Eine Neuauflage von «Boule de Suif» in der Geschichte der Zusatzzölle für Schweizer Güter in die USA?

causasportnews.com – 85/2025, 14. September 2025

(causasportnews / red. / 14. September 2025) Die unsägliche Geschichte dauert seit dem 7. August 2025 an – und ein Ende ist nicht abzusehen. An jenem Tag verlautete aus den USA, dass Amerika 39% Zusatzzölle für Exporte aus der Schweiz erheben werde (vgl. u.a. auch causasportnews vom 11. August 2025). Ein Schock für die Schweiz, der anhält. Wer trägt die Schuld an diesem Zoll-Desaster? In erster Linie natürlich der Schweizer Bundesrat, der beim amtierenden US-Präsidenten Donald Trump so richtig unter die Räder kam. Die Landesregierung, kaum unterstützt von einer willfährigen Bundesverwaltung, hat sich von diesem Tiefschlag nicht mehr erholt. Die sieben Regierungs-Mitglieder sind kaum in der Lage, dem ruppigen US-Präsidenten hier Paroli zu bieten. Bundespräsidentin Karin Keller – Suter und Wirtschaftsminister Guy Parmelin, können den von ihnen angerichteten Schaden mangels Potentials in allen Bereichen nicht mehr reparieren. Doch was machen, wenn die Hilflosigkeit Überhand nimmt, nichts mehr geht und doch ein ganzes Land Lösungen erwartet und fordert? Vielleicht hat sich nun Bundesrat Guy Parmelin in der Weltliteratur umgesehen und ist bei einem der berühmtesten Erzähler fündig geworden? Gab es nicht die Aufsehen erregende Geschichte über «Boule de Suif», zu gut deutsch als «Fettklösschen» bezeichnet? Eine rührige Novelle mit Herz-Schmerz-Potential, geschrieben von Guy de Maupassant, der von 1850 bis 1893 lebte, und der den gleichen Vornamen trägt wie der helvetische Wirtschaftsminister, was selbstverständlich alles nur Zufall ist….

Läuft das jetzt in der Bundeshauptstadt Bern so ab wie bei «Fettklösschen»? Es war nur eine kurze Mitteilung, die in den Medien erschienen ist. Wirtschaftsminister Guy Parmelin traf sich im Bundeshaus mit … Gianni Infantino, dem an sich eher unbeliebten FIFA-Präsidenten. Selbstverständlich verlautete nichts, was Inhalt dieses Gesprächs war oder hätte sein können, doch darf spekuliert werden, dass nun die Schweizer Landesregierung nach den letzten Strohhalmen greift, um den immobil gewordenen Zoll-Karren aus dem Wirtschafts-Dreck zu ziehen. Womit wir wieder bei der Geschichte von Guy de Maupassant mit «Fettklösschen» wären. Es braucht keine Imaginationskräfte, dass nun der FIFA-Präsident, dem eine grosse und maskuline Wirkung auf den US-Präsidenten nachgesagt wird, von Guy Parmelin motiviert worden ist, bei seinem Freund Donald Trump eine Senkung des Strafzolls von 39% zu erwirken. Gianni Infantino, ungeliebt von Politikern aller Schattierungen, nun als Vermittler für die Schweiz? Er wird es nicht machen, da er wissen dürfte, wie «Fettklösschen» damals geendet hat. So würde es wohl auch in dieser Neuauflage von «Boule de Suif» herauskommen…

Das Wandern ist des Schweizers und der Schweizerin Lust…

causasportnews.com – 84/2025, 11. September 2025

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(causasportnews / red. / 11. September 2025) Jetzt ist es offiziell: Der beliebteste Volkssport in der Schweiz ist das Wandern. Frau und Herr Schweizer sind 200 Millionen Stunden pro Jahr auf den helvetischen Wanderwegen, die zusammengelegt einmal um den Globus reichen würden, unterwegs. Die positiven Seiten dieser Wandereuphorie (grundsätzlich einfache Sportausübung, Bewegung an der frischen Luft, Förderung der Gesundheit, usw.) liegen auf der Hand. Speziell interessieren die Schweizerinnen und Schweizer allerdings die Negativ-Aspekte des Wanderns. Hier lassen sich gestützt auf die Datenbank des Schweizer Alpen-Clubs (ACS) sowie auf Erhebungen und Analysen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) teils überraschende Erkenntnisse gewinnen und aufschlussreiche Schlüsse ziehen.

Beim Berg- und Alpinwandern verunglücken im Schnitt pro Jahr 46 Wanderer tödlich. Im Jahr 2020 wurde ein Höchstwert von 68 Toten registriert. Verletzt wurden jährlich zwischen 20 000 und über 40 000 Menschen (berücksichtigt wurden die Jahre 2012 bis 2021); der Peak wurde bei den verletzten Personen ebenfalls im Jahr 2020 erreicht.

