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Geschlechterquote im organisierten Sport: Frauen woher nehmen und nicht stehlen?

causasportnews.com  – 13/2025, 10. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 10. Februar 2025) Es scheint, dass der organisierte Sport in der Schweiz fest in Frauenhand ist, doch offenbar trügt der Schein: Seit dem 1. Januar 2025 präsidiert die ehemalige Bundesrätin Ruth Metzler den Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic Association. Sport-Ministerin ist die Walliserin Viola Amherd, die demnächst von der Bundesrätin zur Ex-Bundesrätin wird. Im letzten Herbst hat die Betriebsökonomin Sandra Felix die Leitung des Bundesamtes für Sport übernommen; Bundesrätin Viola Amherd hat die 57jährige Bündnerin in dieses Amt gehievt. Also alles klar für viel «Frauenpower» in den Leitungsgremien des Schweizer Sportes? Oder eben doch nicht? Immerhin gilt seit Jahresbeginn eine Vorschrift, wonach staatliche Mittel zu Gunsten von Swiss Olympic Association sowie der Mitgliedsverbände eingestellt werden können, falls nicht beide Geschlechter zu je mindestens 40% in den Leitungsgremien dieser Verbände vertreten sind. Frauen müssen also zu mindestens 40% in Vorständen (Art. 69 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) der Verbände, die in der Regel als Vereine organisiert sind (Art. 60 ff. ZGB), vertreten sein; die operativ tätigen Personen sind nicht betroffen. Diese Geschlechterquoten-Regelung ist in Art. 72d Abs. 1 Ziff. 3. der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung festgehalten und stützt sich auf das Sportförderungsgesetz vom 23. Mai 2012 (in Kraft seit 1. Oktober 2012). Die Neuerung, eine klassische Geschlechterquoten-Regelung, scheint in der Umsetzung zu harzen. Zum Beispiel im Eidgenössischen Schwingerverband, dessen Exekutive eine gewichtige Männerdomäne ist. Die Regelung kann aber offenbar in den Sparten Turnen oder Volleyball ohne Schwierigkeiten erfüllt werden. Es stellt sich insbesondere in einigen Verbänden die Problematik, wie genügend Frauen für diese Exekutiv-Chargen gefunden werden können. Salopp wäre die Frage so zu stellen: Woher die Frauen für diese Ämter nehmen und nicht stehlen? Aus juristischer Sicht ist die rechtliche Konformität dieser Regelung umstritten.

Die Lust der Frauen (und auch der Männer), gewisse Ämter und Funktionen zu übernehmen, scheint immer mehr zu verkümmern. Das zeigt sich nicht nur bei der Besetzung von Vorstands-Chargen im Besonderen, sondern bezüglich Ämter und bei der Freiwilligenarbeit im Rahmen der Vereins- und Verbandstätigkeiten im Allgemeinen. Die bereits erwähnte Bundesrätin Viola Amherd muss demnächst ersetzt werden. Wahltermin ist der 12. März 2025. Sie wird wohl durch keine andere Frau ersetzt. Bis jetzt gibt es nämlich schlicht keine Kandidatin! Das abtretende Regierungsmitglied gehört der «Mitte»-Partei an, die nur mit Ach und Krach zwei männliche Kandidaten, regelrechte «Verlegenheits»-Kandidaten, für das Bundesrats-Amt motivieren konnte. Diese Unlust auf das nationale Regierungsamt hat verschiedene Gründe. Dass sich keine weibliche Kandidatin für das hochbezahlte Amt finden lässt, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass der nun neu gewählte Bundesrat das von Viola Amherd heruntergewirtschaftete Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) übernehmen muss. Die eingeführte Geschlechterquote wird nur eine «Baustelle», die es zu bearbeiten gilt, abgeben. Im Moment hat die Verteidigung des Landes eine hohe Priorität. Als die Walliser Bundesrätin 2019 regelrecht ins VBS abgeschoben wurde, hatten die Armee eingestellten Pazifisten, Linke und Grüne das Sagen in der Schweiz. Das änderte sich spätestens am 24. Februar 2022 mit der brutalen Aggression Russlands gegenüber der Ukraine, als die Notwendigkeit einer effizienten Verteidigungsbereitschaft manifest und zudem evident wurde, dass kriegerische Auseinandersetzungen in Europa (leider!) nicht der Vergangenheit angehörten. Spätestens seit dem Begin dieses Krieges steht die hilflose Verteidigungs- und zugleich Sportministerin in der Dauerkritik. Als höchste Verantwortliche für den Sport versuchte die Walliserin den Fokus auf Themenbereiche von Sekundärbedeutung, wie eben die Einführung von Geschlechterquoten, zu lenken. Die akut notwendig gewordene Landesverteidigung bleibt bis auf Weiteres ein «heisses Eisen».

Zur Thematik «Geschlechterquoten im organisierten Sport» befasst sich ein Aufsatz in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport digital» (1/2025; http://www.causasport.org).

