auffassung statistisch geprellt wird, sog. «inoffizielle» Partien waren. Die in diesen Matches erzielten Tore von Toni Polster, eben drei an der Zahl, erscheinen in der entsprechenden, offiziellen Länderspiel-Statistik wegen des inoffiziellen Charakters der Partien nicht. Am Zivilgericht in Wien hat nun Toni Polsters Anwalt Klage gegen den Fussball-Verband Österreichs (ÖFB) angehoben. Das Klagefundament basiert auf der Tatsache, dass es nach Verbandsrecht keine inoffiziellen Spiele geben würde, in denen, konkret, Toni Polster die drei nicht in der Statistik erscheinenden Tore unbestrittenerweise erzielt hatte. Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist nicht einfach abzuschätzen. So sicher ist sich offenbar auch Toni Polster nicht. Dessen Anwalt gibt freimütig zu: «Das ist juristisches Neuland».
