causasportnews / Nr. 1177/09/2024, 4. September 2024
(causasportnews / red. / 4. September 2024) Die Olympischen Sommerspiele von Paris gehen zumindest in einem Fall in die juristische Verlängerung. Das höchste Gericht der Schweiz wird definitiv über die Vergabe der Bronze-Medaille im Boden-Turnen der Frauen entscheiden. Die Vorinstanz, der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne urteilte, die Auszeichnung für den dritten Olympia-Rang stehe der Rumänin Ana Barbosu zu. Am Wettkampftag vom 5. August 2024 wurde der Amerikanerin Jordan Chiles die Bronzemedaille überreicht; dies nach einem Einspruch des US-Teams. Die Rumänen belegten danach, dass der Einspruch der Amerikaner ein paar Sekunden zu spät erfolgte. In einem Schnellverfahren entschied das Sport-Schiedsgericht, dass der Einspruch der Amerikaner zu spät erfolgte. Das alles soll nun vor Bundesgericht geklärt werden. Ana Barbosu oder Jordan Chiles also? Das wäre nun wohl eine zu einfache Fragestellung, denn die Geschichte um die Olympia-Bronzemedaille der Frauen in dieser Disziplin wird nun nochmals komplizierter. Die in Paris viertplatzierte Athletin, die Rumänin Sabrina Maneca-Voinea, reklamiert am Bundesgericht ebenfalls die Bronzemedaille für sich. Sie argumentiert, wegen eines angeblichen Übertritts sei ihr zu Unrecht ein Wertungs-Zehntel abgezogen worden. So habe sie die Bronzemedaille ungerechtfertigterweise verloren, bzw. nicht gewonnen.
Über den Ausgang dieser Verfahren am Bundesgericht darf spekuliert werden. An sich ist es unbestritten und entspricht jahrzehntelanger Gerichtspraxis, dass Entscheidungen, welche die Spiel(regel)ebne betreffen, vor der Ziviljustiz unantastbar, nicht-justiziabel sind. Diese Faktenlage scheint hier anzunehmen sein, was bedeuten würde, dass das höchste Gericht der Schweiz auf diesen Streit nicht eintritt. Falls jedoch anzunehmen wäre, bei der gegebenen Sachlage könnten bedeutende und relevante Rechtsregeln (Satzungsbestimmungen) verletzt worden sein oder widerrechtliche Persönlichkeitsverletzungen vorliegen, könnte die TAS-Entscheidung allenfalls umgestossen werden. Der Wertungsabzug von einem Zehntel zum Nachteil von Sabrina Maneca-Voinea ist tendenziell als nicht justiziabler Spielregelentscheid zu qualifizieren.
Die Spannung bezüglich der Entscheidung des Bundesgerichts in Lausanne dürfte im Moment erhalten bleiben. Und natürlich: Affaire à suivre…