Personelles aus der Sport- und Verbandspolitik

causasportnews / Nr. 1186/09/2024, 29. September 2024

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(causasportnews / red. / 29. September 2024) Über die Bedeutung des Bundesamtes für Sport (BASPO), einem Bundesamt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliedert ist, herrscht weitgehend Unklarheit, bzw. Verwirrung, insbesondere was den Sport anbelangt. Der organisierte Sport in der Schweiz ist vor allem eine private Angelegenheit, und je weniger der Staat hier eingreift, desto besser ist dies für den Sport. Eine gewisse gesellschaftlich Bedeutung kommt dem Amtsvorsteher oder – Vorsteherin des VBS dennoch zu. Aktuell ist dies der 61jährige Matthias Remund, der das Bundesamt für Sport in Magglingen seit 19 Jahren führt; ihm werden wesentliche Verdienste um die Sportförderung in der Schweiz nachgesagt. Doch damit, und mit dem Direktorenposten im Bundesamt wird nun Ende Oktober Schluss sein, wie einer offiziellen Meldung zu entnehmen ist. Der ehemalige Elite-Langläufer soll im kommenden Jahr CEO und Generalsekretär des Internationalen Hochschulportverbandes (FISU) mit Sitz in Lausanne/Schweiz werden. Ab 1. November wird die 57jährige Betriebsökonomin Sandra Felix die Leitung des Bundesamtes übernehmen. Die neue Direktorin leitet derzeit die Bereich Sportpolitik und Recht im Bundesamt für Sport und ist seit 2021 Stellvertreterin des abtretenden Matthias Remund. Für die Neubesetzung der Spitze des Amtes wurde also eine interne Lösung favorisiert.

Ein personeller Wechsel steht offenbar auch im Schweizer Eishockey bevor. Der Präsident des Eishockey-Verbandes (SIHF), der ehemalig Handballspieler Stefan Schärer, wird derzeit zwischen den Mühlsteinen des Amateur- und des Professionalsportes zerrieben und dürfte dieses Jahr als Verbandspräsident kaum überleben, was nicht verwundert. Der bald 60jährige Funktionär, der als unbedarfter Funktionär und im Hauptberuf als schillernder Unternehmer und Geschäftsmann gilt, ist eine eher heterogene Persönlichkeit. «Verbandsboss Schärer auf der Abschussliste», titelte soeben das helvetische Boulevardblatt «Blick» (28. September 2024). Eine derartige Schlagzeile ist in der Regel nichts anderes als ein im voraus angekündigter Rauswurf.

Amtlich bestätigt: „E-Sport“ ist kein Sport

(causasportnews / red. / 7. April 2019) Zu den Kernfragen des Sportes zählt diejenige nach den Eigenschaften, welche den Sport ausmachen. Oder anders gefragt: Was ist unter den Begriff „Sport“, zu subsumieren? Eine derzeitige sog. Mainstream-Sportart scheint es jedenfalls nicht zu sein, obwohl sie den Terminus „Sport“ in der Bezeichnung trägt: „E-Sport“ – elektronischer Sport genannt, der Wettkampf zwischen Menschen mit Nutzung von Computern. Obwohl dieses Phänomen im Sportbereich derzeit für grosse Aufregung und Betriebsamkeit sorgt (jeder Sportverband möchte in dieser Disziplin mitwirken und den Boom keinesfalls verpassen), hat die Branche soeben einen argen Dämpfer erlitten, bzw. ist es nun sogar amtlich bestätigt: „E-Sport“ ist kein Sport im Sinne der gängigen Sport-Definitionen (vgl. etwa Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht – eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 299 f.), obwohl der Themenkomplex auch in den Sport-Fachmedien abgehandelt wird (vgl. etwa Causa Sport 2/2017, 119 ff. und 2/2018, 153 ff.). So verlautete soeben aus dem Schweizerischen Bundesamt für Sport, „E-Sport“ sei kein Sport, sondern eine Spielkultur. Es gäbe etwa „keine Primärerfahrungen in direktem Kontakt mit Mitmenschen und der Umwelt“, verlautete aus dem Bundesamt, welches im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für den Departementsbereich Sport zuständig ist. Bei den „E-Sport“-Aktivitäten spiele sich das Geschehen im virtuellen Raum ab, und der „E-Sport“ trage nicht zu Sport- und Bewegungsaktivitäten der Menschen bei, verlautete aus Magglingen, dem Sitz des Bundesamtes mit relativ grossem Einfluss in der Sportwelt. Mit dieser amtlich besiegelten Einschätzung ist wohl jede staatliche Förderung von „E-Sport“-Aktivitäten im Rahmen des Sportes vom Tisch. Obwohl „E-Sport“ dem Zeitgeist entspricht und Massen bewegt, werden die Sportverbände und –organisationen Mühe bekunden, den „E-Sport“ weiterhin als sportliche Aktivität zu qualifizieren und diese Akteure an sich zu binden.