Nach der Wiederwahl des Bundesanwalts: Die Behörde gehört abgeschafft

stop-2717058_1280(causasportnews / red. / 28. September 2019) Die umstrittene Wahl von Michael Lauber zum Schweizerischen Bundesanwalt für eine weitere Amtsperiode gibt immer noch zu reden – auch ausserhalb der Schweiz. Das hängt vor allem mit dem Umstand zusammen, dass das Wahlgremium indirekt die widerrechtlichen und unopportunen Kontakte zwischen dem Bundesanwalt und dem Weltfussballverband FIFA (bzw. dessen Präsidenten) durch die Wahl legitimiert hat; in diesem Zusammenhang hat der Bundesanwalt immerhin das Gesetz verletzt und leidet offensichtlich an Gedächtnisschwäche – an sich keine optimale Voraussetzung für einen Ermittler und Ankläger… Sowohl im In- als auch im Ausland herrscht Unverständnis und auch Betroffenheit, dass das Schweizerische Parlament eine solche (Wieder-)Wahl vornehmen konnte (vgl. auch causasportnews vom 25. September 2019). Ganz zu schweigen vom Image-Schaden, den die Schweiz nach dieser Wahl erlitten hat und die das (Vor-)Urteil in der Welt, in der Schweiz seien die Verhältnisse zumindest sehr „verfilzt“ (Anmerkung: unter „Filz“ wird vor allem Günstlingswirtschaft, Mauschelei und Kumpanei verstanden) zementiert. Derzeit gilt für einmal das gängige Motto umgekehrt: „Tadel der Schuldigen und Lob der Unschuldigen“ (und nicht, wie in der Schweiz üblich: „Lob der Schuldigen, Tadel der Unschuldigen“). Wobei im konkreten Fall vor allem von den „Schuldigen“, welche die Wahl des alten und neuen Bundesanwalts ermöglicht haben, die Rede ist. Hierzu gehört insbesondere der schillernde Nationalrat der Liberalen, Christian Lüscher (FDP, Genf), der sich in einer flammenden Rede am Mittwoch für Bundesanwalt Lauber derart in Rage redete, dass dies selbst den Befürwortern der Lauber-Wahl peinlich wurde. In diesem Wahlgeschäft gaben (einmal mehr) die serbelnde und in der Schweiz immer noch überbewertete FDP und die Schweizerische Volkspartei (SVP) ein tristes Bild ab. Dass die Linken (SP, Grüne, CVP) die Wahl von Michael Lauber mehrheitlich unterstützen würden, verwundert nicht weiter (allerdings sprach etwa SP-Nationalrat Carlo Sommaruga von einer „Schande für die Strafverfolgung und das Image der Schweiz“). Jedenfalls spielten die direkt und indirekt hochbezahlten (Miliz-)Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit teils bescheidenen, schulischen Rucksäcken, die jedoch durchwegs mit Dritten (in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und über die Medien sowie im Rahmen von „Seilschaften“ jeglicher Art) verhängt sind, in Bern mehrheitlich eine traurige, aber gängige Rolle. Aufgrund der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz verwundert die skurrile Vorstellung des Parlamentes in dieser Woche bei der Wahl des Bundesanwaltes nicht. Zum Thema „Bundesanwaltschaft“ werden nun nach dem Debakel Optimierungsvorschläge für Verbesserungen der höchsten Ermittlungs- und Anklagebehörde des Landes zuhauf ausgebreitet. Dabei kann es realistischerweise nur eine Lösung geben: Die Auflösung dieser Behörde und Verlagerung der Kompetenzen der Bundesanwaltschaft auf die Kantone, die mit ihren Justiz-Organisationen weit kompetenter und professioneller zu agieren pflegen als die in einem Dauer-Tief stehende oberste Behörde, die immer wieder für Flops und Ärgernis sorgt und überdies als gewaltige Geldvernichtungsmaschinerie die Steuerzahlerinnen und –zahler unnötig belastet.

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