In welchen Regionen ereignen sich die meisten Todesfälle? Man wäre geneigt anzunehmen in den Bergkantonen (Wallis, Bern, Graubünden). Die meisten Wanderer kommen jedoch in der Zentralschweiz ums Leben. Der Grund dafür hängt mit zwei beliebten Wandergebieten im Herzen der Schweiz zusammen. Einmal ist die Mythenregion im Kanton Schwyz ein eigentlicher Wander-Hotspot. Von 2012 bis heute sind in dieser Region 19 Wanderer tödlich verunglückt. Auffallend viele Sportlerinnen und Sportler stürzten am Pilatus zu Tode. Seit 2012 bis heute wurden 16 tödliche Unfälle am Luzerner Hausberg registriert. Ausserhalb der Zentralschweiz ist als besonders gefährliche Region das Gebiet am Säntis und in der Nähe von Appenzell zu nennen: In der Alpsteinregion ist beim «Wildkirchli» und um das Berggasthaus «Äscher» ein gewaltiges Gefahrenpotential zu orten. Nach Geschlechtern verunglücken beim Wandern in den Bergen weit mehr Männer als Frauen; zwei Drittel aller Todesopfer sind Männer, was Experten vor allem darauf zurückführen, dass sich Männer eher selbst überschätzen als Frauen. Die meisten Bergunfälle geschehen beim Abstieg, und zwar meistens dann, wenn die Konzentration nachlässt. Von 2010 bis 2024 starben auf schweizer Wanderwegen 222 Wanderinnen und Wanderer aus dem Ausland. Schweizerinnen und Schweizer kamen in dieser Zeit 537 zu Tode. Die Ausländer, die in Flip-Flops das Matterhorn besteigen wollen, sind offenbar kaum mehr auszumachen.

Diverse Faktoren begünstigen Unfälle beim Wandern: Fehlendes Risikobewusstsein, Selbstüberschätzungen sowie falsche Einschätzungen, unzureichende Planung und Vorbereitung, ungenügende Fitness, mangelhafte Ausrüstung. Wenn diese Punkte beachtet werden, dürfte das Wandern weiterhin des Schweizers und der Schweizerin Lust sein.

(Quelle: Sonntags-Zeitung, Zürich, 7. September 2025, Analyse des Daten- und Interaktivteams von Tamedia, mit Hinweisen auf Analysen und Erhebungen des Schweizer Alpen-Clubs, SAC, sowie der Beratungsstelle für Unfallverhütung, BFU)

Wieder eine Prozess-Niederlage der FIFA gegen Joseph Blatter

causasportnews.com – 83/2025, 7. September 2025

(causasportnews / red. / 7. September 2025) Den früheren Präsidenten des Fussball-Weltverbandes (FIFA) umrankt eine spezielle Legende: Er gewinnt immer!

Offensichtlich ist das immer noch so; auch in einem (weiteren) Zivil-Prozess, den die FIFA gegen ihren ehemaligen Präsidenten am Bezirksgericht Zürich (Arbeitsgericht) angestrengt hat. Satte 23 Millionen Franken sollten Joseph Blatter und der damalige Finanzchef und spätere Generalsekretär der FIFA, Dr. Markus Kattner, an den Verband als Schadenersatz zurückbezahlen. Finanzchef Markus Kattner überdies noch zusätzlich fast 10 Millionen Franken. So verlangte es der Weltverband mit Sitz in Zürich. Mit Urteil vom 10. Juli 2025, bekannt geworden vor ein paar Tagen, wies das Bezirksgericht die FIFA-Klage vollumfänglich ab, was bedeutet: Der zwischenzeitlich bald 90jährige Walliser gewinnt immer noch.

Der Zivilprozess am Bezirksgericht Zürich hatte seinen Ursprung in Bonuszahlungen im Nachgang zur erfolgreichen FIFA-Weltmeisterschafts-Endrunde 2010 in Südafrika. Mit 11 Millionen Franken (Joseph Blatter), 9 Millionen Franken (Generalsekretär Jérôme Valcke) und 3 Millionen Franken (Finanzchef Markus Kattner) wurden die pekuniären Verbands-Erfolge der WM-Endrunde 2010 in Südafrika honoriert. Wegen Interessenkonflikten und aufgrund des Umstandes, dass sich die FIFA-Funktionäre die Boni unrechtmässig zugeschanzt hätten, klagte die FIFA am Zürcher Gericht. Eingeleitet wurde die Klage 2020, als die drei betroffenen Funktionäre des Weltverbandes längst nicht mehr im Amt waren. Joseph Blatter verlor sein Präsidentenamt 2016. Ein Schelm also, wer vermutet, die Klage insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten vor Gianni Infantino sei ein Teil des bekannten Rachefeldzuges des Nachfolgers von Joseph Blatter gegen seinen Vorgänger. Zweifelsfrei hat der aktuelle FIFA-Präsident auch dieses Verfahren gegen den verhassten Joseph Blatter konsequent befeuert. Mit dem Boni-Rückzahlungsbegehren ist die FIFA am Zürcher Bezirksgericht nun jedoch krachend gescheitert.

