„Third Party Ownership“ wurde Sam Allardyce zum Verhängnis

TPO(causasportnews / red. / 30. September 2016) Was die „Third Party Ownership“-Regelung im organisierten Fussball bedeutet, wissen praktisch nur Insider. Gemäss juristischer Literatur lässt sich etwa ein Financier ausserhalb eines Fussballklubs für das Zurverfügungstellen finanzieller Mittel bspw. Rechte an einem Fussballspieler abtreten oder einen Anteil an einer Transferentschädigung im Falle seines Weitertransfers versprechen (vgl. dazu Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, 112). Wenn Dritte einem Klub finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wollen Sie dafür eine Gegenleistung – alles andere wäre „Mäzenatentum“. Weil sich der Fussball selten selber finanziert, müssen oft Dritte dafür einstehen. Drittfinanzierungs-Modelle seien gängig und für das Überleben von Klubs immer wieder notwendig, wird vor allem von Klubseite argumentiert. Die Sportverbände sehen das allerdings anders. Darauf, dass bspw. durch (gewisse) Drittfinanzierungen die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährdet werden könne, weisen die Sportverbände, vor allem die FIFA, immer wieder hin und haben deshalb entsprechende Regulierungen vorgenommen und Verbote erlassen (vgl. dazu das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern sowie Peter W. Heermann, Rechtliche Bewertung der geplanten Untersagung von Third-Party-Ownerships, Causa Sport 2013, 21 ff.). Verbote verleiten allerdings oft zu Umgehungen, was im Bereich der „Third Party Ownerships“ nach Auffassung insbesondere von Sport-Finanzexperten gang und gäbe ist und wie auch das Beispiel des englischen Nationaltrainers Sam Allardyce zeigt. Der nach nur 67 Tagen im Amt vor wenigen Tagen entlassene Nachfolger von Roy Hodgson ist durch heimliche Filmaufnahmen überführt worden, wie er vor angeblich asiatischen Investoren, die sich letztlich als Journalisten entpuppten, ausgiebig die Möglichkeiten der Verbotsumgehung erörterte. Zudem soll er eingewilligt haben, mit den angeblichen Investoren einen Beratervertrag über 460 000 Euro abzuschliessen. Damit ist bewiesen, dass auch Nationaltrainer, von denen immer eine besondere Vorbildfunktion erwartet wird, vor Geldgier und unethischem Verhalten nicht gefeit sind. Die von der Englischen Football Association (FA) nach Roy Hodgson favorisierte Verlegenheitslösung mit Sam Allardyce erwies sich somit nach kürzester Zeit als veritabler „Rohrkrepierer“.

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