
Sauber C 34 (2015) | Bild: Morio
(causasportnews / err. / 14. Januar 2016) CHF 3‘522‘542 sowie bis jetzt angefallener Zins von über CHF 300‘000 soll das Formel 1-Team von Peter Sauber aus Hinwil seinem ehemaligen Fahrer Adrian Sutil bzw. dessen Marktingagentur bezahlen. Das hat das Obergericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 5. Januar 2016 entschieden (Urteil der I. Zivilkammer; RT 150102-O/U). Wie letztes Jahr ungefähr um dieselbe Zeit sorgt der Zürcher Rennstall erneut für Schlagzeilen – allerdings nicht in sportlicher Hinsicht, da läuft es den Schweizern seit Jahren mehr schlecht als recht, sondern an der juristischen Front. Und wie vor einem Jahr, als das Sauber-Team einen Rechtsstreit gegen den Fahrer Giedo van der Garde verloren hatte (vgl. dazu Causa Sport 2015, 214), ging das Team aus dem Zürcher Oberland auch diesmal als Verlierer aus dem Prozess hervor. Adrian Sutils Agentur hatte vom Formel 1-Team den genannten Betrag gefordert, weil ihm für 2015 das Cockpit versagt worden war; die Hinwiler lehnten danach aber jede Forderung des Piloten ab. Es folgte erst die Betreibung, die Sauber Formel 1 mit Rechtsvorschlag blockierte. Daraufhin verlangte die Agentur des ehemaligen Fahrers am Bezirksgericht Hinwil die Rechtsöffnung, die am 31. März 2015 mit einigermassen sonderbarer Begründung verweigert wurde (EB150035-E); das Obergericht beurteilte die Sachverhaltsfeststellung des Hinwiler Gerichts als „willkürlich“ (!).
Die Agentur des Fahrers erhob schliesslich gegen den Rechtsöffnungsentscheid Beschwerde am Obergericht des Kantons Zürich, das nun den Rennstall praktisch auf der ganzen Linie ins Unrecht versetzte; einzig der geforderte Verzugszins (8,5 %) auf die Forderung wurde auf 5% reduziert; doch allein der nun zugesprochene Zins auf die Forderung macht jährlich immerhin CHF 177‘627.10 aus. Der Rennstall hat nun noch die Möglichkeit, den Entscheid beim Schweizerischen Bundesgericht mit Beschwerde anzufechten und/oder eine Aberkennungsklage einzureichen, d.h., die Forderung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren überprüfen zu lassen. Aufgrund der Einreden des Teams, die vom Zürcher Obergericht praktisch weggewischt wurden, dürfte dieser Rechtsstreit für das Formel 1-Unternehmen aber ohnehin verloren sein. Wie vor einem Jahr im „Fall Giedo van der Garde“ ist die juristische Leistung der Hinwiler aufgrund der Begründung des Obergerichts des Kantons Zürich in diesem Rechtsöffnungsverfahren als nicht unbedingt heroisch zu qualifizieren. Das Unternehmen befindet sich also nicht nur sportlich, sondern auch in einem juristischen Tief – obwohl es von einer in den Schweizer Medien hochgejubelten Juristin geführt wird. „Dieser Prozess dürfte für Sauber kaum zu gewinnen sein. Es bleibt rätselhaft, weshalb aufgrund der Fakten- und Rechtslage nicht versucht worden ist, einen Vergleich zu erzielen“, beurteilt ein Sportrechtsexperte den „Fall Sutil“ (mehr zu diesem Urteil in Causa Sport 1/2016).