Die Bonuszahlungen im Nachgang zur WM-Endrunde in Südafrika könnten zwar zu grundsätzlichen Fragen Anlass geben. Ein externes Beratungsunternehmen qualifizierte diese Bonuszahlungen in Millionenhöhe im Milliarden-Geschäft Fussball jedoch als marktüblich. Im konkreten Fall beanstandete das Exekutivkomitee der FIFA, das wichtigste Organ der FIFA, die Bonuszahlungen nicht; der Vergütungsausschuss genehmigte überdies die Zahlungen des Verbandes an die Funktionäre. Demnach fehlte es an massgeblichen Voraussetzungen für eine Gutheissung der Forderungsklage der FIFA gegen die Funktionäre Joseph Blatter und Markus Kattner.  Die Klage wurde vollständig abgewiesen und damit Joseph Blatter auch in diesem Verfahren, zusammen mit dem damaligen Finanzchef, zum Sieger gemacht. Dies dürfte einigermassen bitter für Gianni Infantino sein, dem zugetraut wird, dass er das noch nicht rechtskräftige Urteil des Zürcher Arbeitsgerichts an das Obergericht des Kantons Zürich weiterziehen wird. Dass die FIFA rund 200 000 Franken Gerichtskosten und den beiden ehemaligen Funktionären je 200 000 Franken als Prozessentschädigung bezahlen muss, dürfte den Verband nicht gross stören, auch nicht der Umstand, dass dieses Geld auch für den Fussball hätte eingesetzt werden können; auch Rachefeldzüge haben schliesslich ihre Preise. Hinzu kommen wohl noch ein paar hunderttausend Franken als Honorar für den FIFA-Anwalt.

(Quellenhinweis: Medienmitteilung des Bezirksgerichts Zürich, Arbeitsgericht, vom 29. August 2025, Urteil vom 10. Juli 2025; AG210003-L).                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     

Ein unsägliches Geschacher um Sportler mit doppelter Staatsangehörigkeit

causasportnews.com – 82/2025, 4. September 2025

(causasportnews / red. / 4. September 2025) Die Qualifikation für die Endrunde der Fussball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, in Kanada und in Mexiko tritt in eine wichtige Phase. Am 5. September 2025 steht allerdings beim WM-Qualifikationsspiel Schweiz gegen Kosovo in Basel beispielsweise nicht nur der Sport im Vordergrund, sondern es geht auch darum, wer (Spieler) für welches Land (Schweiz) spielen soll und darf. Diesbezüglich ist ein unsägliches Geschacher losgetreten worden, nämlich um die Nationalmannschafts-Zugehörigkeit des aktuellen Bundesliga-Spielers (TSG 1899 Hoffenheim), Leon Avdullahu. Der in Solothurn geborene und in Gerlafingen aufgewachsene Mittelfeld-Spieler ist zwar ein waschechter Schweizer, aber er verfügt auch über die kosovarische Staatsangehörigkeit. Von 1919 bis 2025 spielte der kürzlich 21 Jahre alt gewordene «Doppelbürger» (Schweiz / Kosovo) 22 Mal für Schweizer  U-Nationalmannschaften, doch nun hat der Neo-Bundesliga-Akteur, der im August beim DFB-Pokalspiel mit dem TSG 1899 Hoffenheim erstmals mit seinem Deutschen Klub auf dem Platz stand und wesentlichen Anteil Hoffenheims am 4:0-Sieg gegen Hansa Rostock hatte, einen Aufsehen erregenden Entscheid getroffen. Er wird nicht mehr, wie bis anhin, für die Schweiz auflaufen und entsprechend gegen Kosovo am kommenden Freitagabend im helvetischen Nationalteam nicht dabei sein. Seine Nationalmannschafts-Zukunft sieht der «Doppelbürger» vielmehr in der Nationalmannschaft des Kosovo.

Auch wenn die Schweizer Fussballwelt den Entscheid von Leon Avdullahu zumindest bedauert, kann dem Spieler für seine sportliche Entscheidung gegen die Schweiz oder  für den Kosovo, wie er dies nennt, nicht viel an Argumenten entgegengehalten werden. Der Kosovo scheint ihm, aus welchen Gründen auch immer, näher zu stehen oder zu liegen als die Schweiz. Das ist ein Faktum, das mit der «Doppelbürger»-Regelung des internationalen Fussballs parallel einhergeht. Das Thema der mindestens doppelten Staatsangehörigkeit steht auch andernorts im Fokus, doch geht es um Fussball, erträgt bekanntlich nicht nur die Sportwelt in diesem Bereich keinen Spass. Für die mehrfache Staatsangehörigkeit gibt es im Allgemeinen keine nachvollziehbare Begründung. In diesem Zusammenhang wird auch mit Bezug auf den Sport oft von «Rosinenpickerei» seitens der Spieler gesprochen, nicht nur etwa bei Staatsbürgern aus einem EU-Land, die sich zudem in der Schweiz einbürgern lassen. Wie dem auch sei. Global und in allen Staaten dieser Erde gehört das mehrfache Staatsbürgertum abgeschafft. In geradezu spezieller Art und Weise wird in der Schweiz aktuell die «Causa Leon Avdullahu» diskutiert. Den Funktionären des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV) wird sogar vorgeworfen, sie hätten sich nicht mit Vehemenz dafür eingesetzt, dass der Jung-Spieler nun nicht eine Entscheidung «pro Schweiz» getroffen habe; was einigermassen «schräg» anmutet. Wenn im Sport um die Gunst von «Doppelbürgern» gebuhlt werden muss, damit sie sich für die Nationalmannschaft eines Landes, dessen Bürger sie sind, entscheiden, stimmt wohl etwas im Allgemeinen nicht mehr. Die Kommentare aus rechts-populistischen Kreisen gehen in diejenige Richtung, dass die Entscheidung von Leon Avdullahu, künftig für sein Ursprungsland Kosovo spielen zu wollen (und nicht für die Schweiz), als Ergebnis einer verunglückter Ausländer-Integration in der Schweiz qualifiziert werden müsse. In jedem Fall kann sich nun auch künftig immer ein unsägliches Geschacher um «Doppelbürger» ergeben.

Wundersame Wende im «Fall Pius Schwizer»

causasportnews.com – 81/2025, 2. September 2025

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(causasportnews / red. / 2. September 2025) Der Fall des Schweizer Top-Springreiters Pius Schwizer (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2025) hat eine wundersame Wende genommen. Offenbar wegen massiver finanzieller Probleme wurden auf dem Hof des Sportlers in Oensingen (Solothurn) aufgrund behördlicher, wohl zwangsvollstreckungsrechtlicher Anordnungen in Anwesenheit der Polizei mehrere Pferde, die sich im Besitz von Pius Schwizer befanden, mit Beschlag belegt und dann abtransportiert. Kurz nach der spektakulären Aktion der Behörden, die ein dankbares Medien-Thema abgaben, reagierte der Schweizerische Pferdesportverband («Swiss Equestrian») und eliminierte den in finanzielle Bedrängnis geratenen Reiter sanktionsrechtlich aus dem Schweizer Nationalkader; wohl frei nach dem Motto: Wer Schulden hat, ist wohl auch kein ehrbarer Mensch (mehr).

Nun hat sich alles zum Guten gewendet. Pius Schwizer ist es offenbar unter dem Druck der Ereignisse postwendend gelungen, mit seinen Gläubigern Vereinbarungen für die Abzahlung der Schulden, gesprochen wurde von 600’000 Schweizer Franken, zu erzielen. Die wundersame Wende in dieser «Causa» dürfte wohl auch deshalb erfolgt sein, weil offensichtlich die beschlagnahmten Pferde gar nicht im Eigentum des in Bedrängnis geratenen Reiters standen, sondern Drittpersonen gehörten!

So hatte auch «Swiss Equestrian» keine andere Wahl mehr, als den Bann über Pius Schwizers Elitekader-Zugehörigkeit aufzuheben. Dies geschah unmittelbar nach dem Bekanntwerden, dass der Top-Reiter seine pekuniären Probleme, durch Zahlung oder Zahlungsvereinbarungen, gelöst hätte und die beschlagnahmten Pferde wieder zurückgegeben werden mussten.

Merksatz: Pecunia non olet (Geld stinkt nicht); Folgerung: Nur wenn keines da ist, hat dies offenbar ein «Gschmäckle», wie man im Schwäbischen zu sagen pflegt.

Nun Sperren für Norwegens Skispringer im Anzugs-Manipulationsskandal

causasportnews.com – 80/2025, 31. August 2025

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(causasportnews / red. / 31. August 2025) Geht es um Athletinnen und Athleten norwegischer Nationalität, werden Sportinteressierte hellhörig, vor allem, wenn es um Negativa geht. Norwegen gilt als äusserst erfolgreiche Vorzeige-Nation im Sport, und falls eben nicht alles rund läuft oder Ausserordentliches bekannt wird, stellt sich etwa die Grundsatzfrage: Haben die das nötig? So geschehen anlässlich des bekannt gewordenen «Anzugs-Skandals» um norwegische Skispringer in diesem Frühjahr (vgl. auch causasportnews vom 30. März 2025).

Die Welt-Titelkämpfe Ende Februar / anfangs März in Trondheim wurden von der unschönen Geschichte um manipulierte Anzüge der Skispringer überschattet. Anonym erhobenes und dann veröffentlichtes Filmmaterial belegte, wie das norwegische Team Sprunganzüge auf unzulässige Art und Weise bearbeitete. Es wurden an den Anzügen der Athleten unerlaubte Nähte angebracht, die für mehr Stabilität beim Fliegen in der Luft sorgen sollten.  Noch während der Weltmeisterschaft wurden fünf Springer und drei Betreuer vorläufig suspendiert. Nach eingehenden Untersuchungen durch die zuständige Ethikkommission blieben nur die Top-Athleten Marius Lindvik und Johann André Forfang im Netz der Fahnder hängen. Die beiden Sportler gestanden schliesslich ein, dass sie die nächtlich erfolgten Änderungen an den Anzügen hätten überprüfen müssen, dies aber nicht taten und auch keine Anzeichen für unerlaubtes Handeln  hatten. Mit Blick auf die Anzugs-Manipulationen ergaben sich keine Anhaltspunkte  dafür, dass Weltmeister Marius Lindvik und Olympiasieger Johann André Forfang von den Manipulationen durch das Funktionärs- und Betreuer-Team der Norweger Kenntnis hatten.

Die Athleten, der Internationale Skiverband (FIS) und die zuständige Ethikkommission verständigten sich nun auf eine dreimonatige Sperre für die beiden norwegischen Springer. Disqualifikationen erfolgten keine. Gemäss Medienberichten werden derzeit Sanktionen gegen das verantwortliche Betreuer-Team der Norweger geprüft. Die Rede ist von möglichen Sperren für Cheftrainer Magnus Brevig und zwei seiner Assistenten von mehr als einem Jahr.

(Quelle: Agenturmeldungen)

Peinliche Präsidenten stimmen die Welt auf die Fussball-WM-Endrunde 2026 ein

causasportnews.com – 79/2025, 29. August 2025

(causasportnews / red. / 29. August 2025) Wer kontinuierlich Medien aller Art, auch die sog. Neuen Medien, konsumiert, wähnt sich auf diesem Planeten an einem permanenten Tag der offenen Türe im Irrenhaus. Man mag schon gar nicht mehr hinsehen und hinhören. Die Welt wird weitgehend regiert und beherrscht von Irren, Ganoven und von mit Haftbefehlen gesuchten, beschuldigten Kriegsverbrechern. Letzteren gesteht die Welt zu, dass sie auch ihre guten Seiten hätten; alleine diese sind schwer auszumachen. Ihre Weltanschauungen sind geradezu gruslig, und Missetaten, ein unsägliches Hauen und Stechen, werden nach dem Motto entschuldigt: Auch der 2. Weltkrieg wies schliesslich positive Aspekte auf.

Der US-Präsident ist wohl der mächtigste Mann der Welt. So benimmt er sich auch, und wird es wohl schaffen, in seiner Amtszeit die Welt in ein Tollhaus zu verwandeln. Macht bedeutet auch, alles zu nutzen, was in irgendeiner Form dazu dient, die eigene Position zu stärken. Dazu gehört auch etwa, die vielbeachteten Events zu inszenieren, etwa bedeutende Sportereignisse. Das war schon früher so, als das NS-Regime 1936 die Olympischen Propaganda-Spiele in Garmisch-Partenkirchen (Winter) und Berlin (Sommer) organisierte. In diese Richtung des Missbrauchs sportlicher Anlässe geht auch die WM-Endrunde der Fussballer vom 11. Juni 2026 bis zum 19. Juli 2026 in den USA, in Kanada und in Mexiko. In Kanada und Mexiko? Davon merkt die Welt derzeit nicht viel, denn der amerikanische Präsident hat die in den genannten drei Ländern geplante Veranstaltung PR-mässig an sich und an die USA («America First») gerissen. Kaum zu glauben, dass das Eröffnungsspiel am 11. Juni 2026 dennoch im berühmten Azteken-Stadion in Mexiko-City stattfinden soll; am 19. Juli 2016 ist dann die Welt der Amerikaner wieder in Ordnung, wenn das Finalspiel im etwas weniger berühmten Metlife Stadium in New Jersey stattfinden wird. Ausgeblendet wird an dieser WM-Endrunde selbstverständlich, dass Fussball in den USA noch weniger gefragt ist als der Frauenfussball in der restlichen Welt. Nun, so sei es…

Zwar hat sich die Hoffnung der zivilisierten Welt längst zerschlagen, dass der Austragungsort der WM, USA, noch zu ändern wäre. Da spielt es auch keine Rolle, dass sich die meisten National-Teams schwertun werden, die Reise nach Amerika anzutreten. Dieser Umstand ist zweifelsfrei auch damit zu begründen, dass eine Fussball-WM-Endrunde auch auf dem Mond ausgetragen werden könnte. Die Hauptsache ist die visuelle, globale Verbreitung des Anlasses. So nimmt auch dieser Event seinen Lauf. Der Fussball-Zirkus erfährt den Kick-off auch diesmal durch die Auslosungs-Show der WM-Endrundenspiele. So sprach der US-Präsident, sekundiert vom Präsidenten des Welt-Fussballverbandes FIFA, Gianni Infantino, dass die Auslosung der Spiele 2026 am 5. Dezember 2025 im Kennedy-Center in der US-Hauptstadt Washington stattfinden wird. Weil der Sport, insbesondere der Fussballsport, bekanntlich apolitisch ist, und es die beiden Präsidenten Donald Trump und Gianni Infantino miteinander gut können – der FIFA-Präsident ist derzeit wohl der Lieblingsschweizer von Donald Trump – gestaltete sich die Bekanntgabe des Auslosungsdatums im «Weissen Haus» eher skurril. Gianni Infantino liess die Show des US-Präsidenten eher betreten über sich ergehen, vor allem, als Donald Trump zur Huldigung seines Temporär-Freundes Wladimir Putin, mit dem Bild der beiden wichtigsten Männer (Donald Trump und Wladimir Putin) der Welt in der Hand, ansetzte.  Bis jetzt meinte der Schweizer-Italiener Gianni Infantino stets, der Russische Kriegstreiber sei (seit der WM-Endrunde 2018 in Russland) sein Freund; und nun muss er ihn mit Donald Trump teilen, der jedoch auch Gianni Infantinos aktueller Freund ist. Entwirrung total also. Das alles liess der 55jährige FIFA-Präsident, der im «Weissen Haus», bei der Bekanntgabe der Auslosungs-Show offensichtlich nicht mehr wusste, ob er nun Männchen oder Weibchen sei, klaglos und devot, jedoch wie ein begossener Hund, über sich ergehen. Wenigstens hatte der Auftritt dieser peinlichen Präsidenten einen gewissen Unterhaltungswert. Die (Sport-)Welt darf sich jedenfalls auf eine lustige, unberechenbare WM-Endrunde im Land der unbegrenzten Möglichkeiten freuen und eistellen. Eines scheint gewiss zu sein: Ein allenfalls vorherrschender, amerikanischer Traum mit dem Gewinn des Weltmeistertitels im Gastgeberland Nummer 1 wird wohl ein Traum bleiben. 1936 war schliesslich der schwarze US-Amerikaner Jesse Owens der erfolgreichste Athlet im Deutschen Reich. Insbesondere im Sport sind Erfolge nur selten planbar. Wahrscheinlich wird 2026 nicht die US-Nationalmannschaft den Fussball-WM-Titel holen. Eine grausame Zukunftsperspektive also für den US-Präsidenten mit deutschen Wurzeln, der kaum auf einen Titelgewinn der Deutschen hoffen wird. Vielleicht ist das sportliche Schicksal auch gerecht, und Donald Trump wird den WM-Pokal in New Jersey nicht den Franzosen, den Spaniern, den Engländern, den Niederländern oder einem anderen Team aus dem nicht wahnsinnig geliebten Europa überreichen müssen…

Einstweilen kein stärkerer, strafrechtlicher Schutz für Schiedsrichter

causasportnews.com – 78/2025, 26. August 2025

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(causasportnews / red. / 26. August 2025) Es wird immer schlimmer auf den Schweizer Fussballplätzen im Amateur-Sport. Schiedsrichter sind sich nicht nur vermehrt Anfeindungen aller Art ausgesetzt, sondern sie werden immer übler angepöbelt, getreten, geschlagen, bespuckt, usw. So könne es nicht weitergehen, findet der Jurist und Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Lukas Reimann. Zwar unternehmen die Sportverbände immer mehr, etwa durch konsequente Sanktionierungen von Übeltätern, um Schiedsrichter in den verschiedensten Sportarten zu schützen. Doch offensichtlich ist das zuwenig. So hat nun der sport-begeisterte Bundes-Parlamentarier Lukas Reimann aus dem Kanton St. Gallen mit 29 Mit-Streitern aus allen politischen Parteien die Landesregierung aufgefordert, dem wilden Treiben im Sport und den Anfeindungen gegenüber den Unparteiischen härter zu begegnen und einen verbesserten strafrechtlichen Schutz der Schiedsrichter ins Auge zu fassen.

Der Bundesrat ist sich der Problematik von Übergriffen aller Art gegenüber Schiedsrichtern bewusst. Die Landesregierung findet allerdings, die in Kraft befindlichen, strafrechtlichen Normen zum Schutz von Leib und Leben (auch) von Schiedsrichtern seien ausreichend, ebenso in punkto Ehrverletzungstatbeständen. Auch rüde, verbale Attacken gegenüber Schiedsrichtern könnten mit den bestehenden Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Nationalrat Reimann ist enttäuscht über die ablehnende bundesrätliche Haltung. Die bestehenden Strafnormen zeigten schliesslich, dass diese offensichtlich nicht ausreichten, um das Übel an der Wurzel anzupacken. Es brauche griffigere Strafbestimmungen, meint er. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der strafrechtliche Schutz für eine bestimmte Opfergruppe, wie der Schiedsrichter, nicht zu stark einen Niederschlag im Strafgesetz finden dürfe. Lukas Reimann und Kollegen sehen das anders. Mit Verweis auf die Verhältnisse in Italien – dort werden neu Schieds- und Linienrichter explizit strafrechtlich geschützt – soll nun das Schweizerische Bundesparlament das staatliche Sanktionsrecht entsprechend verschärfen. Der 42jährige Nationalrat und Sport-Fan sieht jedenfalls gute Chancen, dass ihm das Parlament folgen würde und Schiedsrichter künftig besser geschützt werden könnten.

Männer, Märkte und zuwenig Moneten – oder wenn Pferde für Schulden geradestehen müssen

causasportnews.com – 77/2025, 25. August 2025

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(causasportnews / red. / 25. August 2025) Der 63jährige Top-Springreiter Pius Schwizer sorgt derzeit vor allem ausserhalb sportlicher Aktivitäten für Schlagzeilen. Vor ein paar Tagen wurden auf seinem Hof in Oensingen (Solothurn) Pferde beschlagnahmt, weil der Elite-Sportler Schulden haben soll; und das nicht zu knapp. Die Rede ist von Forderungen in der Höhe von rund 600 000 Schweizer Franken gegen den Pferdesportler, welche den Grund offenbar in der Corona-Pandemie haben. Diese Forderungen gegen den Top-Pferdesportler, der Titel und Medaillen an Welt-, Europa- und Schweizer Meisterschaften sowie an Olympischen Spielen zuhauf sammelte, wurden von den Gläubigern in Betreibung gesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgten gemäss Medienberichten schliesslich die spektakuläre Beschlagnahme von Pferden auf dem Hof der Springreiter-Legende. Wie viele Pferde-Sportler, ist Pius Schwizer im Pferde-Business in dieser Männer-Geschäfts-Domäne engagiert; auf seinem Hof sollen sich auch reihenweise Pferde von Dritt-Eigentümerinnen und -Eigentümern befinden. Genau diese Pferde im Dritt-Eigentum sind jedoch nicht dazu angetan, etwa im Rahmen einer Pfändung zur Deckung fälliger Forderungen letztlich einer Verwertung zugeführt zu werden. Anlässlich der Polizeiaktion auf dem Hof des Sportlers in Oensingen sollen fünf oder sechs Pferde, die sich nicht im Eigentum des Springreiters befinden, gepfändet worden sein; was selbstverständlich nicht angeht. Polizeiliche Amtshilfe im Auftrag des Betreibungsamtes wird eine solche Aktion genannt. Pius Schwizer hat nun die unerfreuliche und für ihn so oder so reputationsschädigende Situation bereinigt, indem er postwendend Geld aufgetrieben hat, um die offenen Forderungen zu bezahlen. Die in Gewahrsam genommenen Pferde befinden sich jedenfalls wieder auf dem Hof des Springreiters.

Reiter im Pferdesport sind oft im Pferdesport-Business tätig, nach dem Motto: «Männer, Märkte und Moneten» («MMM»). In der «Causa Pius Schwizer» lief der Vorgang aus dem Ruder, weil sich der Springreiter offensichtlich mit den Moneten schwertat – zumindest, bis ihm die Zwangsvollstreckungsbehörden das berühmte Messer an die Gurgel setzten. Die finanziellen Schwierigkeiten des erfolgreichen Reiters hatten überdies auch sportliche Konsequenzen. Der Schweizerische Pferdesport-Verband (SVPS; heute Swiss Equestrian) eliminierte den Springreiter nach Bekanntwerden der behördlichen Aktion auf seinem Hof in Oensingen aus dem Elitekader. Die aktuelle Situation bezüglich des Springreiters sei nicht mehr mit den Anforderungen vereinbar, um die Schweiz auf höchstem Pferdesport-Niveau als Mitglied des Elitekaders zu repräsentieren, erklärte der Verband. Da Pius Schwizer zwischenzeitlich die unschöne Situation durch Zahlung der Forderungen bereinigt hat, dürfte diese Sanktion auch bald wieder aufgehoben werden.

Erklärungen zu Doping – da staunt (nicht nur) der Laie

causasportnews.com – 76/2025, 21. August 2025

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(causasportnews / red. / 21. August 2025) Wer erinnert sich nicht an den Dopingfall von Dieter Baumann? Der heute 60jährige, ehemalige Weltklasse-Langstreckenläufer schrieb deutsche Sportgeschichte und eilte um die Jahrtausendwende sprichwörtlich von Erfolg zu Erfolg. Ende 1999 platzte die Doping-Bombe, nachdem der äusserst erfolgreiche Läufer positiv auf das Muskelaufbau-Mittel Nandrolon, ein anaboles Steroid, getestet wurde. Dieter Baumann als Dopingsünder? Das konnte die Sportwelt in Anbetracht der Erfolgsserie des 1965 geborenen, äusserst sympathischen und beliebten Athleten nicht glauben. Der Sportler bestritt jeden Dopingmissbrauch. Wie gelangte also der Wirkstoff Nandrolon in den Körper des Athleten? Diese Frage beherrschte die Diskussionen um den «Fall Baumann», der zur «Zahnpasta-Affäre» mutierte. Jemand, so die Erklärung von Dieter Baumann, müsse ihm das Dopingmittel in seine Zahnpasta gespritzt haben. Das glaubte die Sanktionsinstanz des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und befreite den Athleten von Schuld und Strafe. Doch die «Affäre Baumann» gedieh weiter: Mal wurde Dieter Baumann als Dopingsünder bestraft, dann wieder freigesprochen. Auch staatliche Strafverfolgungsorgane befassten sich mit der Angelegenheit. Bis heute ist nicht geklärt, was es mit der Beteuerung des Sportlers, der Wirkstoff müsse ihm in die Zahnpasta gespritzt worden sein, auf sich hat. Nachhaltig wurde die «Zahnpasta-Affäre» um Dieter Baumann zum (unrühmlichen) Teil der Sportgeschichte.

Erklärungen, wie Doping in die Körper von Athletinnen und Athleten gelangten und gelangen, machen bis heute die Runde. Einmal war kontaminiertes Fleisch die Ursache für entdeckte Doping-Wirkstoffe, dann war es mit Dopingsubstanzen präparierte Lippencrème, dann waren es Bonbons in Kokablättern, oder es wurde vorgebracht, dass Kokain zur Potenzsteigerung die Ursache eines Dopingvergehens sei. Apropos Kokain: Die stimulierende Rauschsubstanz Kokain scheint im Sport seit Jahren eine weit verbreitete Droge zu sein. Der bekannteste Fall betraf den ehemaligen, 2020 verstorbenen Star-Fussballspieler Diego Armando Maradona, der 1991 des Kokainmissbrauchs überführt und so als Kokain-Süchtiger entlarvt wurde.

Kokain ist auch im Spiel bei der 30jährigen Aargauerin Sibylle Vogt, die im Frühjahr in Frankreich (anlässlich eines Renntags in Compiègne) des Kokain-Missbrauchs überführt wurde. Auch die B-Probe bei der Jockette ergab ein positives Resultat. France Galop, die Dachorganisation des Galopprennsports in Frankreich, hat zwischenzeitlich das Verdikt verkündet:  Die Schweizerin darf bis Ende November dieses Jahres keine Wettkämpfe mehr bestreiten. Soweit so gut – oder so schlecht. Doch wie gelangte die Kokain-Substanz in den Körper der Aargauerin? Diese Frage stand im Zentrum der Anhörung der Sportlerin, welche jeden Kokain-Konsum bestritt. Sie räumte allerdings ein, dass sie aus Leichtsinn vor zehn Jahren Kokain konsumiert habe. Die Erklärung für das Kokain im Körper, das Ende März entdeckt wurde, war entlarvend einfach. Die Jockette habe am Vorabend des Renntags in Compiègne Geschlechtsverkehr mit einem Mann gehabt, der Kokain konsumiert habe. Die Substanz sei wohl über Körperflüssigkeiten in ihren Körper gelangt, meinte die vor allem in Deutschland sehr aktive und erfolgreiche Reiterin. Kann sein oder kann nicht sein – ist möglich oder auch nicht. Einig ist sich die Fachwelt, dass Dopingsubstanzen grundsätzlich durch Intimkontakte übertragen werden können. Die Frage, ob das Kokain im konkreten Fall durch Geschlechtsverkehr in den Körper der Sportlerin gelangt ist, wird letztlich kaum schlüssig zu beantworten sein, so wie es damals nicht gelang, Licht ins Dunkel der «Zahnpasta-Affäre» von Dieter Baumann zu bringen. Jedoch: Was es in Sachen «Doping» alles an Erklärungen gibt. Da staunt (nicht nur) der Laie.